Carbamazepin 400 Heumann

Evi @, Saturday, 10.05.2008, 11:40 (vor 6676 Tagen)

Hi, bisher nahm ich immer Carbamazepin 400 retard von Hexal. 1200 mg. Dies habe ich auch einwandfrei vertragen. Aus Kostengründen hat mein Arzt jetzt auf Carbamazepin 400 von Heumann umgestellt. Diese Tbl. sind der Hammer. Nach einer Stunden habe ich meine Gliedmaßen nicht mehr voll unter Kontrolle und bin schwindelig, wie wenn ich einen Vollrausch hätte.
Hat jemand diese Erfahrungen gemacht. Weiss jemand den Unterschied wegen 400er und retard Tbl.
Danke

Re: Carbamazepin 400 Heumann

Anton @, Saturday, 10.05.2008, 12:50 (vor 6676 Tagen) @ Evi


Hallo Evi,
durch Gesetze, die Kosten für Gesundheit bezahlbar zu machen, ist das, was Du erlebst herausgekommen. Durch die letzten Gesundheitsreformen sind die Krankenkassen entmündigt worden. Alle "Entscheidungs-Gewalt" wurde den Ärzten übertragen.

a)Verordnet und bezahlt wird nur noch das medizinisch Notwendige.
b)Ein festgelegter Etat für Ärzte bestimmt, in welcher Höhe sie im Jahr bei Verschreibungen Kosten produzieren dürfen.

a) und b) vertragen sich nicht. Das ist jetzt Dein Problem. Wie können wir es lösen? Hier die Antwort: Ein Arzt darf nicht einfach aus Kostengründen umstellen, er muss das zumindestens mit dem Patienten abstimmen. Wenn Du Deinem Arzt diese Probleme schilderst, wird er es wieder
rückgängig machen, weil er weiß, dass es zu diesen negativen Folgen kann. Wenn er dazu nicht bereit sein sollte, gehst Du zum nächsten Arzt, der wird es machen.
Ich wünsche dir gesundheitliche Besserung, viel Glück und einen guten Weg.

Herzliche Grüße
Anton

Re: Carbamazepin 400 Heumann

Evi @, Saturday, 10.05.2008, 18:44 (vor 6676 Tagen) @ Evi

[zitat=Anton]
Hallo Evi,
durch Gesetze, die Kosten für Gesundheit bezahlbar zu machen, ist das, was Du erlebst herausgekommen. Durch die letzten Gesundheitsreformen sind die Krankenkassen entmündigt worden. Alle "Entscheidungs-Gewalt" wurde den Ärzten übertragen.

a)Verordnet und bezahlt wird nur noch das medizinisch Notwendige.
b)Ein festgelegter Etat für Ärzte bestimmt, in welcher Höhe sie im Jahr bei Verschreibungen Kosten produzieren dürfen.

a) und b) vertragen sich nicht. Das ist jetzt Dein Problem. Wie können wir es lösen? Hier die Antwort: Ein Arzt darf nicht einfach aus Kostengründen umstellen, er muss das zumindestens mit dem Patienten abstimmen. Wenn Du Deinem Arzt diese Probleme schilderst, wird er es wieder
rückgängig machen, weil er weiß, dass es zu diesen negativen Folgen kann. Wenn er dazu nicht bereit sein sollte, gehst Du zum nächsten Arzt, der wird es machen.
Ich wünsche dir gesundheitliche Besserung, viel Glück und einen guten Weg.

Herzliche Grüße
Anton[/zitat]
Danke für deine Antwort. Ich gehe am Dienstag gleich zum Arzt und will meine anderen Tabletten wieder. Habe heute erst bermerkt, dass dies keine Retardtablette sind, dafür ist die Wirkung um so hefiger.

Schönes Wochenende
Evi

Re: Re: Carbamazepin 400 Heumann

'Leben mit Epilepsie' ⌂ @, Sunday, 11.05.2008, 05:38 (vor 6676 Tagen) @ Evi

Hallo Evi,

Dein Arzt darf dich nicht von Retard auf nicht Retard umstellen, wahrscheinlich hat er AUT IDEM nicht angekreuzt.
Dann darf deine Apotheke bzw. muß sie dir ein Generikum geben mit dem deine Krankenkasse einen Rabattvertrag hat.
Die Apotheke handelt unverantwortlich wenn sie ausgetauscht hat und dir KEIN RETARD gegeben hat.

Damit du die neue Problematik besser verstehen kann hier alles Wichtige:

Generika und deren grundsätzliche Problematik bei Epilepsie
Spezielle Änderungen im Gesundheitssystem seit dem 01.04.2008

Es geht hier um die Begriffe

Bioäquivalenz/Bioverfügbarkeit

EU-Richtlinie werden angewendet, dass die Wirkstoffmenge sowie die maximal erzielbare Konzentration im Blut bei Genereika zwischen 80 % und 125 % des Originalpräparates liegen darf.

