Re: Re: Führerschein

Patrick @, Saturday, 11.10.2008, 18:42 (vor 6522 Tagen) @ michi

Also es heißt: Nach einem Anfall ist eine Sperre von mindestens einem jahr auferlegt. Nach jedem Anfall muss diese Zeit eingehalten werden.
Ist manchmal echt hart...
Ich wurde im Januar 2008 endlich 18 und durfte dann eine Woche lang Autofahren bis ich einen Anfall hatte... ehct mies.
Müsstes du echt mit dem behandelnden Neurologen und im zweifel auch mit der Fahrschule abklären... Die wissen da manchmal mehr als man glaubt...:P
Außerdem muss man das mein ich auch bei der Anmeldung zur Prüfung angeben.
Hoffe für dich, dass du den Lappen wenigstens machen kannst...

Patrick

[zitat=Jessica][zitat=michi]Hi,
Ich bin 17 und möchte 2009 anfangen meinen Führerschein zu machen. Zu meinem Epi-Verlauf ganz schnell:
2003 hatte ich einen tonisch-klonischen Anfall, dann habe ich Topamax (schlimme Nebenwirkungen), Carbamazepin, Keppra etc genommen (ca5 verschiedene). In der Zeit nach dem großen Anfall hatte ich dann regelmäßig komplex-fokale Anfälle. Meinen letzten komplexen hatte ich im Herbst 2007. Mein jetziges Medikament ist Lamictal 200-0-200mg, dass ich über 3Jahre nehme. Die einzigsten Symptome, die ich seit einem Jahr noch habe sind s lten mal eine Aura, Schweißausbrüche (Flush), Aggressionen etc. 2009 möchte ich anfangen meinen Führerschein zu machen. Ist das bei den Symptomen erlaubt???
MfG michi [/zitat]


Hallo michi,

also führerschein, ich stand mitten in der Prüfungszeit als Epi diagnostiziert wurde und darf mind 1 Jahr jetzt kein machen, aber je nach Anfall verlängert sich. Aber das ist ja unterschiedlich, da musst du mit deinem Neurologen darüber reden denn er muss das Ok dazu geben.

LG Jessica[/zitat]


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