Führerschein

Nicole @, Sunday, 02.11.2008, 20:28 (vor 6500 Tagen)

Hallo Leute,
ich bin 28 Jahre alt und habe seit 13 Jahren Epilepsie.
Ich habe mit 20 meinen Führerschein gemacht, jedoch ohne bei der Anmeldung anzugeben, dass ich Epilepsie habe. (Mein damaliger Neurologe hat mir dazu geraten, da ich sonst Gutachten bräuchte, was sich lange hinzieht und einiges an Geld kostet). Ich mußte eine "Zwangspause" von 7 Jahren machen. Ich bin jetzt seit 2 Jahren Anfallsfrei und habe von meinem jetzigen Neurologen die mündliche Erlaubnis wieder zu fahren.
Ich habe aber nun etwas" Kalte Fuße" bekommen, was die rechtliche Seite anbelangt. Was ist wenn ich einen Unfall baue und irgendwer (Versicherung , Polizei) bekommt was von meiner Epilepsie raus? Begehe ich einen Straftat wenn ich autofahre? Ist mein Mann als Mitwisser und Fahrzeughalter mithaftbar?
Bekomme ich diese Sache im Nachhinein irgendwie auf eine 100% legale Schiene, ohne den Führerschein komplett neu zu machen. Reicht eine schriftliche Bestätigung vom Arzt, dass ich wieder Fahren darf?
Wer kann mir helfen?

Gruß
Nicole

Re: Führerschein

Brigitta @, Sunday, 02.11.2008, 21:07 (vor 6500 Tagen) @ Nicole

Hallöchen,

also als erstes bist du dafür verantwortlich, wenn du das net angibst!!!
Gutachten ist besser wie fahrlässig und paar Leute verletzen.
Was aber von deinem Neurologen auch verantwortungslos war!
Bei mir war das damals so ich war 1 Jahr anfallsfrei und habe es machen dürfen von meinem Neurologen aus und von meiner Fahrschule aus, was ich heute weiß hätte ich es damals garnet machen dürfen.
Dann baute ich beihnah einen Unfall, Polizei war draußen und ich mußte nach Prüfung und so meinen Schein abgeben.
Letztes Jahr hab ich es wieder gemacht nach einem GUTACHTEN erstmal. Ohne das gehts nicht!!!!!!
Hat mich haufen Geld gekostet, dann Führerschein neu machen, mal die Prüfungen. Die Stunden und Unterricht war net pflicht bei mir, da ich es ja hatte nur die Prüfungen. Hab aber einige Fahrstunden noch genommen gehabt zur Sicherheit.
Jetzt hab ich meinen Schein wieder.

Von wem hast du denn diese "Zwangspause" von 7 Jahren bekommen? Hab ich nicht ganz rausbekommen.

Du begehst auf alle Fälle eine Straftat! Solang sie nix von der Epilepsie mitbekommen ist das "nur" gefährlich für die anderen und für dich. Wenn aber was passiert bist du dran.
Wenn du einen Unfall baust und es nicht angibst ist das "nur" ein Unfall. Aber ob du dann glücklich damit bist wenn du weißt, daß es durch einen Anfall verursacht wurde und vor allem wenn was schlimmes passiert ist wirst es dein Leben lang wissen und net vergessen können. Spätestens da würde ich es angeben.

Vorher würde ich an deiner Stelle nicht fahren mit Anfällen!!!!!!!! Und ohne Gutachten!!!!!! Das kann teuer werden.

Dein Mann hat die Pflicht, es zu melden oder dich net fahren zu lassen wenn er weiß daß es fahrlässig ist! Also macht er sich auch strafbar.

Ob du das legal so hinbekommst, weiß ich net. Normal reicht aber eine mündliche Absprache mit dem Neurologen nicht. Andererseits solang die Zulassungsstelle/Polizei nix davon weiß kann dir nix passieren.
BIS auf dann wenn wirklich was passiert.

Dir muß es klar sein, selbst wenn es eine kleinigkeit ist was passiert, kannst du dem anderen schaden! Willst du das wirklich? Das ist verantwortungslos-fahrlässig.

