Führerschein

Magu @, Monday, 11.08.2008, 11:07 (vor 6583 Tagen)

hab da auch mal ne Frage....hatte ienen epileptischen anfall und darf deshalb ein halbes Jahr kein auto fahren.kann man dieses halbe Jahr kürzen?

Re: Führerschein

Eva @, Monday, 11.08.2008, 14:25 (vor 6583 Tagen) @ Magu

Hallo,
habe im Februar einen Anfall gehabt...und darf dadurch ein halbes Jahr kein Auto mehr fahren..wurde mit Medis eingestellt..und es geht mir gut.Bin sehr froh,dass die Zeit fast um ist..da ich beruflich darauf angewiesen bin!!!Hoffe sehr..dass ich lange anfallsfrei bleibe und verhalte mich auch entsprechend...ein halbes Jahr ist laut meines Neurologen schon sehr großzügig..da es gesetztliche Bestimmungen gibt.Wenn es irgendwie geht,solltest Du Dich daran halten,weiß dass es sehr schwer ist...gerade wenn man auf ein Auto angewiesen ist...:)
Lg

Re: Re: Führerschein

Anton @, Monday, 11.08.2008, 20:40 (vor 6583 Tagen) @ Magu

Hallo,

meines Wissens nach muss man nicht nur ein Jahr anfallsfrei sein, es muss auch der Neurologe bestätigen, dass im EEG unter Provokationen Zeichen auf mögliche Anfälle hinweisen.

Es gibt an verschiedenen Stellen im Internet die Richtlinien "Epilepsie und Führerschein". Diese sind sehr aufschlussreich und können bestimmt auch dir helfen.

Ich wünsche dir gute Gesundheit, ferner wünsche ich, dass gut und richtig für dich entschieden wird und dass Du durch die Krankheit keinen Einbruch im Berufsleben erfahren musst.

Viele Grüße
Anton

Re: Re: Re: Führerschein

Anton @, Monday, 11.08.2008, 20:46 (vor 6583 Tagen) @ Anton

****** Berichtigung *****

Hallo,

im Beitrag zuvor ist mir ein Fehler unterlaufen: Richtig ist, dass das EEG unter Provokationen keine Hinweise auf mögliche Anfälle liefern darf.

Ich bitte um Entschuldigung!

Liebe Grüße
Anton

Re: Führerschein

Brigitta @, Monday, 11.08.2008, 23:55 (vor 6583 Tagen) @ Magu

Hallöchen,

normalerweise ist 1 Jahr Anfallsfreiheit vorgeschrieben.
War bei mir auch so,als ich damals mit 18 meinen Führerschein hab machen dürfen.
Hab es dann machen dürfen und paar Jahre später wurde mir der Führerschein weggenommen, da ich beim Fahren einen Anfall hatte.Heute sag ich mir zum Glück,wer weiß was passieren hätte noch können.

Wenn du vernünftig bist läßt du das Auto stehen! So kannst du deinen Führerschein behalten.

Ich habe meins letztes Jahr neu machen müßen. Ein Gutachten vorlegen und Prüfungen/Fahrstunden, alles neu machen müßen. War also mehr Geld los wie damals mit 18 Jahren!

Wenn du die Möglichkeit hast bitte net fahren, du fährst wenn dann auf eigene Verantwortung wenn auch was passiert!

Falls du noch Fragen hast kannst sie gerne stellen.

LG

Brigitta

[zitat=Magu]hab da auch mal ne Frage....hatte ienen epileptischen anfall und darf deshalb ein halbes Jahr kein auto fahren.kann man dieses halbe Jahr kürzen?[/zitat]

Re: Re: Führerschein

Anton @, Tuesday, 12.08.2008, 09:10 (vor 6582 Tagen) @ Magu

Hallo zusammen,

ich möchte mich noch mal in die Diskussion einklinken und sagen, dass die Epilepsie nicht zur Folge hat die Abgabe des Führerscheins. Selbst wenn der Arzt dem Patienten das Fahren verbietet, muss er nicht zwangsläufig den Schein abgeben.

Natürlich ist das Fahren verboten. Auch nicht an schlechten Tagen, nein, immer.

Ich habe vor ca. 10 Jahren meinen Führerschein in den Schrank gelegt und bin nicht mehr gefahren! Nicht weil ich Anfälle hatte, sondern weil ich merkte, dass mich die Tabletten so beeinflussten, dass es unverantwortlich gewesen wäre, noch am motorisierten Verkehr teilzunehmen.

Das hat die Aufgabe meines Berufes, sogar meines Betriebes gekostet, somit stand ich nicht als einziger Arbeitsloser da. Seit ca. 1 Jahr darf ich wieder fahren, warte aber noch, bis ich davon überzeugt bin, dass ich ein guter Verkehrsteilnehmer sein werde.

