Re: Führerschein (mal wieder^^)

Patrick @, Tuesday, 22.04.2008, 21:45 (vor 6694 Tagen) @ Patrick

[zitat=Patrick]

Ausnahmen sind in gut begründeten Fällen möglich (lange Anfallsfreiheit, insgesamt wenige Anfälle, Epilepsie-Syndrom mit niedrigem Rezidivrisiko, erfolgreiche epilepsiechirurgische Behandlung)

Patrick[/zitat]

Also mit den Ausnahmen ist die Beobachtungszeit gemeint, die angesetzt ist bis man wieder Auto fahren darf...
Ist vielleicht ein bisschen blöd ausgedrückt gewesen...


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