Re: Amtsärztliche Untersuchung
Hallo Anja,
meines Erachtens ist nicht der Ausweis, sondern der Bescheid dem Finanzamt (FA) vorzulegen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine weitere Begutachtung erforderlich ist. Ob allerdings rückwirkend vom FA gezahlt wird, weiß ich nicht. Ich würde mit einer Ablichtung des Bescheides zum FA gehen und mich unverbindlich beraten lassen.
Viele Grüße
Anton
gesamter Thread:
- Amtsärztliche Untersuchung -
Anja,
16.10.2008, 10:40
- Re: Amtsärztliche Untersuchung - Anton, 16.10.2008, 17:32