Nachtschicht

Ernestine @, Monday, 18.08.2008, 09:13 (vor 6576 Tagen) @ gluecksflosse

Hallo,

wenn dem AG bekannt ist, dass Du keine Nachtschicht wegen deiner Epilepsie verrichten kannst, dann darf er dich auch nicht zur Nachtschicht einteilen. Wenn er dagegen verstösst, dann macht er sich sogar schadensersatzpflichtig!

Diese Unternehmen gehören an den Pranger und öffentlich mit dem Namen genannt um andere davor zu schützen.


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