Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?- Epilepsie Merkzeichen B
Hi,
oh, das fände ich auch interessant...
ich habe auch ein B im Ausweis und muss mich auch demnächst auf Stellensuche begeben.
Hinter dem B im Ausweis steht:
"Die Bestätigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen"
Das heißt doch aber, dass ich jemanden mitnehmen KANN, nicht MUSS...
Wie sieht es auf dem Arbeitsmarkt aus?? Ist der Arbeitgeber dann wirklich dafür verantwortlich, wenn mir etwas passiert??
Wie ist es bei z.B. bei mir? Ich habe (ggf.) Verantwortung für andere (im jetzigen Job ist dies so). Darf ich dann theoretisch gar nicht eine solche Arbeit machen??
Danke für Eure Antworten!
Liebe Grüße
Mondenkind
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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)
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Nora,
07.04.2010, 12:05
- Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?- Epilepsie Merkzeichen B - Mondenkind, 07.04.2010, 19:14
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Nora,
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- Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?- Epilepsie Merkzeichen B - Stefano, 28.04.2010, 18:11