Arbeitsrecht

Melanie @, Tuesday, 08.07.2008, 06:37 (vor 6617 Tagen)

Ich habe mal eine Frage. Meine Kollegin ist Epileptikerin. Sie ist Erzieherin. Sie will die Krankheit nicht wirklich wahrhaben, fühlt sich in der Lage, so zu arbeiten wie alle anderen auch. Das ist nicht so. Zeitweise steht sie neben sich, Eltern fragten ob sie betrunken wäre, sprachlich ist sie oft kaum zu verstehen. Es wurde vor Jahren eine 2.Erzieherin eingestellt, die an "ihrer Seite" arbeiten soll. Die ist aber in einer anderen Gruppe. Nun meine Frage. Der Chef weigert sich diese 2.Erzieherin zu meiner Kollegin in die Gruppe zu geben. Sie selbst sagt ihr geht es gut und sucht keine Hilfe. Wir können sie nicht mit den Kindern alleine lassen, es passiert auch, dass sie einfach einschläft. Wo steht im Arbeitsrecht geschrieben, dass wir bzw. sie Anrecht auf eine 2.Erzieherin hat? Wir wollen uns an den Geschäftsführer wenden, brauchen aber handfeste Argumente, unsere reichen leider nicht, da sie vor vielen Jahren ein Gutachten brachte, in dem wohl stehen soll, dass sie 100% einsatzfähig ist. Danke!

Re: Arbeitsrecht

nicole @, Tuesday, 08.07.2008, 07:27 (vor 6617 Tagen) @ Melanie

Guten Morgen Melanie,

im Arbeitsrecht wirst du da vermutlich nix finden. Du kannst dem Arbeitgeber ja nicht vorschreiben wen er wo einzusetzen hat. Deine Kollegin scheint ja auch ziemlich uneinsichtig zu sein. Bei diesen Zuständen ist sie da bei bewusstsein oder nicht ???

Ich befürchte eure einzige Chance ist einfach die Situation der Geschäftsführung zu schildern und auch eue Befürchtungen - auch wenn es ein anschwärzen der Kollegin ist. Ich denke in diesem Falle gehts ja auch in erster Linie um das Wohl der Kinder. Und wenn sie solche "Aussetzer" hat, dann ist ja durchaus eine Gefahr auch gegeben. Tja und die Eltern müssten auf die Geschäftleitung bzw. euren Chef zugehen und das Ansprechen.

Versucht nochmals mit eurer Kollegin zu reden und ihr die Befürchtungen klar zu machen, auch wenn es sie vielleicht nervt.

Lieben Gruß
Nicole

Re: Arbeitsrecht

Anton @, Tuesday, 08.07.2008, 08:24 (vor 6617 Tagen) @ Melanie


Hallo Melanie,

Deine Sorge, dass z. Zt. etwas Unverantwortliches passiert, ist berechtigt. Änderungen müssen allein schon zum Schutz der Kinder herbeigeführt werden.

Zu der Frage, wie man es angehen kann, habe ich u. a. folgenden Vorschlag:

Bei nächster Gelegenheit würde ich die Kollegin entweder ins Café oder nach Hause einladen, und mit ihr über ihre Krankheit sprechen, ihr sagen, dass die anderen Mitarbeiter auch davon wissen, sie fragen, ob sie keine Angst den Kindern gegenüber hat, fragen, ob es Möglichkeiten gibt, die Krankheit besser in den Griff zu bekommen, mit ihr über Alternativen zu ihrem jetzigen Beruf sprechen, sie fragen, ob sie zu Hause auch diese Erscheinungen hat und was die Familie dazu sagt etc.

Am Ende des Gespräches würde ich sie fragen, ob sie damit leben könnte, wenn ein Kind durch ihre Krankheit Verletzungen erlitte, die mit dem Stand der heutigen Medizin nicht mehr in Ordnung zu bringen ist. Ferner würde ich sie fragen, ob sie mit dieser Belastung leben könnte.

Wenn ihr dann immer noch kein Licht aufgeht, wäre es ein Gespräch unter Kollegen wert, dessen Inhalt zum Schluss aus Sorge vor den Kindern an die Leitung des Kindergartens weitergegeben werden müsste.

Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe auf das Einsehen Deiner Kollegin.

