Erwerbsminderung Rente

Oberkon @, Tuesday, 20.05.2008, 13:19 (vor 6666 Tagen)

Hi!
Ich bin seit 15 Jahren Epi. Ich habe Kryptogene Epilepsie mit fokalen Anfällen und sekundär generalisierten Anfällen und Depressionen außerdem Hepatitis C Virus-RNA negativ.
Die Anfälle habe ich 2-3 mal im Monat. Das Problem ist dass Ich nicht merken kann wann es losgeht. Ich habe kein Vorgefühl. Vor paar Monaten bin ich auf ein Fahrende U-Bahn gestürzt und fast mit mein Leben bezahlt. Seit dem habe ich Angst und hab ein Antrag auf Erwerbsminderung Rente gestellt.
Seit 5 Jahren bin ich Arbeitssuchende und keine Chance. Vom ARGE bin ich immer wieder nur auf 1-€-Job geschickt und keine normale ARBEIT!

Heute habe ich von Deutsche Rentenversicherung eine Absage bekommen.
Die meinen das ich schwierige medikamentöse Einstellung bin aber nach Ärztlicher Feststellung kann ich noch mindestens sechs Stunden je Arbeitstag (5-Tage-Woche) unter den Üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Sie Schreiben noch dass ich in der Lage bin schwere Arbeiten Überwiegend im Stehen bzw. überwiegend im Gehen sowie zeitweise im sitzen zu verrichten, wobei Tätigkeiten die mit dem Führen bzw. der Verantwortung für Fahrzeuge und Maschinen verbunden sind ,ebenso Tätigkeiten auf Leitern und Gerüstern sowie Tätigkeiten an gefährdeten Arbeitsplätzen, nicht abgefordert werden dürfen.

Ich darf auch innerhalb eines Monats Widerspruch erheben.
Hat das noch sinn? Oder weiter 1€-Job machen? und wenn Ja wie kann ich den Widerspruch schreiben? Wenn Niemand eine Vorlage für das Widerspruch Text hat, währe ich dankbar.

Ich danke im voraus
Oberkon

Re: Erwerbsminderung Rente

Schluffi @, Tuesday, 20.05.2008, 18:00 (vor 6666 Tagen) @ Oberkon

Grüße

Wie schon so oft geschrieben !

Schau mal unter google nach,wo in deiner Nähe eine Anlaufstelle des VDK ist und dann hin !

Grüße und Glück
Schluffi

Re: Erwerbsminderung Rente

Anton @, Tuesday, 20.05.2008, 20:49 (vor 6666 Tagen) @ Oberkon

Hallo,
ich würde versuchen, mit dem behandelnden Neurologen einen Schwerbehindertenausweis zu organisieren. Obwohl ich sonst absolut gegen diesen Ausweis bin, empfehle ich ihn dir. Warum? So wie Du deine augenblickliche Lage schilderst, wird es noch lange so aussehen, dass Du dich behindert fühlen wirst. Eventuell ist es möglich, einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" zu bekommen. Das würde dich mobiler machen zum Null-Tarif bis auf die kleine jährliche Zahlung, von der Du eventuell auch befreit werden kannst.
Der Rentenversicherungsträger wird alles mit dir versuchen, bis er dir eine Erwerbsminderungsrente zahlt. Bei den Rentenversicherungen gilt der Grundsatz: "Rehabilitation vor Rente"
Einen Widerspruch ist an keine Form gebunden. Ich würde schreiben:
_________________________________________________________

Abs. Ort, Datum

(In den Betreff): Ihr Zeichen: xxx, Versicherungsnummer: xxx, Bescheid vom TT.MM.JJJJ

Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den mir zugegangenen Bescheid vom TT.MM.JJJJ lege ich hiermit Widerspruch ein.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________________________________________

Du kannst, aber Du musst keine Begründung abgeben. Dieses Schreiben kann per Normalbrief (Porto 55 Cent) abgeschickt werden. Eine Kopie davon heftest Du in deinen Ordner.