Falls du noch Fragen hast kannst dich gerne melden.

LG

Brigitta


[zitat=Nicole]Hallo Leute,
ich bin 28 Jahre alt und habe seit 13 Jahren Epilepsie.
Ich habe mit 20 meinen Führerschein gemacht, jedoch ohne bei der Anmeldung anzugeben, dass ich Epilepsie habe. (Mein damaliger Neurologe hat mir dazu geraten, da ich sonst Gutachten bräuchte, was sich lange hinzieht und einiges an Geld kostet). Ich mußte eine "Zwangspause" von 7 Jahren machen. Ich bin jetzt seit 2 Jahren Anfallsfrei und habe von meinem jetzigen Neurologen die mündliche Erlaubnis wieder zu fahren.
Ich habe aber nun etwas" Kalte Fuße" bekommen, was die rechtliche Seite anbelangt. Was ist wenn ich einen Unfall baue und irgendwer (Versicherung , Polizei) bekommt was von meiner Epilepsie raus? Begehe ich einen Straftat wenn ich autofahre? Ist mein Mann als Mitwisser und Fahrzeughalter mithaftbar?
Bekomme ich diese Sache im Nachhinein irgendwie auf eine 100% legale Schiene, ohne den Führerschein komplett neu zu machen. Reicht eine schriftliche Bestätigung vom Arzt, dass ich wieder Fahren darf?
Wer kann mir helfen?

Gruß
Nicole
[/zitat]

Re: Re: Führerschein

Nicole @, Monday, 03.11.2008, 09:43 (vor 6499 Tagen) @ Nicole

Hallo,
Die "Zwangspause" habe ich bekommen, nachdem ich mit meiner ersten Tochter schwanger war und einen Anfall hatte.
Es war mir auch zu gefährlich, da ich eigentlich ein sehr verantwortungsvoller Mensch bin.
Meinst du, kriege ich Schwierigkeiten, wenn ich das jetzt angebe?

Gruß
Nicole

Re: Re: Re: Führerschein

Brigitta @, Monday, 03.11.2008, 11:22 (vor 6499 Tagen) @ Nicole

Hallöchen,

wenn du was falsches angegeben hast auf alle Fälle. Bei mir war auch so der Fall hab diesen Zettel auch unterschrieben gehabt, daß ich keine Anfälle hab usw., wobei ich das erwähnt hatte und es jeder wußte sei es mein Neurologe/meine Fahrschule. Die haben aber gemeint das ist ok gut. Dann wurde mir das weggenommen, und als ich der Führerscheinstelle sagte warum haben sie mich dann gelaßen so zu unterschreiben meinte er zu mir: Sie sind selber dafür verantwortlich was sie unterschreiben!
Also im Endefekt bist du Schuld und wirst auch Ärger kriegen.

Was du machen kannst mal kurz anrufen und es schildern aber net daß du es bist. Mal nachfragen wie das ist, was "eine Bekannte" von dir erwarten würde wenn sie es melden würde von sich aus. Vielleicht kriegst du eine Antwort drauf.

LG

Brigitta

PS: würde mich auch interessieren, gib mir dann bitte bescheid.

[zitat=Nicole]Hallo,
Die "Zwangspause" habe ich bekommen, nachdem ich mit meiner ersten Tochter schwanger war und einen Anfall hatte.
Es war mir auch zu gefährlich, da ich eigentlich ein sehr verantwortungsvoller Mensch bin.
Meinst du, kriege ich Schwierigkeiten, wenn ich das jetzt angebe?

