Unfallversicherung

bernadett @, Tuesday, 11.11.2008, 21:53 (vor 6491 Tagen)

Hallo ihr ....!
Mein Onkel ist gestorben und die Unfallversicherung will nicht zahlen, da er angeblich wegen einem Anfall gestürzt ist. Durch den Sturz hat er sich einen Oberschenkehalsbruch zugeführt und der musste Operativ behandelt werden. Leider hat er die OP nicht überlebt. Die Unfallversicherung weigert sich. Hat einer Rat für mich, da das Geld für die Beerdigung sein sollte. Danke

Re: Unfallversicherung

Anton @, Tuesday, 11.11.2008, 22:37 (vor 6491 Tagen) @ bernadett

Hallo Bernadett,

es ist ein Angehöriger gestorben, Du hast einen Menschen verloren, ich fühle mit dir und hoffe, dass Du es unbeschadet verkraftest.

Der Unfallversicherung ist ein Antrag vorausgegangen. In ihm müsste eigentlich schon die Epilepsie vermerkt sein. Erst dann kam die Versicherungspolice, laufende Anpassungen und Rechnungen waren bestimmt auch im Ordner.

Wenn Dein Onkel vor Vertragsabschluss versäumt haben sollte, die Epilepsie anzugeben, hast Du jetzt schlechte Karten. Denn das könnte notfalls den Versicherungsvertrag ungültig machen. Am besten Du schreibst den Versicherer an, wie er dazu steht.

Normalerweise stehen Krankheiten aller Art, die nicht im Versicherungsumfang enthalten sind, im Antrag und dann in der Police. Angegeben werden muss es. Es könnte auch sein, dass Dein Onkel es angegeben hat und sich für einen Aufpreis mit diesem Risiko (dem Anfallsleiden) versichert hat.

Ich bin weder Versicherungskaufmann noch Jurist. Von daher ist das von mir Geschriebene meine Meinung und muss nicht rechtsverbindlich. Du solltest es genau prüfen lassen.

Viele Grüße
Anton

Re: Unfallversicherung

Jimmy @, Wednesday, 12.11.2008, 06:15 (vor 6490 Tagen) @ bernadett

Hallo bernadett,

nehm dir einen Anwalt, der die Unterlagen der Versicherung verlangen, bzw. erlangt Einsicht. Außerdem ist ja nicht an Epilepsie gestorben, sondern an einem Unfall und einer Operation.

Außerdem ist dies eine Schutzbehauptung der Versicherung, oder ist dies durch Zeugen und Mediziner belegt ??

Als Otto-Normalverbraucher nehmen einen die Versicherungen nicht ernst, erst ein Rechtsanwalt kann evtl. schon durch ein oder zwei Schreiben schon was bewirken - es zeigt auch, daß es zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommen kann.
Ein Rechtsstreit ist es ja schon, da helfen keine netten Worte und Anfragen deinerseits, wie Anton meint.

Dies ist meine Meinung, ich habe immer einen Rechtsanwalt eingeschaltet - auch wenn er nur das geschrieben hat, was ich geschrieben hätte - nur sachlicher/ exakter und auf dem Briefpapier
eines Rechtsanwaltes.

liebe Grüße

Jimmy