Re: Durch ärztliches atest kündigen ohne sperre???
Ich würde mich bei der Arbeitsagentur erkundigen. Falls Du einen Schwerbehindertenausweis hast, sind für Dich Reha-Berater zuständig. Meist ist im Vorfeld die Vorlage relevanter ärztlicher Unterlagen hilfreich, dann mußt Du ev. zur Begutachtung vom Amt aus. Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht mit offenen Karten zu spielen und die Situation konkret zu schildern. Auch als gesetzliche Betreuerin habe ich oft mit der Behörde zu tun und bisher ist alles zum Wohle meiner Betreuten geklärt worden.
Aber: zuerst alles abklären, dann Ausbildungsvertrag aufheben lassen.
Viel Erfolg ! Bettina
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- Durch ärztliches atest kündigen ohne sperre??? -
Sandra,
09.08.2008, 16:38
- Re: Durch ärztliches atest kündigen ohne sperre??? - Bettina, 09.08.2008, 19:21
- Re: Durch ärztliches atest kündigen ohne sperre??? - Mario, 12.08.2008, 10:07
- Re: Re: Durch ärztliches atest kündigen ohne sperre??? - sandra, 13.08.2008, 19:38