Bewerbung

Mondenkind, Thursday, 25.03.2010, 15:49 (vor 5992 Tagen)

Hallo,

seit ca. 2 Wochen weiß ich, dass es meinen Job ab Sommer nicht mehr geben wird. :-( Da ich auch nur einen befristeten Vertrag habe, ist mein Arbeitgeber nicht verpflichet, mich weiterhin einzustellen (ich habe einen Schwerbehindertenausweis).
Ich hab mich dann arbeitssuchend gememeldet und in ca. 5 Wochen habe ich mein erstes Gespräch bei einer Reha-Berufsberaterin.

Wie gehe ich bei Bewerbungen vor?
Die Epilepsie will ich gar nicht angeben, aber gebe ich meinen GdB (80 + G + B)an? Wenn ja, wie?
Und wo?? Unter Name, Vorname ... etc oder ganz unten unter "Sonstiges"??
Oder soll ich ihn nur angeben, wenn in dem Stellenabgebot steht, dass Behinderte bei gleicher Leistung bevorzugt werden?
Ab wann bin ich dazu verplichtet?

Bevor die Frage kommt:
Ich bin Sozialpädagogin und zurzeit betreue ich (im 3. Jahr) junge Menschen in der Berufsvorbereitung.

Ich habe einen Führerschein, darf aber zurzeit kein Auto fahren. Deshalb habe ich dies aus dem Lebenslauf direkt rausgelassen.
Bei meiner jetzigen Arbeit wurde mir vom Integrationsamt eine Arbeitsassistenz genehmigt, die mich fährt, wenn ich irgendwo mit dem Auto hin muss (also Praktikumsbesuche, Gespräche mit dem Berufsberater der Jugendliche etc.).

Gebe ich dies an, falls ich ein Vorstellungsgespräch habe und die Frage auf meinen Führerschein kommt?? Oder sage ich, dass ich keinen habe?? Oder dass ich im Moment aus gesundheitlichen Gründen nicht fahren darf??
Ich hab echt keine Ahnung... alles blöd... :-(
Und wenn ich im Internet schaue, finde ich 3 Vorschläge und 5 Meinungen...

Ich meine im Moment sieht alles gut aus. Im September letzten Jahres bin ich operiert worden, und seitdem jetzt anfallsfrei (bisher meine längste anfallsfreie Zeit seit über 5 Jahren!), die Ärzte machen mir auch gute Hoffnungen, dass es weiterhin so bleibt.

Hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt... Danke schon mal im Voraus!:-)

Liebe Grüße
Mondenkind

--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

Bewerbung

Anton, Thursday, 25.03.2010, 23:16 (vor 5991 Tagen) @ Mondenkind

Hallo Mondenkind,

ich bin von Berufs wegen viel mit Bewerbungen konfrontiert worden. Wenn wir jetzt mal die Krankheit ganz beiseite lassen, stellt sich uns die Frage, wie ein Bewerbungsschreiben, egal ob von gesundheitlich Eingeschränkten oder weniger Eingeschränkten, auszusehen hat. Die Frage ist sehr leicht zu beantworten. Wobei ich das Bewerbungsschreiben als auch den Lebenslauf meine. Beides hat sachgerecht zu sein und darf Lügen nicht enthalten.

Vergleichbar mit der Werbung eines Produkts. Oder mit der wöchentlichen Discounterwerbung. Aus dem Grund gehören in Bewerbung und Lebenslauf ausschließlich die positiven Eigenschaften des Arbeitssuchenden. Beide Dokumente dienen als Versuch, in ein persönliches Bewerbungsgespräch zu kommen.

Komischerweise wird nie gefragt, wie ein dem Lebenslauf beigefügtes Foto auszusehen hat. Dort legt der Bewerber auch kein Bild bei, das ihn nach durchzechter Nacht ungewaschen mit dicken Augen bei aller Ungepflegtheit zeigt.

Die Grundregel für die Angabe chronischer Krankheiten aller Art sieht wie folgt aus. Wenn der Bewerber nicht gefragt wird, muss er sie nicht angeben. Mit einer Ausnahme: Wenn er weiß, dass er mit einer Krankheit den Verpflichtungen aus der bevorstehenden Arbeit nicht nachkommen kann, ist er dennoch dazu verpflichtet. (Beispiel: Wer sich als Epilepsiekranker auf die Ausbildungsstelle „Dachdecker“ bewirbt, muss wissen, dass er die Ausbildung nicht antreten kann, wegen der bekannten Sturzgefahr in Höhe).

Wenn während des Bewerbungsgesprächs gefragt wird, muss die Wahrheit auf den Tisch. Lügen gilt nicht, es fällt juristisch unter den Begriff Arglist. Als Folge ist damit zu rechnen, dass sich späterhin der Vertrag von alleine aufhebt. (Unter Arglist zustande gekommene Verträge sind nichtig).