Klartext: Eigenverantwortung ist gefragt. Selbst entscheiden, ob man fahren kann, natürlich unter Berücksichtigung der Richtlinien "Epilepsie + Führerschein", damit Dritte nicht bestimmen, wann man wieder "darf".

Herzliche Grüße
Anton

Re: Re: Re: Führerschein

Mario @, Tuesday, 12.08.2008, 09:41 (vor 6582 Tagen) @ Magu

[zitat=Anton]
Klartext: Eigenverantwortung ist gefragt.[/zitat]

Dem kann ich nur zustimmen. Zum Glück gibt es ja keine Meldepflicht, weder von Seiten der Ärzte noch der Patienten.

Mir selbst wurde eine Fahrenthaltsamkeit von ca. 4 Jahren empfohlen.
Dabei liegt mein Fall etwas anders, da die Anfallssymptome durch einen Gehirntumor (Astrozytom) herrührten. => OP mit anschliessendem Schlaganfall (Hemiparese linksseitig).

Re: Führerschein

Brigitta @, Tuesday, 12.08.2008, 19:10 (vor 6582 Tagen) @ Magu

Hallöchen alle,

da kann ich Anton nur zustimmen. Wenn man Führerschein in den Schrank legt dann ist der Schein nicht weg. Nur wenn was passiert und die Polizei das mitkriegt dann oder so.

Ich hatte damals keine Ahnung leider und hatte mich auf meinen damaligen Neurologen/Fahrschule verlassen, daß ich fahren darf und einen Führerschein machen darf. Leider ein fataler Fehler.
Heute weiß ich das besser und hab aus meinen Fehlern gelernt.
Bin mittlerweile zum Glück anfallsfrei.
Damals hatte ich leider auch keinen Internet o.Ä. das ich mich informieren hätte können oder so hilfreiche Forums durchlesen/informieren hätte mich können.

Also auch mein Appel an alle: seit vernünftig und laßt das Auto stehen wenn ihr Anfälle habt!!!!!!
Kann viel passieren und auch euren Führerschein kosten und auch viel viel Geld um dies wieder zu bekommen!!

LG

Brigitta


[zitat=Anton]Hallo zusammen,

ich möchte mich noch mal in die Diskussion einklinken und sagen, dass die Epilepsie nicht zur Folge hat die Abgabe des Führerscheins. Selbst wenn der Arzt dem Patienten das Fahren verbietet, muss er nicht zwangsläufig den Schein abgeben.

Natürlich ist das Fahren verboten. Auch nicht an schlechten Tagen, nein, immer.

Ich habe vor ca. 10 Jahren meinen Führerschein in den Schrank gelegt und bin nicht mehr gefahren! Nicht weil ich Anfälle hatte, sondern weil ich merkte, dass mich die Tabletten so beeinflussten, dass es unverantwortlich gewesen wäre, noch am motorisierten Verkehr teilzunehmen.

Das hat die Aufgabe meines Berufes, sogar meines Betriebes gekostet, somit stand ich nicht als einziger Arbeitsloser da. Seit ca. 1 Jahr darf ich wieder fahren, warte aber noch, bis ich davon überzeugt bin, dass ich ein guter Verkehrsteilnehmer sein werde.

Klartext: Eigenverantwortung ist gefragt. Selbst entscheiden, ob man fahren kann, natürlich unter Berücksichtigung der Richtlinien "Epilepsie + Führerschein", damit Dritte nicht bestimmen, wann man wieder "darf".

Herzliche Grüße
Anton

[/zitat]

Re: Führerschein

Nicole @, Tuesday, 12.08.2008, 20:44 (vor 6582 Tagen) @ Magu

[zitat=Magu]hab da auch mal ne Frage....hatte ienen epileptischen anfall und darf deshalb ein halbes Jahr kein auto fahren.kann man dieses halbe Jahr kürzen?[/zitat]

Hallo Magu,

so wie ich es aus deiner kurzen Frage entnehme, war das ein einmaliger Anfall?
Ich hatte vor genau 2 Jahren auch einen "einmaligen Anfall".
Woher der kam, kann mir bis heute keiner sagen - Hitze, zu wenig getrunken, zuviel Aufregung, alles kann ein Auslöser gewesen sein.
Habe dann das volle Programm durchgemacht:
Hausarzt -> Blutabnahme um Mangelerscheinungen als Ursache auszuschliessen
Neurologe -> EEG, normale neurologische Untersuchung ("und jetzt gehen Sie bitte einmal genau auf der Linie entlang. Hüpfen Sie bitte mit geschlossenen Augen auf einem Bein...") und dann ein MRT, um entweder einen Anfalls-Herd zu erkennen, oder einen evtl. Tumor, der den Anfall ausgelöst hat.
Es ist absolut nichts dabei rausgekommen.

