Re: Epilepsie und Blutverdünnung ?
Hallo Josef!
Bei etwa 4 Anfällen im Monat würde man beim Versorgungsamt bei einfach fokalen oder ''kleinen'' Anfällen von einer seltenen Anfallsfrequenz und einem GdB von etwa 50 bis 60 ausgehen, bei generalisierten ''großen'' und komplex fokalen Anfällen von einer mittleren Anfallsfrequenz mit einem GdB von 60 bis 80. Davon hängt auch die Vergabe dieses Merkzeichens B ab. Außerdem musst du, um es zuerkannt zu bekommen schon ein G in deinem Schwerbehindertenausweis vermerkt haben. (weitere Informationen dazu gibt`s unter http://www.zvw.uni-karlsruhe.de/2108.php )
wenn du diese Vorraussetzungen erfüllst hast du eigentlich ein Anrecht auf dieses Merkzeichen, klär das nochmal beim Amt ab. Viel Erfolg,
Andreas
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Zweck Josef,
01.06.2008, 09:59
- Re: Epilepsie und Blutverdünnung ? - Andreas, 01.06.2008, 16:20