Spätestens während des Bewerbungsgesprächs muss gesagt werden, wenn man die Vorteile aus einem Schwerbehindertenausweis nutzen will. Den Ausweis verschweigen und späterhin die Rechte daraus fordern, geht nicht. Zur Beweissicherung sollte jeder Bewerber genauestens dokumentieren, welche Angaben über welche besonderen Eigenschaften (auch negative) während des Bewerbungsgesprächs gemacht worden sind.

Dass Behinderte bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden, hat sich bei vielen größeren Betrieben und Arbeitgebern als haltlose Floskel erwiesen und ist nichts anderes als fälschliches Darstellen der Pflichten aus dem Gleichstellungsgesetz.

Wer den Schwerbehindertenausweis vorlegt, bekommt zu 95 % keine Arbeit. Die Rechte aus dem Ausweis sind zu Zeiten der Vollbeschäftigung überdimensional gestiegen, was zum Ergebnis hat, dass heute kaum ein Arbeitgeber einsieht, diesen Zirkus mitzumachen und das private Sozialamt zu spielen. Wer durch eine Reha-Berufsberaterin eine Verbindung zum Arbeitgeber herstellen lässt, hat im Voraus verloren.

Was das Autofahren angeht, reicht es, wenn man sagt, dass man zur Zeit nicht fährt. Sollte nach einer Begründung gefragt werden, reicht es zu sagen, dass man es derzeit wegen einiger Pillen, die man nimmt, lieber bleiben lässt. Wenn der Beruf aber das Autofahren voraussetzt, hat man schlechte Karten. In Deinem Fall als Sozialpädagogin empfehle ich, nach einer Arbeit Ausschau zu halten, die das Autofahren nicht nötig macht. Der Öffentliche Dienst wirft immer noch das Geld aus dem Fenster. Vielleicht würde dir dort ein Fahrer gestellt.

Nochmal: Ein Bewerbungsgespräch sollte aussehen wie das Anwerben eines interssanten Menschen, von dem man selbst nicht glaubt, dass man es schafft. Man will ihn unbedingt haben, hält es aber kaum für möglich, man stellt sich ins allerbeste Licht und bringt seinem Gegenüber erst später, gut portioniert ganz langsam die paar Nachteile bei.

Der gesundheitliche Zustand eines Bewerbers mit Schwerbehindertenausweis wird vom Gros der Bevölkerung völlig falsch eingeschätzt. Bei mir stehen im Bescheid in der Summe gut 160 GdB. Hinzu kommt noch das Merkzeichen „G“. Da es 160 GdB nicht gibt, habe ich 100 GdB und das „G“. Ich fühle mich vollkommen gesund und werde auch nicht gefragt, ob ich krank bin. Der Bescheid des Versorgungsamtes stellt die einzelnen Krankheiten zusammen. Wegen dieser Einschränkungen erhält der Beantrager sogenannte „Nachteilsausgleiche“. Das ist heute der Sinn dieses Ausweises. Und ich finde zurecht. Ich wünsche dir bis dauerhafte Anfallsfreiheit!

Liebe Grüße
Anton

Bewerbung

Mondenkind, Friday, 26.03.2010, 09:41 (vor 5991 Tagen) @ Anton

Hallo Anton,

danke für deine Antwort. :-)

Bist du sicher, dass ich "nicht lügen darf"?
Wenn ich schwanger bin, oder wenn ich mit meinem Mann geplant habe im nächsten Jahr schwanger zu werden, darf ich ja auch lügen...

Wenn ich auf die Frage mit Autofahren wirklich antworte "ich nehme zurzeit Medikamente und darf aus dem Grunde nicht fahren", wirbelt das doch schon direkt weitere Fragen auf, die mich in die Bredouille stecken könnten...

Ist genauso, wenn ich meinen Schwerbehindertenausweis im Vorstellungsgespräch angebe, dann kommt doch auch die "Warum-haben-Sie-einen-Frage"..., denn du schreibst ja selber, dass, wenn ich ihn angebe ich nur eine 5%ige Wahrscheinlichkeit habe, dass ich die Arbeitsstelle bekomme...

Mein Vorteil ist vielleicht (??), dass ich eine gute bis sehr gute (Zwischen-) Beurteilung von meinem jetzigen Arbeitgeber bekommen habe. Ich bin dort seit 3 Jahren und sie sind zufrieden mit mir.
Aber wie gesagt, den Job den ich mache, wird es ab Sommer nicht mehr geben und es betrifft mehr als eine Handvoll, die sich jetzt arbeitssuchend gemeldet haben.

