Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen

Loretta @, Thursday, 07.08.2008, 14:34 (vor 6587 Tagen)

Hallo,
bezüglich den Begutachtungs- Leitlinien zur Kraftfahrereignung habe ich eine Frage. Ich kenne mich im Paragraphendeutsch nicht so gut aus, vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich (28) habe seit ca. 10 Jahren GM-Anfälle, allerdings nur einmal (2000) im Wachen Zustand, sonst immer im Schlaf. Und damals auch nur, weil ich die Medis schlampig einnahm. Der Vorletzte Anfall war vor über drei Jahren, der letzte leider gestern. Ich war in den vergangenen drei Jahren immer in regelmäßiger Behandlung bzw. Kontrolle bei dem gleichen Facharzt.
Nun steht in o. g. Richtlinien:

<<
Ausnahmen von der Regel sind unter anderem gerechtfertigt
(...)
- bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen nach mindestens dreijähriger Beobachtungszeit.
<<

Kann mir jemand sagen, ob das nun auf mich zutrifft, und ich kann weiterhin Autofahren, oder muss ich, wie bei meinem vorletzten Anfall, nun ein Jahr warten mit dem Autofahren?
Ich bin ein bisschen unsicher momentan und mein Arzt hat diese und die nächste Woche noch Urlaub, so dass ich noch das Wochenende über warten muss, bis ich ihn fragen kann.
Danke für eure Hilfe

Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen

Jimmy @, Thursday, 07.08.2008, 17:16 (vor 6587 Tagen) @ Loretta

[zitat=Loretta]

Falsch zitiert:
<< Ausnahmen von der Regel sind unter anderem gerechtfertigt
(...)
- bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen nach mindestens dreijähriger Beobachtungszeit.<<
[/zitat]

RICHTIG

Ausschließlich schlafgebundene Anfälle erfordern für die Fahrerlaubnis eine anfallsfreie Beobachtungszeit von 3 Jahren.

ANFALLSFREIE BEOBACHTUNGSSZEIT

trifft bei dir nicht zu da gestern wieder Anfall

".........anfallsartig auftretenden Bewusstseinsstörungen leidet, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 gerecht zu werden, solange ein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven besteht."

GM ist mit Bewußtseinsstörungen verbunden !!
Ein erneuter Anfall ist ein Rezisiv !!

Führerschein ade

Wenn es hart kommt für 2 Jahre
Wenn dein Arzt dies etwas positiver sieht mindestens 1 Jahr

Lg Jimmy

Re: Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen

Loretta @, Thursday, 07.08.2008, 20:22 (vor 6587 Tagen) @ Loretta

Danke Jimmy,

hab´s immer noch nicht ganz verstanden.

Ich hab das so verstanden, dass

Zitat:
<bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen nach mindestens dreijähriger Beobachtungszeit.>

eine Ausnahme für

Zitat:
<Wer unter persistierenden epileptischen Anfällen oder anderen anfallsartig auftretenden Bewusstseinsstörungen leidet, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 gerecht zu werden, solange ein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven besteht.>

bedeutet.

Ich glaube, ich bin da ein wenig schwerfällig, was das Beamten- bzw. Paragraphendeutsch betrifft.

Trotzdem Danke


Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen

Brigitta @, Friday, 08.08.2008, 21:57 (vor 6586 Tagen) @ Loretta

Hallöchen,

du darfst wenn du Anfälle hast net fahren, da wie vorher schon geschrieben "Bewußtseinsstörungen" dann hast.
Allerdings kannst du von dir aus das Auto stehen laßen!!!!
Wenn was passiert bist du dran und dein Führerschein ist auch weg.

Mir ist das 2000 passiert, da wurde mir der Schein weggenommen (durfte es fälschlicherweise machen alsi ch 18 war, heute weiß ich daß sie es mir net erlauben hätten dürfen).
Auf alle Fälle war das über 2 Jahre weg und letztes jahr hab ich meinen Führerschein neu machen müßen!
Zuerst ein Gutachten erstellen laßen müßen was schweine Geld gekostet hat und den Führerschein (Prüfungen) neu machen müßen.

