Re: Epilepsie und Behindertenausweis
Hallo Claudia,
ich weiß, dass ich zum Schwerbehindertenausweis mit meiner Meinung ziemlich allein dastehe, teile sie dir aber trotzdem mit.
Schwerbehinderter i. S. des Gesetzes bist Du erst mit einem GdB (Grad der Behinderung) von 50. Mit einer gut eingestellten Epilepsie kommst Du gerade auf diesen Wert.
a) Wenn Du bis ans Lebensende diese Arbeit behalten könntest und wolltest, hätte der Ausweis den Vorteil, dass dir nur mit Zustimmung des Versorgungsamtes gekündigt werden könnte.
b) Wenn Du gut verdientest, hättest Du steuerliche Erleichterungen, mehr Urlaub und dürftest zur Schicht- und Nacharbeit nicht herangezogen werden.
c) Wenn Du sonst noch Einschränkungen haben solltest, könnte sein, dass ein Merkzeichen im Ausweis steht. Ich z. B. habe das "G" und einen grün/orangefarbenen Ausweis. Das bedeutet freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr.
Problematisch könnte es werden, wenn Du in der Privatwirtschaft Deinen Arbeitsplatz hast, der Betrieb pleite ginge oder aus einem anderen Grund schlösse. Dann wäre es nicht leicht, an anderer Stelle eine Arbeit zu finden. Denn eine neue Firma lädt sich Verpflichtungen mit einem Arbeitnehmer mit Schwerbehindertenausweis auf. Wer macht das schon freiwillig.
Auskunft dazu kann dir erteilen der VDK, dort muss man allerdings eintreten. Kostenfreie Beratungen gibt es bei den Sozialdiensten, sie findest Du in den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, auch in größeren Kliniken und in den Verwaltungen der Kreisämter.
Viele Grüße
Anton
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Claudia,
05.11.2008, 20:04
- Re: Epilepsie und Behindertenausweis - jennifer, 05.11.2008, 21:29
- Re: Epilepsie und Behindertenausweis - Anton, 05.11.2008, 21:46
- Re: Epilepsie und Behindertenausweis - 'Leben mit Epilepsie', 06.11.2008, 05:58
- Re: Re: Epilepsie und Behindertenausweis - Claudia, 09.11.2008, 17:21