Epilepsie und Führerschein

madisonelane, Wednesday, 15.04.2009, 14:16 (vor 6336 Tagen)

Hallo!

Habe folgendes Problem:

Hatte im Dez. meinen letzten Anfall (davor schon eine Weile her), laut Doc provozierter Anfall aufgrund Schlafentzug, somit besteht meines Wissens nach 6 Monate Fahrverbot!? (mein Arzt hat bisher noch kein Fahrverbot ausgesprochen). Demnach dürfte ich ja rein therotisch ab mitte Juni fahren.

Habe mich nun vor ein paar Wochen bei der Fahrschule angemeldet, jedoch ohne Angabe der Epilepsie
(laut MOSES Schulung muss man das wohl auch nicht und man würde sich die Kosten für das neurologische Gutachetn sparen)

Soweit habe ich mich bei der Sache auch noch gut gefühlt, bis vor ein paar Tagen ein Brief vom Landratsamt kam, dass ich zu einem Allgemeinarzt mit verkehrsmedizinischen Qualifikationen gehen muss um eine Fahruntauchglichkeit nach §§ 11(körperliche Erkrankungen), 13(Alkoholmissbrauch) u. 14 (Drogen/Medikamentenmissbrauch) auszuschließen, da ich im Jahr 2005 nach einem "Schwächeanfall" bewusstlos aufgefunden wurde und anschließend sehr benommen gewesen sei... War gestern dort zur Akteneinsicht, steht aber kein Wörtchen der Epilepsie mit drin.

Bin jetzt ziemlich durch den Wind, da ich nicht weiß

- ob das mit dem Fahrverbot so wirklich passt
- ich die Epilepsie hätte angeben müssen (Auf dem Antrag steht aber auch, dass die Angaben freiwillig sind)

Zum anderen bin ich mir unheimlich unsicher, wie ich jetzt vorgehen soll.

Einerseits könnte ich einfach zu dem Gutachten gehen, hoffen, dass der Arzt keine Berichte irgendwoher anfordern möchte, ihm vielleicht noch den Bericht von damals auf den Tisch legen (damals war noch keine Epilepsie diagnostiziert), die wahrscheinlich kommende Frage nach Medikamenten und Krankheiten verneinen, ihm irgendwas von Kreislaufkollaps erzählen und hoffen, da das ganze nun schon "4 Jahre" her ist, er mir nach einem Routinecheck, Leber- und Drogentest ein positives Gutachten ausstellt. - der Preis mein Gewissen und 75 €

Das ganze könnte auch schief gehen, da ich zum einem nicht besonders gern und gut lüge und zum anderen er noch weitere Berichte anfordern oder auch nach Antiepileptika im Blut suchen könnte.

Würde ich ihm einfach offen sagen, dass ich Epilepsie habe, würde das heißen ein neurologisches Gutachten zu einem horrenten Preis, den ich nicht mal eben aus dem Ärmel schüttln kann, zum anderen könnte der Traum Führerschein in ganz weite Ferne rücken, wenn das mit der Fahrverbotszeit nicht richtig war. Es würde mich außerdem nicht wundern, wenn man mich noch zur MPU schicken würde, weil ich "versucht" habe das ganze zu verschweigen in dem ich die Epilepsie nicht angegeben habe und plötzlich auch noch charakterliche Zweifel auftauchen.

Bin extrem hin und her gerissen.
Letztendlich gehts mir nicht darum jeden Tag mit dem Auto ins Geschäft zu fahren (wohne sehr zentral u. mein Freund ist mobil, zum anderen kann ich mir nicht mal ein Auto leisten), ich hätte kein Problem damit wenn der Führerschein in der Schublade liegt, weil ich für eine Zeitlang nicht fahren darf.
Es ist einfach ein unheimlich großes Bedürnis auch endlich den Führerschein zu haben und nicht ständig mit meinen bald 22 J. erklären zu müssen wieso, weshalb, warum nicht. Es wäre einfach angenehmer zu sagen ich habe nicht genug Geld für ein Auto, der Sprit ist mir zu teuer, ich wohne so verkehrsgünstig, da ist es mit den öffentlichen auch geschickt - als immer wieder ich darf nicht, ich habe Epilepsie und alles zu erklären, womöglich noch schief angeschaut zu werden.

Ich kanns nicht richtig erklären.
Würde mir einfach das Gefühl geben, dass es auch weiter geht und das ganze sich schon positiv entwickelt hat - sonst hätte ich den Führerschein nicht.
Falls wieder mal ein Anfall kommt, dieses Checkkartenähnliche Teil in der Hand zu halten und zu wissen, es ist zu schaffen und die Zeit kommt wieder, Kopf hoch und durchhalten....
Vielleicht könnt ihr das irgendwie nachvollziehen.

Wie schätzt ihr das ganze ein?
Was würdet ihr in meiner Situation tun?

