Re: berufskraftfahrer
Hallo falko,
Nein !!
Alle Personen mit einem Führerschein der Gruppe 2, das heißt vereinfacht gesagt alle Personen mit einer Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen oder zur Fahrgastbeförderung, gelten nach mehreren Anfällen als fahruntauglich. Eine Ausnahme ist eine nachgewiesene 5-jährige Anfallsfreiheit o h n e antiepileptische Behandlung.
ALSO anfallsfrei ohne Arzneimittel (Antiepileptika)
LG Jimmy
gesamter Thread:
- berufskraftfahrer -
falko,
07.08.2008, 17:08
- Re: berufskraftfahrer - Jimmy, 07.08.2008, 17:27
- Re: berufskraftfahrer - falko, 07.08.2008, 18:57