Viele Grüße
Anton

Re: Arbeitsrecht

Anja @, Tuesday, 08.07.2008, 15:13 (vor 6617 Tagen) @ Melanie

Hallo Melanie!

man kann auch als Epilepsiekranker im Kindergarten arbeiten!Natürlich müssen auch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein und es kommt sicherlich drauf an, wie häufig die Anfälle vorkommen und wie oft dadurch andere Personen (in diesem Fall die Kinder)gefährdet wären. Ich bin selbst Erzieherin und habe auch im Kindergarten gearbeitet. Die Kollegen wussten Bescheid. Das finde ich ist das allerwichtigste bei der ganzen Sache.Normalerweise ist ja auch immer eine Kinderpflegerin mit im Dienst.Ich weiß ja nicht wie das bei euch ist. Ich glaube nicht, dass die Kollegin nach einem klärenden Gespräch freiwillig die "Bahn" räumt, weil sie Epilepsie hat. Für sie wird das ja auch von der finanziellen Seite her nicht in Frage kommen, einen anderen Job zu suchen. Und welcher ist der Richtige??? Wer finanziert die Umschulung??? Ich weiß nicht ob ich das getan hätte (hätte können)!In euer aller Interesse wäre es vorteilhaft, wenn ihr einen Kompromiss finden könntet, mit dem beide Parteien gut leben können. Ich arbeitet mittlerweile in einer Behinderteneinrichtung als Erzieherin und habe vom Arbeitgeber ein paar Auflagen bekommen. An die halte ich mich und so kann ich niemanden gefährden. Ich bin deshalb sehr froh um meinen Arbeitgeber!!!

Gruß Anja!

Re: Arbeitsrecht

Hannelore @, Tuesday, 08.07.2008, 16:32 (vor 6617 Tagen) @ Melanie

Ich habe das mit der zweiten Erzieherin so verstanden, dass diese eingestellt wurde um entsprechende Unterstützung zu leisten (gerade in diesen Fällen von Müdigkeit usw.)

Wenn nun die Geschäftsleitung die Erzieherin einfach abzieht und in einer anderen Gruppe einsetzt dann ist das ein ganz grobes Verschulden des Arbeitgebers.

Die zweite Erzieherin wurde sicher mit unterstützenden Mitteln von der Hauptfürsorgestelle eingerichtet (ja, sowas gibt es, damit schwerbehinderte an ihrem Arbeitsplatz bleiben können). Aber da steckt evtl. schon wieder Profitgier dahinter. Wenn ich die Erzieherin in einer anderen Gruppe einsetze, dann kann ich mir dort eine zusätzliche Arbeitskraft einsparen. D.h, ich mache unterm Strich mehr Gewinn!

Re: Arbeitsrecht

Julia @, Saturday, 12.07.2008, 10:11 (vor 6613 Tagen) @ Melanie

Hallo,

ich schieße mich Hannelore und Anja an.
Auch ich bin der Meinung,dass diese 2. Erzieherin die damals eingestellt wurde, in eure Gruppe gehört !!!

Ich finde es von dir auch ganz schön unfair deiner Kollegin gegenüber, sie nur wegen ihrer Epilepsie weg haben zu wollen.

Wie wurdest du denn reagieren, wenn du die Epilepsie hättest???

Jeder Mensch, auch Epileptiker, haben das Recht auf einen Arbeitsplatz und Forderung. Über Probleme kann man reden, doch deswegen muss ich einen epilepsiekranken Mitarbeiter noch lange NICHT entlassen!!!!!!!!!

Lieben Gruß
Julia


[zitat=Hannelore]Ich habe das mit der zweiten Erzieherin so verstanden, dass diese eingestellt wurde um entsprechende Unterstützung zu leisten (gerade in diesen Fällen von Müdigkeit usw.)

Wenn nun die Geschäftsleitung die Erzieherin einfach abzieht und in einer anderen Gruppe einsetzt dann ist das ein ganz grobes Verschulden des Arbeitgebers.

Die zweite Erzieherin wurde sicher mit unterstützenden Mitteln von der Hauptfürsorgestelle eingerichtet (ja, sowas gibt es, damit schwerbehinderte an ihrem Arbeitsplatz bleiben können). Aber da steckt evtl. schon wieder Profitgier dahinter. Wenn ich die Erzieherin in einer anderen Gruppe einsetze, dann kann ich mir dort eine zusätzliche Arbeitskraft einsparen. D.h, ich mache unterm Strich mehr Gewinn![/zitat]