Epilepsie und Führerschein

Stern, Wednesday, 15.04.2009, 15:47 (vor 6336 Tagen) @ madisonelane

Hallo madisonelane,

also ich bin 23, weiß nun seit 2-3 Monaten, dass ich Epilepsie habe!
Ich darf ein Jahr kein Auto fahren - und ich werde mich daran halten.
Denn als ich dies nicht wusste, hatte ich einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit.
Mein Schutzengel hat guten Dienst geleistet, denn wie ein Wunder wurde keine andere Person verletzt - ich hatte nur blaue Flecke und Prellungen, Schürfwunden - mein Auto totalschaden!!

Ich kann es sehr gut nachvollziehen, dass du den Führerschein haben möchtest und nicht mehr abhängig sein willst von anderen usw .... ABER für welchen PREIS?

Auch wenn mein Arzt nächstes Jahr zu mir sagt: sie dürfen immer noch nicht fahren, dann werde ich dies nicht tun, denn ich möchte nicht bei einem Unfall sterben oder jemanden verletzen bzw umbringen - mein Gewissen würde, das nicht mitmachen wollen!!!

Ich fände es besser die Wahrheit zu sagen und mich mit meinem Neurologen in Verbindung setzen und mir das OK geben zulassen.

Jedoch ist das nur meine Meinung, was du letzendlich tust bleibt dir überlassen!?

Ich wünsche dir alles Gute und dass du deinen Weg findest!!

STERN


Jeden Morgen wacht in Afrika eine Gazelle auf.
Sie weiß, dass sie schneller laufen muss als der schnellste Löwe,
sonst wird sie gefressen.

Jeden Morgen wacht in Afrika ein Löwe auf.
Er weiß, dass er schneller laufen muss als die langsamste Gazelle,
sonst wird er verhungern.

Egal ob du ein Löwe oder eine Gazelle bist,
wenn die Sonne aufgeht, solltest du laufen.

Epilepsie und Führerschein

madisonelane, Wednesday, 15.04.2009, 16:12 (vor 6336 Tagen) @ Stern

Hallo Stern,

würde nichts lieber tun, als meinen Neurologen anzurufen um mir das Ok geben zu lassen. Das problem ist, dass die sich vom Landratsamt mit dem Ok meines Neurologen nicht zufrieden geben wird, da ein Gutachten nicht vom behandelnden Arzt sein soll.

Für solch ein neurologisches Gutachten werde ich mit 200 € rechnen können, mit vieeeeeel Glück gibt der erste Gutachter grünes Licht, ansonsten kann ich noch einmal ein Gutachten erstellen lassen, meines Wissens nach wird wohl nicht besonders gern grünes Licht gegeben, wenn gewisse Vorerkrankungen - unabhängig davon ob akut oder nicht - bestehen. Lieber durchfallen lassen und die Verantwortung auf jemand anderes abschieden.

Ich habe mit Sicherheit nicht vor innerhalb meines Fahrverbotes zu fahren, nicht nur um Sorge um mich - auch um Sorge meiner Mitmenschen.

Ich möchte einfach den Führerschein haben ohne soviel drauf zu bezaheln, das ich mir damit gleich 2 Führerscheine hätte finanzieren können.
Zum anderen wenn ich den Führerschein mal habe und ich nicht gerade während eines Anfalles einen Unfall baue, so hab ich den Führerschein und er kann mir nicht genommen werden wegen eines Anfalles der mir nicht im Auto passiert.

Das macht es mir so schwer die Karten auf den Tisch zu legen.

Epilepsie und Führerschein

traumgirl198, Wednesday, 15.04.2009, 19:46 (vor 6336 Tagen) @ madisonelane

Hallöchen,

ich habe meinen führerschein damals mit 18 machen dürfen obwohl jeder wußte, daß ich Anfälle habe. War damals 1 Jahr lang Anfallsfrei, deswegen durfte ich es machen.
Dann hatte ich einen Unfall und habe es dummerweise (heute sag ich zum Glück) angegeben und wurde mir weggenommen.
Wurde dann 2004 operiert. Seit dem bin ich anfallsfrei.
Habe es dann 2007 neu beantragt, da es aber mehr wie 2 Jahre weg hatte mußte ich den Führerschein neu machen. Prüfungen neu, zuerst einen Gutachten erstellen lassen(400 Euro).
Vom Arzt hab ich dann erfahren, daß sie mir damals garnet erlauben hätten dürfen, den Führerschein zu machen. Hab also mehr Geld jetzt ausgegeben für alles wie damals als ich es gemacht hab. Hätte ich mir sparen können.

Ich würde an deiner Stelle nicht fahren im Moment! Wenns dumm läuft dann bekommst sie genauso weg wie ich. Solang du den hast kann dir nix passieren, nimmt dir auch keiner weg solang du nix falsches machst. Du fahrst allerdings auf Eigene Verantwortung! Wenn du jemand umfährst bist lebenslang bestraft!