Gruß
Nicole[/zitat]

Re: Führerschein

bianca friederich @, Monday, 03.11.2008, 22:35 (vor 6499 Tagen) @ Nicole

[zitat=Nicole]Hallo Leute,
ich bin 28 Jahre alt und habe seit 13 Jahren Epilepsie.
Ich habe mit 20 meinen Führerschein gemacht, jedoch ohne bei der Anmeldung anzugeben, dass ich Epilepsie habe. (Mein damaliger Neurologe hat mir dazu geraten, da ich sonst Gutachten bräuchte, was sich lange hinzieht und einiges an Geld kostet). Ich mußte eine "Zwangspause" von 7 Jahren machen. Ich bin jetzt seit 2 Jahren Anfallsfrei und habe von meinem jetzigen Neurologen die mündliche Erlaubnis wieder zu fahren.
Ich habe aber nun etwas" Kalte Fuße" bekommen, was die rechtliche Seite anbelangt. Was ist wenn ich einen Unfall baue und irgendwer (Versicherung , Polizei) bekommt was von meiner Epilepsie raus? Begehe ich einen Straftat wenn ich autofahre? Ist mein Mann als Mitwisser und Fahrzeughalter mithaftbar?
Bekomme ich diese Sache im Nachhinein irgendwie auf eine 100% legale Schiene, ohne den Führerschein komplett neu zu machen. Reicht eine schriftliche Bestätigung vom Arzt, dass ich wieder Fahren darf?
Wer kann mir helfen?

Gruß
Nicole
[/zitat]

Re: Führerschein

bianca friederich @, Monday, 03.11.2008, 22:43 (vor 6499 Tagen) @ Nicole

[zitat=Nicole]Hallo Leute,
ich bin 28 Jahre alt und habe seit 13 Jahren Epilepsie.
Ich habe mit 20 meinen Führerschein gemacht, jedoch ohne bei der Anmeldung anzugeben, dass ich Epilepsie habe. (Mein damaliger Neurologe hat mir dazu geraten, da ich sonst Gutachten bräuchte, was sich lange hinzieht und einiges an Geld kostet). Ich mußte eine "Zwangspause" von 7 Jahren machen. Ich bin jetzt seit 2 Jahren Anfallsfrei und habe von meinem jetzigen Neurologen die mündliche Erlaubnis wieder zu fahren.
Ich habe aber nun etwas" Kalte Fuße" bekommen, was die rechtliche Seite anbelangt. Was ist wenn ich einen Unfall baue und irgendwer (Versicherung , Polizei) bekommt was von meiner Epilepsie raus? Begehe ich einen Straftat wenn ich autofahre? Ist mein Mann als Mitwisser und Fahrzeughalter mithaftbar?
Bekomme ich diese Sache im Nachhinein irgendwie auf eine 100% legale Schiene, ohne den Führerschein komplett neu zu machen. Reicht eine schriftliche Bestätigung vom Arzt, dass ich wieder Fahren darf?
Wer kann mir helfen?

Gruß
Nicole
[/zitat]

hallöchen liebe nicole,also ich bin bianca,27j,alt habe auch epi.habe auch den-f-schein,aber fahren sollte ich wohl mom,lieber nicht,allerdings brauchte ich,als ich den f-schein gemacht habe,ein ärztliches attest von meiner neurologin,wo drin steht dass ich regelmässig zur kontrolle gewesen bin usw,allerdings frage ich mich warum hast du nichts getan?angeben muss man es soweit ich weisss nicht...aber empfehle dir auf diesen wege,ein ärtzliches attest geben zu lassen,für alle fälle...ausserdem würde ich an deiner stelle euine kontaktberatung bez.der epi.geschichte aufsuchen,ich zb;komme aus eschweg,da so die ecke kassel gö und bad hersfeld,habe meine kontaktperson in marburg sitzen und durch die,ich eine medizinische und berufliche reha machen konnte und auch so solche eine person ist immer für dich da weiss immer rat und auch so halt,ne?also süsse hoffe dir geholfen zu haben,lieben gruss bianca biancafriederich@gmx.de

Re: Re: Führerschein

Nicole @, Friday, 07.11.2008, 10:02 (vor 6495 Tagen) @ Nicole

Hallo,

mein damaliger Neurologe sagte mir ich bräuchte meine Anfälle nicht angeben, da es sich mit meinem Führerrschein sonst ewig hinziehen würde.
Wie komme ich denn an so eine Kontaktperson, was kann die für mich tun?
Danke für deine Hilfe.
Gruß
Nicole