epilepsie+nachtschicht

gluecksflosse @, Sunday, 17.08.2008, 15:23 (vor 6577 Tagen)

Hallo zusammen,
ich bin heut schon den ganzen Tag am Rechner und versuch etwas zu finden viell kann mir jemand von euch helfen!

Ich hab schon was länger epilepsie,hatte gestern einen anfall (seit zwei jahren der erste und davor fünf jahre anfallsfrei gewesen)! Ich denke,er kam dadurch das ich mich wegen meinem arbeitgebern aufgeregt hab!Ich arbeite in der firma knapp dre jahre und ich mußte bis jetzt keine nachtschichten machen,halt wegen der epilepsie!Am donnerstag haben die den plan für nä woche gemacht und mich auf nachtschicht gesetzt!Das haben die extra gemacht,die wollen mich nur testen oder mobben (kann man jetzt sehen wie man will),da ich ende juni an meiner hand operiert worden bin!Die würden mich am liebsten kündigen!
Naja,meine eigentliche frage lautet:Dürfen die mich einfach so auf nachtschicht setzen,trotz dessen das die es wissen das ich krank bin (und es halt nicht so prall ist bei der krankheit) und schwerbehindertenausweis?
Bitte schreibt zahlreich,hab im i-net nichts gefunden!
LG gluecksflosse

Re: epilepsie+nachtschicht

Nicole @, Sunday, 17.08.2008, 22:33 (vor 6577 Tagen) @ gluecksflosse

Hallo,

ich würde mir nochmals nen aktuelles Attest von meinem Neurologen besorgen und gleich morgen zum Arbeitgeber gehen und ihn nochmals darauf hinweisen. Vielleicht ist es ja einfach ein Versehen gewesen. Manchmal denken die Leute einfach nicht dran.

LG Nicole

Nachtschicht

Ernestine @, Monday, 18.08.2008, 09:13 (vor 6576 Tagen) @ gluecksflosse

Hallo,

wenn dem AG bekannt ist, dass Du keine Nachtschicht wegen deiner Epilepsie verrichten kannst, dann darf er dich auch nicht zur Nachtschicht einteilen. Wenn er dagegen verstösst, dann macht er sich sogar schadensersatzpflichtig!

Diese Unternehmen gehören an den Pranger und öffentlich mit dem Namen genannt um andere davor zu schützen.

Re: Re: epilepsie+nachtschicht

gluecksflosse @, Monday, 18.08.2008, 10:05 (vor 6576 Tagen) @ gluecksflosse

Morgen Nicole und Ernestine,
war heut morgen bei meinem neurologen,hat eeg gemacht,war nicht so doll!hab spikes in meinem eeg,also ne erhöhte krampfbereitschaft!bis freitag hab ich ne au und ein attest das ich keine nachtschicht machen darf krieg ich auch!die haben schon daran gedacht nicole,die haben mich ja noch ins büro geholt!ihre begründung war das es immer passieren kann!danke euch beiden,lg

Re: epilepsie+nachtschicht

magu @, Wednesday, 20.08.2008, 19:18 (vor 6574 Tagen) @ gluecksflosse

[zitat=gluecksflosse]Hallo zusammen,
ich bin heut schon den ganzen Tag am Rechner und versuch etwas zu finden viell kann mir jemand von euch helfen!

Ich hab schon was länger epilepsie,hatte gestern einen anfall (seit zwei jahren der erste und davor fünf jahre anfallsfrei gewesen)! Ich denke,er kam dadurch das ich mich wegen meinem arbeitgebern aufgeregt hab!Ich arbeite in der firma knapp dre jahre und ich mußte bis jetzt keine nachtschichten machen,halt wegen der epilepsie!Am donnerstag haben die den plan für nä woche gemacht und mich auf nachtschicht gesetzt!Das haben die extra gemacht,die wollen mich nur testen oder mobben (kann man jetzt sehen wie man will),da ich ende juni an meiner hand operiert worden bin!Die würden mich am liebsten kündigen!
Naja,meine eigentliche frage lautet:Dürfen die mich einfach so auf nachtschicht setzen,trotz dessen das die es wissen das ich krank bin (und es halt nicht so prall ist bei der krankheit) und schwerbehindertenausweis?
Bitte schreibt zahlreich,hab im i-net nichts gefunden!
LG gluecksflosse[/zitat]

hey!
mir gings ähnlich wie dir!musste auch nachtdienst machen und habe nach elf Jahren anfallsfrei wieder einen bekommen.mein Arzt meinte, dass es ein provozierter anfall war, der eben durch Schlafentzug bei Nachtdiesnten entstehen kann.mein arbeitgener durfte mich dann nicht mehr im nachtdienst einteilen, was er auch gemacht hat.mein Arzt hätte ihm sonst auch ein ärztliches schreiben gegeben, wo eben steht, dass ich für den beruf befähigt bin, aber eben nur keinen nachtdiesnt machen darf...normal muss das der arbeitgeber hinnehmen, es sei denn die arbeit ist ohne nachtdiesnt ausgeschlossen...denk ich mal...