Trotzdem hat mir mein Neurologe geraten, ein Jahr auf das Auto zu verzichten. Ohne den Führerschein abzugeben oder so. Also ganz freiwillig.
Und was soll ich sagen - ich hab das auch gerne freiwillig gemacht.
Ich war damals in der ersten Zeit total verunsichert, da mir niemand sagen konnte, ob das nochmal passiert oder nicht.
Und mir ging es dabei nicht nur um mich allein, sondern auch um die anderen Verkehrsteilnehmer.
Wenn da was passiert wäre, dann hätte ich mir das nie verziehen. Insofern bitte halte dich an das halbe Jahr!

Glücklicherweise ist seit dem einen Mal kein weiterer Anfall aufgetreten, und ich denke das war einer der berühmt-berüchtigten einmaligen Anfälle.

Was ich nach meinem langen Roman auch noch loswerden möchte:
Ich finde das Forum hier sehr sehr gut.
Seit damals bin ich regelässig hier unterwegs.
Mir hat es damals sehr geholfen mir die Ängste von der Seele zu schreiben und die Geschichten der anderen Forumsteilnehmer durchzulesen.
Und ich bewundere jeden, der mit der Krankheit fertig wird.
Denn auch wenn man heute mit Medis viel machen kann, gibt es immer noch genügend Leute, die nicht einstellbar sind oder sehr unter den Nebenwirkungen zu leiden haben. Von den Reaktionen der Mitmenschen mal ganz abgesehen.
Sich da nicht hängen zu lassen ist nicht leicht.

HUT AB!

Viele Grüße
Nicole

Re: Re: Führerschein

Brigitta @, Tuesday, 12.08.2008, 22:50 (vor 6582 Tagen) @ Magu

Hallo Nicole,

da geb ich dir vollkommen Recht!
Leider ist das heutzutage immernoch net so, daß die Leute dich mit der Krankheit für "voll" nehmen, eher im Gegenteil. Deswegen gehen wohl alle so verborgen, ohne es weiterzusagen oder sich zu trauen.

Und wie du schon sagst, es kann mit der Auto so viel passieren, ich war froh, als mir damals der Schein weggenommen wurde, wer weiß was passiert wäre mit meinen Anfällen die immer schlimmer wurden als besser trotz Medis.

Worüber ich mich immer ärgere,daß die mir das damals machen laßen haben meinen Führerschein. Sie wußten es alle: Arzt, Fahrschule usw. daß ich Anfälle hab.
Aber gut kann ich nimmer ändern, ist halt so

Mittlerweile hab ich sie wieder :D

LG

Brigitta

[zitat=Nicole][zitat=Magu]hab da auch mal ne Frage....hatte ienen epileptischen anfall und darf deshalb ein halbes Jahr kein auto fahren.kann man dieses halbe Jahr kürzen?[/zitat]

Hallo Magu,

so wie ich es aus deiner kurzen Frage entnehme, war das ein einmaliger Anfall?
Ich hatte vor genau 2 Jahren auch einen "einmaligen Anfall".
Woher der kam, kann mir bis heute keiner sagen - Hitze, zu wenig getrunken, zuviel Aufregung, alles kann ein Auslöser gewesen sein.
Habe dann das volle Programm durchgemacht:
Hausarzt -> Blutabnahme um Mangelerscheinungen als Ursache auszuschliessen
Neurologe -> EEG, normale neurologische Untersuchung ("und jetzt gehen Sie bitte einmal genau auf der Linie entlang. Hüpfen Sie bitte mit geschlossenen Augen auf einem Bein...") und dann ein MRT, um entweder einen Anfalls-Herd zu erkennen, oder einen evtl. Tumor, der den Anfall ausgelöst hat.
Es ist absolut nichts dabei rausgekommen.

Trotzdem hat mir mein Neurologe geraten, ein Jahr auf das Auto zu verzichten. Ohne den Führerschein abzugeben oder so. Also ganz freiwillig.
Und was soll ich sagen - ich hab das auch gerne freiwillig gemacht.
Ich war damals in der ersten Zeit total verunsichert, da mir niemand sagen konnte, ob das nochmal passiert oder nicht.
Und mir ging es dabei nicht nur um mich allein, sondern auch um die anderen Verkehrsteilnehmer.
Wenn da was passiert wäre, dann hätte ich mir das nie verziehen. Insofern bitte halte dich an das halbe Jahr!

Glücklicherweise ist seit dem einen Mal kein weiterer Anfall aufgetreten, und ich denke das war einer der berühmt-berüchtigten einmaligen Anfälle.

