Epilepsie & Fahrerlaubnis

Nadüüü @, Wednesday, 08.10.2008, 13:54 (vor 6525 Tagen)

ich bin heut aus dem Krankenhaus entlassen worden.
und da hab ich noch was unterschreiben müssen das ich 12 monate ein fahrverbot hab...
und jetzt meine Frage dazu! Wisst ihr ob die mich da nur darauf hinweisen und mich des unterschreiben lassen müssen weil sie verpflichtet dazu sind oder wird des auch weitergeschickt an irgendwelcher Ämter z.B. Führerschein (Zulassungstelle) und die nehmen mir dann für die zeit meinen führerschein weg???

Re: Epilepsie & Fahrerlaubnis

Anton @, Wednesday, 08.10.2008, 18:06 (vor 6525 Tagen) @ Nadüüü

Hallo,

was den Führerschein angeht, ist wie bei allen Dingen des Lebens Selbstverantwortung gefragt. Weil viele das richtige Maß nicht finden, gibt es Gesetze und Richtlinien.

Auf der Eingangsseite dieses Forums kannst Du die Richtlinien "Führerschein und Epilepsie" lesen. Meines Wissens nach solltest Du mindestens ein Jahr nicht fahren. Ich wünsche dir gute Besserung und hoffe, dass Du bald wieder fahrtüchtig bist.

Viele Grüße
Anton

Re: Epilepsie & Fahrerlaubnis

Nadüüü @, Thursday, 09.10.2008, 12:11 (vor 6524 Tagen) @ Nadüüü

[zitat=Anton]

Hallo,

was den Führerschein angeht, ist wie bei allen Dingen des Lebens Selbstverantwortung gefragt. Weil viele das richtige Maß nicht finden, gibt es Gesetze und Richtlinien.

Auf der Eingangsseite dieses Forums kannst Du die Richtlinien "Führerschein und Epilepsie" lesen. Meines Wissens nach solltest Du mindestens ein Jahr nicht fahren. Ich wünsche dir gute Besserung und hoffe, dass Du bald wieder fahrtüchtig bist.

Viele Grüße
Anton

[/zitat]

diese seite habe ich bereits gelesen!!! ich möchte wissen, ob dieser zettel wo ich unterschreiben musste an irgendwelche ämter wie z.B. polizei oder führerscheinstelle weiter gegeben wird das die da auch drüber bescheid wissen und die mir sogar vllt meinen führerschein wegnehmen für die zeit. das ist meine Frage!

Oder ist das nur die aufgabe von denen das die die pflicht haben mich darauf hinzuweisen. bitte schreibt mir bald zurück! wär sehr wichtig die information! danke schon mal im voraus. liebe Grüße

Re: Re: Epilepsie & Fahrerlaubnis

Anton @, Thursday, 09.10.2008, 19:47 (vor 6524 Tagen) @ Nadüüü


Hallo,
ich bin nicht Jurist und auch nicht mit den Pflichten der Ärzte vertraut. Sie haben dich die rechtliche Regelung unterschreiben lassen, um Beweis antreten zu können, dass Du darüber in Kenntnis gesetzt worden bist. Somit gehe ich davon aus, dass Führerscheinstelle und Polizei nicht benachrichtigt worden sind.
Ich glaube nicht, dass Du aufgefordert wirst, den Schein abzugeben. Nur fahren solltest Du nicht.

Viele Grüße
Anton

Re: Epilepsie & Fahrerlaubnis

Brigitta @, Friday, 10.10.2008, 01:18 (vor 6524 Tagen) @ Nadüüü

Hallöchen,

wie Anton schon geschrieben hat ist das wohl nur eine Absicherung für die daß sie dich aufgeklärt haben.

Aber fahren würde ich nicht!!!!!!!!!!!!!!!
So kannst du deinen Schein behalten. Ich mußte es damals abgeben und neu machen, das kostet schweine Geld wenn du es so behalten kannst. Und passieren kann auch einiges.

Also laß es lieber, mein Rat.