Noch einmal zu Deinen Beschwerden. Zuerst muss die Epilepsie behandelt werden. Das sollte ein Neurologe mit Epilepsie-Zertifikat machen. Solange Du die Epilepsie nicht im Griff hast, wird auch die Depression nicht so leicht weggehen.
Bei Depressionen ist Mittel der Wahl die Psychotherapie. Sie ist ambulant oder stationär möglich. Beantragt werden muss sie durch Deinen Neurologen oder durch den Hausarzt. Therapiebegleitend könnte auch ein Antidepressisivum hilfreich sein.

Den 1-Euro-Job würde ich machen. Denn so kommst Du unter Leute. Allein das könnte schon helfen, dass die Depressionen weggehen.

Das Vorgeschlagene solltest Du am besten mit dem Arzt Deines Vertrauens durchsprechen. Du wirst dann Hilfe erfahren. Ich wünsche es dir.

Viele Grüße
Anton

Re: Re: Erwerbsminderung Rente

Oberkon @, Tuesday, 20.05.2008, 22:40 (vor 6666 Tagen) @ Oberkon

Hallo Anton,
ich danke Dir Herzlich! Den Schwerbehindertenausweis habe ich schon seit einem Jahr auch mit G Zeichen und 80% Behinderung.

Viele Grüße
Oberkon

Re: Erwerbsminderung Rente

'Leben mit Epilepsie' ⌂ @, Thursday, 22.05.2008, 01:00 (vor 6665 Tagen) @ Oberkon

Hallo Oberkon

das was Anton schreibt ist zu wenig

[zitat]
Abs. Ort, Datum

(In den Betreff): Ihr Zeichen: xxx, Versicherungsnummer: xxx, Bescheid vom TT.MM.JJJJ

Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den mir zugegangenen Bescheid vom TT.MM.JJJJ lege ich hiermit Widerspruch ein.

Mit freundlichen Grüßen[/zitat]

Dies sollte du nur als formellen Widerspruch einreichen um die Frist zu wahren!!

Mit dem Zusatz

"ein begründeter Widerspruch folgt"

ist wichtig, denn dann hast du für einen begründeten Widerspruch viel mehr Zeit.

Außerdem sollte ein Widerspruch immer begründet sein, denn sonst liegen der Widerspruchsstelle keine neuen Fakten zugrunde als der Rentenversicherung bei Ablehnung.

Den begründeten Widerspruch können/sollten die Juristen des VdK erstellen. Du mußt aber Mitglied beim VdK sein.
Kostet aber nur 6,-/monatl. - also insgesamt weniger als ein Rechtsanwalt - der ein Fachanwalt sein sollte.
Außerdem solltest du darauf drängen, daß die Juristen der Rechtsberatungsstellen die Begründung schreiben. Sie können sich die Akten bei der Rentenversicherung und deine medizinischen Krankenunterlagen deiner Ärzte anfordern.

Rechtsberatungsstellen
In den VdK-Rechtsberatungsstellen beraten und vertreten Juristen und Prozessbevollmächtigte die Mitglieder in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Ob Antrags- Widerspruchsverfahren bei Behördern oder Klagen vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten - der VdK tritt für die Rechte seiner Mitglieder ein!
Wir werden aktiv für Sie im:
Renten- und Schwerbehindertenrecht
Gesetzliche Unfallversicherung
Pflegeversicherung
Soziales Entschädigungsrecht
Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung
Patientenschutz
Barrierefreie Gestaltung
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de5590&SID=noHMPCEasIhgj5ipmHCuTDCGCczvIn

Die VdK hat einen begründeten Widerspruch für mich gegen Krankenkasse wegen Maliasin geschrieben.
Dies hat mir geholfen siehe Maliasin - Widerspruch
www.maliasin2006.info.ms
Allein wenn der Gegner weiß, daß dich Juristen vertreten hilft schon enorm - denn sie müssen evtl. mit einer Klage rechnen.
Bei einem "Ottonormal" wie du und ich ohne Rechtsbeistand wird einfacher verfahren.

Liebe Grüße

Ragnar