Wertmarken für öffentliche Verkehrsmittel

Melanie @, Tuesday, 15.07.2008, 16:20 (vor 6610 Tagen)

Hallo,

langsam bin ich echt am Ende und brauche mal eine aussagekräftige Antwort auf meine Frage, hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen vielleicht hat sogar jemand von Euch oder Ihnen eine Wertmarke (Behindertenfahrausweis für öffentliche Verkehrsmittel) aufgrund der Epilepsie, damit meine ich ohne eine Gehbehinderung. Wenn ja, vielleicht könnte mir der oder die Person einmal bitte sagen, wie ihr das gemacht habt, denn mir sagt man auf dem Versorgungsamt, nur mit Gehbehinderung sei es möglich eine Wertmarke zu erhalten. Denn eigentlich müssten Epis auch aufgrund des Verbotes zum Führen eins Pkws oder Ähnliches ein Anrecht auf eine Wertmarke haben, auch wenn man nicht gehbehindert ist.

Gruß
Melanie

Re: Wertmarken für öffentliche Verkehrsmittel

Nicole @, Tuesday, 15.07.2008, 21:20 (vor 6610 Tagen) @ Melanie

Hallo Melanie,

soweit ich weiss, hängt das mit dem Grad der Behinderung zusammen. Wenn du mehr als 60% Schwerbehinderung hast, dann kannst du diese Wertmarke erwerben. Ich selber habe allerdings 80% inkl. Merkzeichen G und B, kann mich also auch täuschen.

Lieben Gruß
Nicole

Re: Wertmarken für öffentliche Verkehrsmittel

Anton @, Tuesday, 15.07.2008, 22:05 (vor 6610 Tagen) @ Melanie

Hallo Melanie,
ich will kurz auf die Problematik eingehen. Es ist so, dass man freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr nur mit einem der Merkzeichen bekommt. Nicht das Versorgungsamt, sondern die Ärzte, die ihre Berichte dort hinschicken oder auf Anfrage diesem Amt Auskunft erteilen, können bestimmen, wie der Ausweis auszusehen hat. Denn nur anhand deren Aussage wird die Höhe des GdB bestimmt, ferner, ob ein Merkzeichen drin ist oder nicht. Ein Ausweis mit dem Hinweis auf freie Fahrt in den o. g. Verkehrsmitteln ist nie ganz grün, sondern grün-/orangefarben.
Klartext: Wenn der nächste Bescheid nicht nach Deine Wünschen ausfällt, Widerspruch einlegen und mit dem Arzt besprechen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt.
Liebe Grüße
Anton

Re: Re: Wertmarken für öffentliche Verkehrsmittel

Melanie @, Wednesday, 16.07.2008, 17:09 (vor 6609 Tagen) @ Melanie

[zitat=Anton]Hallo Melanie,
ich will kurz auf die Problematik eingehen. Es ist so, dass man freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr nur mit einem der Merkzeichen bekommt. Nicht das Versorgungsamt, sondern die Ärzte, die ihre Berichte dort hinschicken oder auf Anfrage diesem Amt Auskunft erteilen, können bestimmen, wie der Ausweis auszusehen hat. Denn nur
anhand deren Aussage wird die Höhe des GdB bestimmt, ferner, ob ein Merkzeichen drin ist oder nicht. Ein Ausweis mit dem Hinweis auf freie Fahrt in den o. g. Verkehrsmitteln ist nie ganz grün, sondern grün-/orangefarben.
Klartext: Wenn der nächste Bescheid nicht nach Deine Wünschen ausfällt, Widerspruch einlegen und mit dem Arzt besprechen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt.
Liebe Grüße
Anton[/zitat]

Hallo und Vielen Dank,
damit kann ich jetzt was anfangen und sehe endlich wieder Licht am Ende des Tunnels.

Liebe Grüße
Melanie