Also wenn du vernünftig bist läßt du das Auto stehen und läufst! So kannst du deinen Führerschein behalten. Wenn was passiert bist es los womöglich für immer!
Und schweine Geld kostet es noch dazu alles. Hab letztes Jahr genausoviel Kohle gezahlt wie ein neuer Führerschein kosten würde ca.

LG

Brigitta

PS: falls du noch Fragen hast kannst dich gerne melden.

[zitat=Loretta]Hallo,
bezüglich den Begutachtungs- Leitlinien zur Kraftfahrereignung habe ich eine Frage. Ich kenne mich im Paragraphendeutsch nicht so gut aus, vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich (28) habe seit ca. 10 Jahren GM-Anfälle, allerdings nur einmal (2000) im Wachen Zustand, sonst immer im Schlaf. Und damals auch nur, weil ich die Medis schlampig einnahm. Der Vorletzte Anfall war vor über drei Jahren, der letzte leider gestern. Ich war in den vergangenen drei Jahren immer in regelmäßiger Behandlung bzw. Kontrolle bei dem gleichen Facharzt.
Nun steht in o. g. Richtlinien:

<<
Ausnahmen von der Regel sind unter anderem gerechtfertigt
(...)
- bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen nach mindestens dreijähriger Beobachtungszeit.
<<

Kann mir jemand sagen, ob das nun auf mich zutrifft, und ich kann weiterhin Autofahren, oder muss ich, wie bei meinem vorletzten Anfall, nun ein Jahr warten mit dem Autofahren?
Ich bin ein bisschen unsicher momentan und mein Arzt hat diese und die nächste Woche noch Urlaub, so dass ich noch das Wochenende über warten muss, bis ich ihn fragen kann.
Danke für eure Hilfe

[/zitat]

Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen

Hanne @, Sunday, 10.08.2008, 11:38 (vor 6584 Tagen) @ Loretta

Hallo Loretta,

[zitat=Loretta]
Ausnahmen von der Regel sind unter anderem gerechtfertigt ...

- bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen nach mindestens dreijähriger Beobachtungszeit.
[/zitat]

diese Aussage trifft auch zu. Es muss nachgewiesen sein das Du unter ärztlicher Kontrolle bist und die Anfälle mindestens 3 Jahre "nur in der Nacht" aufgetreten sind. Dann darf man laut Richtlinien auch fahren wenn man noch "nicht" Anfallsfrei ist.

Die Entscheidung liegt letztendlich jedoch bei deinem behandelnden Arzt.
Sprich das ganze mit ihm durch und warte mal ab was er dazu meint. Er kennt deinen Krankheitsverlauf und kann aufgrund dessen am besten entscheiden ob es in deinem Fall möglich ist oder eben nicht.

Sollte nur das geringste am Tag aufgetreten sein und sei es nur eine Aura, ist das ganze Unterfangen hinfällig. Ich kenne welche die ihre Anfälle "nur" in der Nacht haben und nach 3 jähriger Beobachtungszeit wieder fahren durften, obwohl sie ab und an noch Anfälle haben.

Wünsche Dir alles Gute!

Re: Re: Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen

Loretta @, Wednesday, 20.08.2008, 20:30 (vor 6574 Tagen) @ Loretta

Hallo,

zunächst Danke für Eure Beiträge. Scheint mir alles sehr kompliziert zu sein.
Der eine Beitrag sagt ich darf fahren, der andere sagt ich darf nicht fahren. Alles sehr verwirrend für mich.
Mein Arzt hat, aber erst auf Nachfrage von mir, beiläufig (!) erwähnt, dass ich jetzt wieder ein Jahr nicht mehr Auto fahren darf. Als ich das mit dem Autofahren bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen erwähnt habe, hat er mich mehr oder weniger abgewürgt und meinte das trifft bei mir nicht zu (war am Telefon). So schnell ging das. Ich habe aber das Gefühl er kann oder will nicht kapieren was ich meine.
Falls noch irgendjemand Lust hat, mich diesbezüglich aufzuklären, würde ich mich freuen. Im Voraus besten Dank.