Amtsärztliche Untersuchung

Anja @, Thursday, 16.10.2008, 10:40 (vor 6517 Tagen)

Hallo, meine Tochter Lisa (14 Jahre)hat ihren Schwerbehindertenausweis in den letzten Tagen erhalten. Sie hat Epilepsie, seit juli 2007 (Janz-Syndrom). Sie hat 80% bekommen und die Merkzeichen G und H, gültig ab 21.08.2008. Ich möchte, rückwirkend ab Juli 2007, den Grad der Behinderung durch das Versorgungsamt bescheinigen lassen, um so beim Finanzamt, Steuern zurück erstattet zu bekommen. Meine Frage lautet: Wenn ich diesen Antrag stelle, wird dann automatisch eine amtsärztliche Untersuchung (Gutachten) fällig? Ich frage deswegen, weil ich diese Untersuchung meiner Tochter ersparen möchte, da
sie ist im Moment nicht "gut drauf".

Re: Amtsärztliche Untersuchung

Anton @, Thursday, 16.10.2008, 17:32 (vor 6517 Tagen) @ Anja

Hallo Anja,
meines Erachtens ist nicht der Ausweis, sondern der Bescheid dem Finanzamt (FA) vorzulegen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine weitere Begutachtung erforderlich ist. Ob allerdings rückwirkend vom FA gezahlt wird, weiß ich nicht. Ich würde mit einer Ablichtung des Bescheides zum FA gehen und mich unverbindlich beraten lassen.
Viele Grüße
Anton