Als Sozialpädagogin einen Arbeit zu finden, bei dem ich nicht Auto fahren muss, ist gar nicht so einfach... in den meisten Stellenanzeigen steht dies drinne... und Öffentlicher Dienst ist eigentlich ein Bereich, in dem ich nie arbeiten wollte... :-|

Das Problem ist ja auch, dass sich viele nicht mit der Epilepsie auskennen und diese zum Teil immer noch einen schlechten Ruf hat (Geisteskrankheit, ansteckend etc...), zum Beispiel Diabetis oder Gelenkrheuma gibt es genauos oft, wird sich aber nichts weiter was bei gedacht...

LG
Mondenkind

--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

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Anton, Friday, 26.03.2010, 15:59 (vor 5991 Tagen) @ Mondenkind
bearbeitet von Anton, Friday, 26.03.2010, 16:03

Hallo Mondenkind,

gar nicht so schlecht, sich mit einer Fachfrau zu unterhalten. Denn das, worüber wir sprechen, ist Teil Deines beruflichen Inhalts, oder? Dennoch finde ich den Dialog gut, weil es uns damit vielleicht gelingt, Dritte in die Diskussion zu bringen. Müsste eigentlich möglich sein, da meine Statements nur laienhafter Natur sind.

Wir alle wissen, dass man nicht lügen darf. Es ist in den Zehn Geboten inhaltlich zwar nicht verankert, aber man sagt nicht umsonst, „Lügen haben kurze Beine.“ Bei Verträgen, auch Arbeitsverhältnisse gehören dazu, sprechen wir von Arglist. Dabei kann der Tatbestand des Strafrechtlichen erfüllt sein. Selbst wenn es nicht unter Strafe gestellt wird, kann es bei der Erfüllung von Verträgen zu Schwierigkeiten kommen.

Das große Problem bei der Mitarbeitereinstellung ist, dass man den Bewerbern nur immer bis vor den Kopf sehen kann. Was darin vorgeht, weiß man nicht. Zu Deiner Frage. Natürlich kann man alles planen. Man kann planen, Kinder zu bekommen, man kann planen, den Chef übers Ohr zu hauen, und man kann planen, nach kurzer Zeit wieder zu gehen. Planen darf man Gutes und Böses.

Ein Fallbeispiel zur Schwangerschaft. Ich habe vor Jahren eine junge Frau eingestellt. Am Abend des ersten Arbeitstages sagte sie mir, dass sie im vierten Monat schwanger sei. Ich habe sie sofort herausgeworfen und ihr gesagt, dass das mit mir nicht machbar ist. Sie hat sich einen Anwalt genommen und ist vor Gericht gezogen. Und hat Recht bekommen. Für sie habe ich über 4 Monate Gehalt bezahlt, den Urlaub bezahlt und jede Menge Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. So hat mich diese Person tausende DM gekostet, obwohl sie nur einen Tag beschäftigt war. Ich musste ihr sogar für diese Zeit ein Zeugnis ausstellen. Damals hatte Deutschland noch Millionen Gastarbeiter, Arbeitgeber hatten alle Möglichkeiten. Heute ist so etwas undenkbar.

Wenn Du nicht Auto fährst, kannst Du genauso gut umweltbewusst sein oder dir ein solches Fahrzeug nicht leisten können. Armut ist keine Schande. Obwohl ich mir vorstellen kann, dass Du in Deinem Beruf öfter mobil sein musst als ein reiner Büromensch. Eine Bekannte von mir arbeitet auch in Deinem Beruf und macht Deine derzeitige Arbeit. Sie arbeitet für die Stadt in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt und hat den Auftrag, schwervermittelbare, psychsich gestörte Menschen in den Arbeitsprozess zu integrieren. Für die Ausübung dieser Arbeit ist das Autofahren erforderlich. Sie klagt nicht leicht, findet aber, dass es ein sehr stressiger Job ist.

Ich gehe davon aus, dass Du dich ausschließlich auf Stellen bewirbst, deren Aufgabenstellung Du auch nachkommen kannst. Alles andere wäre paradox. Erst wenn der Arbeitgeber alles von dir weiß und der Meinung ist, die und sonst keine, wird der Ausweis ihn nicht davon abhalten, dich einzustellen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass aus solchen Konstellationen sehr „gesunde“ Arbeitsverhältnisse entstehen können. Hier Beispiele zu nennen, würden den Rahmen sprengen.

Wenn es irgendwie möglich ist, sollte man den Ausweis verschweigen und auf die Rechte daraus verzichten. Besser diesen Status als eine Leben ohne Arbeit. Außerdem ist späterhin noch alles möglich.