Falls du noch Fragen hast, meld dich einfach

LG

Brigitta

eMail freischalten

Jimmy, Thursday, 16.04.2009, 06:17 (vor 6335 Tagen) @ traumgirl198

Hallo

wenn man sich bei euch "melden" soll, heißt dies wohl per eMail.

Die meisten User kennen noch das alte Forum, dort brauchte man nur den Namen anklicken, hier im neuen Forum muß im Profil angekreuzt werden, ob eMail freigeschaltet werden soll.

Lg Jimmy

eMail freischalten

traumgirl198, Friday, 17.04.2009, 12:38 (vor 6334 Tagen) @ Jimmy

hallöchen,

das ist mir noch garnet aufgefallen lach

also meine Email-Adresse wäre: traumgirl198@yahoo.de
wenn jemand was wissen möchte.

LG

Brigitta

Epilepsie und Führerschein

Sina 65, N R W, Saturday, 18.04.2009, 15:55 (vor 6333 Tagen) @ madisonelane

Hallo,
einen Führerschein habe ich nicht, man hat mir nur gesagt, daß ich zwei Jahre keinen Anfall gehabt haben soll. Das klappte bei mir nicht.

Es grüßt Sina

Epilepsie und Führerschein

madisonelane, Saturday, 18.04.2009, 16:32 (vor 6333 Tagen) @ Sina 65

Hallo Sina!

Das kommt meines Wissens auf die Anfallsform an, bzw. ob man eine Therapieressistente Epilepsie hat, wie lange man nicht fahren sollte.

LG

Epilepsie und Führerschein

Sina 65, N R W, Wednesday, 22.04.2009, 13:02 (vor 6329 Tagen) @ madisonelane

hallo madisonelane,

als ich den führerschein machen wollte, da habe ich nur noch kleine aussetzer gehabt, aber trotzdem hat der neurologe gesagt:
ZWEI JAHRE OHNE ANFÄLLE,
und das habe ich nicht geschafft, vielleicht so 3-4 aussetzer im Jahr und das ist heute auch noch so.
gruß sina

Epilepsie und Führerschein

Ingo, Wednesday, 22.04.2009, 13:55 (vor 6329 Tagen) @ madisonelane

Ich kann Dir nur raten, den korrekten Weg einzuhalten. Auch wenn dies erstmal Einschränkungen bedeutet, bist Du dann doch letzten Endes auf der sicheren Seite. Stell Dir vor Du baust nen Unfall mit schwerem Sachschaden oder sogar Personenschaden, und die Versicherung zahlt nicht, weil Du nicht hättest fahren dürfen??? Wenn Du Gutachten hast, die Deine Fahrtüchtigkeit belegen, hast Du mehr Chancen. Und Du stellst keine Gefahr im Verkehr dar.

Bei mir lief es damals so - hatte Fahrschule begonnen, und die Epilepsie brav mit angegeben. Dann hatte ich einen Unfall und darauffolgend im Krankenhaus einen (angeblich) Anfall. Fahrschule hab ich weiter machen dürfen, jedoch keine Prüfungszulassung bekommen - weder für Theorie noch Praxis. (Also wesentlich weitergehend, als "nur" Fahrverbot).

Das hieß dann 2 Jahre (mittlerweile isses nur noch 1 Jahr) warten, Anfallsfreiheit erneut nachweisen, Gutachten vorlegen, et cetera.

Ich mußte auch ein paar Jahre lang in regelmäßigen (1 bis 2 Jahre) Abständen Folgegutachten vorlegen. Da die jedoch immer positiv ausfielen, durfte ich auch weiterhin beruhigt fahren.

Ich finde Du solltest es angeben, und Dich an die Entscheidungen halten. Denn erstens wer sagt, daß nicht gerade, wenn Du fährst ein Anfall kommt (wenn Du noch nicht allzulange anfallsfrei bist)? Und im Fall eines Unfalls hast Du's zweitens schwer nachzuweisen, ob ein evtl. Anfall Ursache oder Auswirkung des Unfalls war.

Epilepsie und Führerschein

bennotr, Monday, 28.09.2009, 12:09 (vor 6170 Tagen) @ Ingo

Ja, ich würde das auf alle Fälle angebe. Bin jetzt nicht 100%ig sicher, ob du rechtlich verpflichtet bist, aber die Krankheit zu verschweigen, kann dir nur Ärger bringen. Insbesondere musst du ja deine Auto-Versicherung informieren, damit die über die Krankheit Bescheid wissen, ansonsten läufst du Gefahr wegen falschen Angaben in einem Schadensfall gar nichts zu bekommen. Ich würde eher offensiv damit umgehen, auch wenn es schwer fällt. Verschweigen bringt gar nichts.