Re: Wertmarken für öffentliche Verkehrsmittel

Anton @, Tuesday, 15.07.2008, 22:05 (vor 6610 Tagen) @ Melanie

Hallo Melanie,
ich will kurz auf die Problematik eingehen. Es ist so, dass man freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr nur mit einem der Merkzeichen bekommt. Nicht das Versorgungsamt, sondern die Ärzte, die ihre Berichte dort hinschicken oder auf Anfrage diesem Amt Auskunft erteilen, können bestimmen, wie der Ausweis auszusehen hat. Denn nur anhand deren Aussage wird die Höhe des GdB bestimmt, ferner, ob ein Merkzeichen drin ist oder nicht. Ein Ausweis mit dem Hinweis auf freie Fahrt in den o. g. Verkehrsmitteln ist nie ganz grün, sondern grün-/orangefarben.
Klartext: Wenn der nächste Bescheid nicht nach Deine Wünschen ausfällt, Widerspruch einlegen und mit dem Arzt besprechen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt.
Liebe Grüße
Anton


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