Was ich nach meinem langen Roman auch noch loswerden möchte:
Ich finde das Forum hier sehr sehr gut.
Seit damals bin ich regelässig hier unterwegs.
Mir hat es damals sehr geholfen mir die Ängste von der Seele zu schreiben und die Geschichten der anderen Forumsteilnehmer durchzulesen.
Und ich bewundere jeden, der mit der Krankheit fertig wird.
Denn auch wenn man heute mit Medis viel machen kann, gibt es immer noch genügend Leute, die nicht einstellbar sind oder sehr unter den Nebenwirkungen zu leiden haben. Von den Reaktionen der Mitmenschen mal ganz abgesehen.
Sich da nicht hängen zu lassen ist nicht leicht.

HUT AB!

Viele Grüße
Nicole[/zitat]

Re: Re: Re: Re: Führerschein

Helmut @, Saturday, 16.08.2008, 04:00 (vor 6579 Tagen) @ Magu

[zitat=Mario
Zum Glück gibt es ja keine Meldepflicht, weder von Seiten der Ärzte noch der Patienten.[/zitat]

DIES IST NICHT GANZ RICHTIG

Wenn der Arzt ein Fahrverbot ausgesprochen hat, aber der Arzt feststellt, daß Patient sich nicht daran hält - der Patient nicht einsichtig ist und somit grobfahrlässig ist - darf er das Fehlverhalten der Polizei/Straßenverkehrsamt/Führerscheinstelle melden.

DIES DARF ER und man ist nicht geschützt durch eine vermeintliche ÄRZTLICHE SCHWEIGEPFLICHT.

Dies ist mir vor etlichen Jahren geschehen, obwohl ich damals schon 3 Jahre anfallsfrei war.
Ein Chefarzt für Innere Medizin in einer Reha-Klinik hat mir die Polizei in der Klinik auf den Hals geschickt und Meldung an Führerscheinstelle erwirkt.

Ich mußte mit Gutachten beweisen, daß ich fahrtüchtig bin. Insgesamt drei Gutachten im Abstand von jeweils einem Jahr.

grüße

Helmut

Re: Führerschein

Helmut @, Saturday, 16.08.2008, 04:02 (vor 6579 Tagen) @ Magu

[zitat=Mario]
Zum Glück gibt es ja keine Meldepflicht, weder von Seiten der Ärzte noch der Patienten.[/zitat]

DIES IST NICHT GANZ RICHTIG

Wenn der Arzt ein Fahrverbot ausgesprochen hat, aber der Arzt feststellt, daß Patient sich nicht daran hält - der Patient nicht einsichtig ist und somit grobfahrlässig ist - darf er das Fehlverhalten der Polizei/Straßenverkehrsamt/Führerscheinstelle melden.

DIES DARF ER und man ist nicht geschützt durch eine vermeintliche ÄRZTLICHE SCHWEIGEPFLICHT.

Dies ist mir vor etlichen Jahren geschehen, obwohl ich damals schon 3 Jahre anfallsfrei war.
Ein Chefarzt für Innere Medizin in einer Reha-Klinik hat mir die Polizei in der Klinik auf den Hals geschickt und Meldung an Führerscheinstelle erwirkt.

Ich mußte mit Gutachten beweisen, daß ich fahrtüchtig bin. Insgesamt drei Gutachten im Abstand von jeweils einem Jahr.

grüße

Helmut

Re: Re: Führerschein

Magu @, Wednesday, 20.08.2008, 18:50 (vor 6574 Tagen) @ Magu

[zitat=Helmut][zitat=Mario]
Zum Glück gibt es ja keine Meldepflicht, weder von Seiten der Ärzte noch der Patienten.[/zitat]

DIES IST NICHT GANZ RICHTIG

Wenn der Arzt ein Fahrverbot ausgesprochen hat, aber der Arzt feststellt, daß Patient sich nicht daran hält - der Patient nicht einsichtig ist und somit grobfahrlässig ist - darf er das Fehlverhalten der Polizei/Straßenverkehrsamt/Führerscheinstelle melden.

DIES DARF ER und man ist nicht geschützt durch eine vermeintliche ÄRZTLICHE SCHWEIGEPFLICHT.

Dies ist mir vor etlichen Jahren geschehen, obwohl ich damals schon 3 Jahre anfallsfrei war.
Ein Chefarzt für Innere Medizin in einer Reha-Klinik hat mir die Polizei in der Klinik auf den Hals geschickt und Meldung an Führerscheinstelle erwirkt.

Ich mußte mit Gutachten beweisen, daß ich fahrtüchtig bin. Insgesamt drei Gutachten im Abstand von jeweils einem Jahr.

grüße

Helmut
[/zitat]
hey an alle!
wollt nur mal danke sagen für eure antworten!jetz weiß ich bescheid!das halbe Jahr wird schon schnell rum gehen!