Re: Arbeitsamt u. anderes

Anton @, Sunday, 04.01.2009, 20:53 (vor 6437 Tagen) @ Elke

Hallo Elke,

wenn Du dich morgen zum ersten Mal beim Arbeitsamt meldest, bekommst Du ALG I, womit Du nicht verpflichtet bist, das Krankenhaustagegeld dem Amt mitzuteilen.

Wenn Du jedoch das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragst, musst Du Einkünfte aller Art angeben.

Die einkommenssteuerliche Behandlung muss extra geklärt werden.

Wenn der Arzt dir eine psychotherapeutische Behandlung verschrieben hat, wirst Du krankgeschrieben sein. Krankmeldungen musst Du auch dem Arbeitsamt vorlegen.

Viele Grüße
Anton


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