wer ist verbeamtet mit epilepsie

julie @, Tuesday, 28.10.2008, 19:51 (vor 6505 Tagen)

guten abend,

ich bin angehende lehrerin und habe leider epilepsie.
von dem her siehts wohl so aus: verbeamtung ist nicht!

trotz allem habe ich immer mal wieder von epileptikern gehört, die verbeamtet wurden!
ich bin schon jahre lang anfallsfrei, nehme aber jeden tag medis, hab einen führerschein, geh schwimmen, etc.

es gibt doch ein gleichstellungsgesetz, das verbietet, dass menschen mit behinderung anders behandelt werden.

ausserdem stellt der staat laut meinen recherchen im jahr 90 "behinderte" lehrer ein (als vorbildfunktion)

ist man nun mit epilepsie "behindert genug" um auch eine beamtenstelle zu bekommen?


danke für die antworten!
krista

Re: wer ist verbeamtet mit epilepsie

Micha @, Tuesday, 28.10.2008, 21:14 (vor 6505 Tagen) @ julie

Anforderungen
Bei der Einstellung zum Landes- oder Bundesbeamten müssen gewisse Kriterien erfüllt sein. Neben dem Eignungsprinzip müssen auch die Leistungs- und Befähigungsprinzipien erfüllt sein.

Eignungsprinzip

Nach dem Eignungsprinzip muss ein potentieller Beamte

Deutscher oder EU-Bürger sein (Ausnahme bei dienstlichem Bedürfnis möglich).
für die freiheitliche demokratische Grundordnung einstehen.
körperlich und geistig soweit gesund sein, dass die zukünftige Tätigkeit und eine vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht zu erwarten ist und dadurch nicht eingeschränkt ist (bei schwerbehinderten Bewerbern gilt in der Regel, dass eine Dienstunfähigkeit nicht binnen fünf Jahre zu erwarten ist).
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.

Da Du ja seit Jahren anfallsfrei bist, dürfte normal zur Einstellung nichts im Wege stehen.
Allerdings geht bei Einstellungen zum Beamten/in normal eine amtsärztliche Untersuchung vorausgehen.
Deine Krankheitsgechichte ist mit Sicherheit aus ärztlicher Sicherheit dokumentiert. "Sonst hättest Du auch keinen Führerschein".
Letztendlich dürfte es keine Probleme geben. Nur durch deine Grunderkrankung muss evtl. eine grössere Hürde bewältigt werden.
Betreffs Behinderung sollte diese im Sinn des Behindertengesetzes nachgewiesen werden. Es sollte praktisch eine Behindertenausweis vorliegen.

Ob dies aber bei Bewerbungen und Einstellungen von Vorteil ist, dies sollte jeder selbst abwägen.

Hoffe das dies Dir etwas gebracht hat

mfg
Micha