Es geht um wirtschaftlich verschreiben (Arzt)
Regreßforderungen der Krankenkasse gegenüber Ärzten

Rabattverträge der Krankenkassen mit Generika-Pharmafirmen

Substitution bzw. KEINE SUBSTITUTION (Bedeutung Substitution: Ersetzen einer bestimmten Sache)
und in diesem Zusammenhang um AUT IDEM

"Aut idem" ist lateinisch und heißt eigendlich "oder das Gleiche".
(mit dem Ankreuzen von Aut Idem wird seit 2002 aber die Bedeutung des Aut-idem-Kästchen auf dem Rezeptvordruck umgekehrt.

Die Substitution muß durch aktives Ankreuzen von AUT IDEM seit 2002 ausgeschlossen werden.

Seit 01.04.2008 um Retaxierung (Regreß) seitens der Krankenkassen gegenüber der Apotheke.
Nichtvergütung des Generikum wenn es nicht das rabattierte Generikum der Krankenkasse des Patienten ist.

Diese Retaxierung gibt es zwar schon seit 7/2007, aber seit dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelverordnung nach § 129 Absatz 2 SGB V vom 17. Januar 2008 (Arzneimittelverordnung zwischen Apothekerverband und Krankenkasse)
gibt es Änderungen bezüglich der Epilepsie-Wirkstoffe.


Alle Epilepsie-Wirstoffe wurden nun seit 01.04.2008 zum grundsätzlichen Generika-Austausch freigegeben.
Dies geschah durch die Arzneimittelverordnung zwischen Apothekerverband und Krankenkasse.
(Natürlich nur für die Wirkstoffe bei denen es keinen Patentschutz mehr gibt - also Generika wie z.B. Carbamazepin, Valproat, Gabapentin und Lamotrigin)

Somit gilt seit 01.04.08,

- wer auf ein Original-Arzneimittel gut eingestellt ist

- wer schon auf ein Generikum gut eingestellt ist,

muß nun von der Apotheke auf ein rabattiertes Generikum umgestellt werden.

Nicht mehr der Arzt entscheidet, sondern die Apotheke (von dem Gesundheitsministerium zum Hilfssheriff ernannt) entscheidet welches Generikum man nun erhält.

Auf dem Rezept kann des Original-Arzneimittel oder ein Generikum stehen, auf das man gut eingestellt ist , es wird aber trotzdem ausgetauscht.
Gegen irgendein Generikum mit der deine Krankenkasse einen Rabatt-Vertrag hat.

Du denkst dies ist nicht so schlimm - du bist schon auf ein Generikum eingestellt - die Krankenkassen haben aber mit meist mehreren Generika-Pharmafirmen Rabattverträge (Die AOK hat 61 Rabattverträge mit Generika-Pharmafirmen!!).

Eine gesicherte Epilepsie-Therapie ist nicht möglich, wenn du bei jedem neuen Rezept ein anderes rabattiertes Generikum erhältst.

Dein Arzt muß auf dem Rezept AUT IDEM ankreuzen und die Pharmafirma vermerken , sonst könnte dir deine Apotheke irgendein Generikum mit der deine Krankenkasse einen Rabatt-Vertrag hat aushändigen (bzw. die Apotheke wird dazu seit 01.04.08. gesetzlich dazu gezwungen)
Dein Arzt stiehlt sich aus seiner Verantwortung, wenn er kein AUT IDEM ankreuzt!

Der Arzt muß - mit dem Ankreuzen von AUT IDEM verhindern, daß die Apotheke austauscht.

AUT IDEM auf dem Rezept ist nun seit dem 01.04.2008 extrem wichtig !!

Wenn du Genaueres wissen willst um diese Misere zu verstehen,
schaut bitte hier nach : www.generika.epilepsie-infoseite.de

Da findet man mehr Informationen und auch offizielle Stellungnahmen zu Generika und AUT IDEM von z.B.

"DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR EPILEPTOLOGIE e.V. (DGfE)"

Ärzte Zeitung, 15.04.2008:

Die Epilepsie-Experten und Pharmakologen waren sich daher in drei Punkten einig:
Bei Ersteinstellungen kann durchaus auf ein kostengünstiges Generikum eingestellt werden.
Auch bei Patienten, die noch nicht anfallsfrei sind und bei denen die Therapie verbessert oder neu eingestellt werden muss, kann gewechselt werden.
Auf keinen Fall sollte aber bei Patienten substituiert werden, die mit den bisherigen Präparaten anfallsfrei sind.
Und erst recht nicht sollte ständig zwischen wirkstoffgleichen Präparten gewechselt werden, etwa
weil es möglicherweise immer wieder neue Rabattverträge gibt.


und, und, und ...........

Grüße Ragnar

Re: Carbamazepin 400 Heumann

Evi @, Tuesday, 13.05.2008, 10:51 (vor 6673 Tagen) @ Evi

Hi Zusammen,
ich war jetzt beim Arzt. Der Fehler lag klar bei der Apotheke. Der Arzt schrieb mir sofort ein neues Rezept raus und kreuzte auch Aut idem an. Er fand das ganze eine Frechheit, zumal meine Krankenkasse keine Vertrag mit irgend einer Firma hat. Jetzt geht's mir auch gleich wieder besser. Danke für eure Hilfe