Gute Zeugnisse sind wichtig, aber nicht das A und O bei der Fragestellung, „nehme ich den Mitarbeiter oder nicht?“ Wenn das Gesamtpaket zuviel Mängel hat und dem Arbeitgeber zuviel abverlangt, kommt es nicht zum Arbeitsvertrag. Es ist normalerweise ein Leichtes, sich gedanklich auf die Seite des Arbeitgebers zu versetzen. Leider kenne ich genug Leute, die Deinen Beruf haben und den Billiglohn in privaten Einrichtungen ablehnen (was ich richtig finde), sie leben überwiegend vom gesetzlichen Mindesterhalt.

Ich habe ein kürzlich erschienenes Buch gelesen, dessen Titel und Autor ich nicht mehr kenne. Auch er litt unter Epilepsie. Und dann kam noch der Krebs hinzu. Er ist der Meinung, dass Krebs, Rheuma und Diabetes „salonfähige“ Krankheiten sind, von ihnen kann man überall erzählen, die Epilepsie gehört leider nicht dazu. Es wird noch lange dauern, bis es diese allgemeine Fehleinschätzung der Anfallskranken nicht mehr gibt.

Wer heutzutage als Arbeitnehmer den Wunsch hat, seine Meinungsfreiheit nicht zu verlieren, muss das teuer bezahlen. Ich sehe es an einer Bekannten, sie hat ewig studiert und kann eigentlich auch nur beim Staat arbeiten. Weil sie das nicht möchte, weil sie meint, damit ein Teil ihrer Identität aufzugeben, arbeitet sie für einen Hungerlohn.

Fazit: Ich würde den Schwerbehindertenausweis solange verschweigen, wie es irgendwie möglich ist. Ich wünsche dir viel Erfolg.

Viele Grüße
Anton

Bewerbung

Green, Friday, 26.03.2010, 16:45 (vor 5991 Tagen) @ Anton

Hallo
das ist ja ärgerlich hast Du den die FRau gefragt ob Sie Schwanger ist:
Green

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Green, Friday, 26.03.2010, 16:53 (vor 5991 Tagen) @ Mondenkind

Hallo
unter www.stiftung-michael.de
kannst Du Dir unter
Angebote
Schriften
eine Broschüre zum Thema
Rechtsfragen bei Epilepsie runterladen wo auf alle Deine Fragen eingegangen wird.
GRuss Green:-)

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Anton, Friday, 26.03.2010, 18:10 (vor 5991 Tagen) @ Green

Hallo Green,

direkt werde ich sie nicht nach einer Schwangerschaft gefragt haben. Ich weiß aber, dass meine letzte Frage bei solchen Gesprächen immer „Gibt es sonst noch etwas Erwähnenswertes?“ ist. Spätestens in dem Augenblick hätte die Bewerberin Farbe bekennen müssen. Selbst wenn ich nicht gefragt hätte, hätte sie es angeben müssen.

Durch eine Schwangerschaft kommt auf einen Arbeitgeber eine nicht planbare, kostenintensive Komponente zu. Das ist allgemein bekannt. Hätte sie die Wahrheit gesagt, wäre es höchstwahrscheinlich von meiner Seite zu einem Deal gekommen. So ist das im Leben, eine Hand wäscht die andere.

Liebe Grüße
Anton

Bewerbung

Green, Friday, 26.03.2010, 21:24 (vor 5990 Tagen) @ Anton

Hallo
ja das wäre schön wenn es das heute noch öfter geben würde eine Hand wäscht die andere,
Aber so bleibt es dabei Sie fand es nicht erwähnenswert...daraus kann man nur lernen...leider.
schönes wochenende
Green:-)

Bewerbung

*_aimy_* ⌂, Nürnberg, Sunday, 28.03.2010, 22:19 (vor 5988 Tagen) @ Green

Ich kann da auch zum Teil zustimmen. Aber wenn jemand beispielsweise blind ist, kann man es nicht verschweigen, insbesondere dann nicht, wenn die Person im Büro arbeitet. Hilfsmittel wie Sprachausgabe und die Übertragung in Punktschrift (Erfolgt auch digital) sind daher ein Muss und unumgänglich.

--
Tu, wovor du dich am meisten fürchtest. Wende die Energie der Angst ins Positive, und du wirst daran wachsen.
Evita Wolff
Im Schatten des Pferdemondes
---> bin auch über Skype erreichbar, einfach in der Mitgliedersuche nach "shetty158" suchen!

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kati81, Saturday, 03.04.2010, 15:36 (vor 5983 Tagen) @ *_aimy_*

Also ich weiß dass man eigentlich nicht verpflichtet ist es zu sagen, das hab ich auch einmal gemacht, aber dann hatte ich diese Scheiße da. Da hatte ich paar anfallsfreie Monate und Peng, dann war einer da und das noch im Büro. Dann war das gelaufen. Wenn es auch rechtlich nicht notwendig ist, aber um Schlimmeres zu verhindern, spiel ich lieber mit offenen Karten und würde das auch jedem raten !