LG

Brigitta

[zitat=Nadüüü]ich bin heut aus dem Krankenhaus entlassen worden.
und da hab ich noch was unterschreiben müssen das ich 12 monate ein fahrverbot hab...
und jetzt meine Frage dazu! Wisst ihr ob die mich da nur darauf hinweisen und mich des unterschreiben lassen müssen weil sie verpflichtet dazu sind oder wird des auch weitergeschickt an irgendwelcher Ämter z.B. Führerschein (Zulassungstelle) und die nehmen mir dann für die zeit meinen führerschein weg??? [/zitat]

Re: Re: Epilepsie & Fahrerlaubnis

Jimmy @, Saturday, 11.10.2008, 05:32 (vor 6522 Tagen) @ Nadüüü

Deine Unterschrift unter dem Schreiben ist

1 ein klipp und klares Verbot nicht Auto zu Fahren
2 Absicherung für die Ärzte, nicht mithaften zu müssen wenn du trotzdem fährst und einen Unfall hast bei dem nicht nur Sachschaden entstehen kann, sondern du auch Mitmenschen zu Invaliden fährst.

Dies kann Millionen kosten bzgl. Sach- und Personenschaden (Invalidenrente)

Das Schreiben bezeugt in einem Rechtsfall, daß ein Fahrverbot vorlag und dir bekannt war.

Das Fahren beim Vorliegen eines Fahrverbotes gilt bei der KFZ-Versicherung als "grobfahrlässig",
d.h. du mußt letztendlich für den Schaden aufkommen.

3 Ein automatisches Weiterleitung an die Führerscheinstelle wird normalerweise nicht gemacht, kann aber gemacht werden, wenn die Ärzte den Eindruck haben, daß der Patient uneinsichtig ist.

Also Hände weg von allen motorisierten Verkehrsmitteln (Kfz bis Mofa)

Trotzdem alles Gute

Lg Jimmy

Re: Epilepsie & Fahrerlaubnis

patrick @, Saturday, 11.10.2008, 18:48 (vor 6522 Tagen) @ Nadüüü

muss dem ganzen zustimmen.

Mir wurde das aber auch noch so erklärt, dass wenn ich nnur im auto sitze und nochnicht mal fahre und mir jemand hinten ins auto reinfährt, ich auch dann nicht versichert bin. Es ist also alleinschon die Versicherungssache. Kann ja auch mitunter verdammt teuer werden.

Aber dass man ein jahr warten muss, um zu sehen dass kein anfall kommt find ich etwas ... naja... schwachsinnig...

das eine Jahr ist nämlich gar nicht aussagekräftig...
Meine Anfälle waren im Abstand von 13 monaten. Wenn ich jetzt ein jahr aussetze, dann kann der nächste Anfall ja trotzdem einen Monat nachdem ich wieder fahren darf kommen...
Aber naja...

[zitat=Jimmy]Deine Unterschrift unter dem Schreiben ist

1 ein klipp und klares Verbot nicht Auto zu Fahren
2 Absicherung für die Ärzte, nicht mithaften zu müssen wenn du trotzdem fährst und einen Unfall hast bei dem nicht nur Sachschaden entstehen kann, sondern du auch Mitmenschen zu Invaliden fährst.

Dies kann Millionen kosten bzgl. Sach- und Personenschaden (Invalidenrente)

Das Schreiben bezeugt in einem Rechtsfall, daß ein Fahrverbot vorlag und dir bekannt war.

Das Fahren beim Vorliegen eines Fahrverbotes gilt bei der KFZ-Versicherung als "grobfahrlässig",
d.h. du mußt letztendlich für den Schaden aufkommen.

3 Ein automatisches Weiterleitung an die Führerscheinstelle wird normalerweise nicht gemacht, kann aber gemacht werden, wenn die Ärzte den Eindruck haben, daß der Patient uneinsichtig ist.

Also Hände weg von allen motorisierten Verkehrsmitteln (Kfz bis Mofa)

Trotzdem alles Gute

Lg Jimmy[/zitat]