Guten Tag
Ich bin neu hier und habe mal eine Frage.
Habe mein Bescheid der Behinderug von 40 Grad bekommen.Soll ich Einspruch erheben, so das ich auf 50 GdB komme? Meine Anfälle liegen immer ein paar Jahre auseinander.Das besondere daran ist das ich das vorher nicht merke,das ist wie gegen einen Baum zurennen.Und bekommt man vom Finazamt Vergünstigung?
LG Sven
Re: Einspruch auf Titel ja oder nein?
'Leben mit Epilepsie'
, Sunday, 22.06.2008, 13:04 (vor 6633 Tagen) @
Sven
Hallo Sven,
ein Einspruch wird dir nicht helfen wenn du nur
einen Anfall im Jahr hast.
Pauschbeträge auf der Steuerkarte auch nur ab 50%
Behindertenausweis
Einstufungen bei den verschiedenen Epilepsie- bzw. Anfallsformen nach Epileptische Anfälle je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung:
Sehr selten
generalisierte große und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von mehr als 1 Jahr;
kleine und einfach fokale Anfälle mit Pausen von Monaten
GdB: 40
Selten
gener. große und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten,
kleine und einfach fokale Anfälle mit Pausen von Wochen
GdB: 50 - 60
Mittlere Häufigkeit
gen. große und komplex-fok. Anfälle mit Pausen von Wochen,
kleine und einfach fokale Anfälle mit Pausen von Tagen
GdB: 60 - 80
Häufig
gen. gr. oder kompl.-fok. Anfälle wöchentlich oder Serien von gen. Krampfanfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen;
kleine und einf. fokale Anfälle täglich
GdB: 90 - 100
Nach drei Jahren Anfallsfreiheit
bei weiterer Notwendigkeit von Behandlung mit Antiepileptika.
GdB: 30
Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation drei Jahre Anfallfreiheit besteht. Ohne nachgewiesenen Hirnschaden ist dann kein GdB mehr anzunehmen.
Finanzamt:
Pauschbeträge für behinderte Menschen
Behinderten Menschen wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Pauschbetrag gewährt, der nach dem Grad der Behinderung gestaffelt ist. Er beträgt bei einem Grad der Behinderung von
25 und 30: 310 Euro
35 und 40: 430 Euro
45 und 50: 570 Euro
55 und 60: 720 Euro
65 und 70: 890 Euro
75 und 80: 1.060 Euro
85 und 90: 1.230 Euro
95 und 100: 1.420 Euro
Behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 25 steht der entsprechende Pauschbetrag nur unter folgenden weiteren Voraussetzungen zu:
Es besteht wegen der Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf Rente (z. B. Unfallrente, nicht aber aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder andere laufende Bezüge oder
die Behinderung hat zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt oder beruht auf einer typischen Berufskrankheit.
Blinde sowie dauernd hilflose behinderte Menschen erhalten einen Pauschbetrag von 3700 Euro jährlich. Die Voraussetzungen sind durch einen Ausweis nach § 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (früher: Schwerbehindertenausweis), der mit dem Merkzeichen "Bl" oder "H" gekennzeichnet ist, oder durch einen Bescheid über die Einstufung in Pflegestufe III nachzuweisen.
LG Ragnar
Re: Re: Einspruch auf Titel ja oder nein?
Sven
, Sunday, 22.06.2008, 21:00 (vor 6633 Tagen) @
Sven
[zitat='Leben mit Epilepsie']Hallo Sven,
ein Einspruch wird dir nicht helfen wenn du nur
einen Anfall im Jahr hast.
Pauschbeträge auf der Steuerkarte auch nur ab 50%
Behindertenausweis
Einstufungen bei den verschiedenen Epilepsie- bzw. Anfallsformen nach Epileptische Anfälle je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung:
Sehr selten
generalisierte große und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von mehr als 1 Jahr;
kleine und einfach fokale Anfälle mit Pausen von Monaten
GdB: 40
Selten
gener. große und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten,
kleine und einfach fokale Anfälle mit Pausen von Wochen
GdB: 50 - 60
Mittlere Häufigkeit
gen. große und komplex-fok. Anfälle mit Pausen von Wochen,
kleine und einfach fokale Anfälle mit Pausen von Tagen
GdB: 60 - 80
Häufig
gen. gr. oder kompl.-fok. Anfälle wöchentlich oder Serien von gen. Krampfanfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen;
kleine und einf. fokale Anfälle täglich
GdB: 90 - 100
Nach drei Jahren Anfallsfreiheit
bei weiterer Notwendigkeit von Behandlung mit Antiepileptika.
GdB: 30
Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation drei Jahre Anfallfreiheit besteht. Ohne nachgewiesenen Hirnschaden ist dann kein GdB mehr anzunehmen.
Finanzamt:
Pauschbeträge für behinderte Menschen
Behinderten Menschen wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Pauschbetrag gewährt, der nach dem Grad der Behinderung gestaffelt ist. Er beträgt bei einem Grad der Behinderung von
25 und 30: 310 Euro
35 und 40: 430 Euro
45 und 50: 570 Euro
55 und 60: 720 Euro
65 und 70: 890 Euro
75 und 80: 1.060 Euro
85 und 90: 1.230 Euro
95 und 100: 1.420 Euro
Behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 25 steht der entsprechende Pauschbetrag nur unter folgenden weiteren Voraussetzungen zu:
Es besteht wegen der Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf Rente (z. B. Unfallrente, nicht aber aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder andere laufende Bezüge oder
die Behinderung hat zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt oder beruht auf einer typischen Berufskrankheit.
Blinde sowie dauernd hilflose behinderte Menschen erhalten einen Pauschbetrag von 3700 Euro jährlich. Die Voraussetzungen sind durch einen Ausweis nach § 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (früher: Schwerbehindertenausweis), der mit dem Merkzeichen "Bl" oder "H" gekennzeichnet ist, oder durch einen Bescheid über die Einstufung in Pflegestufe III nachzuweisen.
LG Ragnar
[/zitat]
Danke Ragnar für deine ehrliche Meihnung.
LG Sven