Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?- Epilepsie Merkzeichen B

Nora, Wednesday, 07.04.2010, 12:05 (vor 5979 Tagen)

Beim letzten Vorstellungsgespräch wurde mir speziell zum Merkzeichen B gesagt, das ein Arbeitsverhältnis nicht möglich ist, weil der AG Führsorgepflicht hätte.
Ich bin davon ausgegangen das es dem AG egal sein würde, wie ich zur Arbeit komme.
Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?- Epilepsie Merkzeichen B

Mondenkind, Wednesday, 07.04.2010, 19:14 (vor 5978 Tagen) @ Nora

Hi,

oh, das fände ich auch interessant...

ich habe auch ein B im Ausweis und muss mich auch demnächst auf Stellensuche begeben.

Hinter dem B im Ausweis steht:
"Die Bestätigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen"

Das heißt doch aber, dass ich jemanden mitnehmen KANN, nicht MUSS...

Wie sieht es auf dem Arbeitsmarkt aus?? Ist der Arbeitgeber dann wirklich dafür verantwortlich, wenn mir etwas passiert??

Wie ist es bei z.B. bei mir? Ich habe (ggf.) Verantwortung für andere (im jetzigen Job ist dies so). Darf ich dann theoretisch gar nicht eine solche Arbeit machen??

Danke für Eure Antworten!

Liebe Grüße
Mondenkind

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(George Bernard Shaw)

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?- Epilepsie Merkzeichen B

Nora, Wednesday, 07.04.2010, 20:43 (vor 5978 Tagen) @ Nora

Was mir dazu noch einfällt ist, das der AG für Wegeunfälle möglicher weise haften könnte.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?- Epilepsie Merkzeichen B

Stefano, Wednesday, 28.04.2010, 18:11 (vor 5958 Tagen) @ Nora

:-D u