ein Epileptischer Anfall - Fahrtauglichkeit

tgp, Friday, 09.04.2010, 19:10 (vor 5976 Tagen)

Guten Abend,

ich hoffe auf eure Hilfe.

Folgender Fall:


Mein Vater wurde mit Verdacht auf Schlaganfall in ein Krankenhaus eingeliefert.

Er wurde den ersten Tag zu dieser Diagnose entsprechend behandelt, bekam jedoch am darauffolgenden Tag einen epileptischen Anfall.(ohne Bisspuren, Blutungen, etc.) Da die Ärzte sich keinen Rat wußten, wurde er in eine andere Klinik verlegt.
Dort wurde eine Hirnentzündung durch Infektion mit Viren festgestellt.

Meinen Vater geht's (Gott sei Dank) wieder gut. Er hat sich gut erholt und wird in zwei Wochen wieder in der Lage sein, Arbeiten zu gehen. Doch hier ist das Problem. Er musste ein Dokument unterschreiben, welches ihm die Fahrtüchtigkeit für ein Jahr nimmt. Mein Vater leitet ein mittelständisches Unternehmen.... ohne Auto kann er keine Filialen besuchen, Bankgeschäfte tätigen etc. . Unsere Sorgen sind natürlich sehr groß, wie es jetzt weiter gehen soll. Niemand will richtig mit der Sprache raus.

Ist es wirklich so, das man aufgrund EINES epileptischen Anfalls, der wegen einer Gehirnentzündung (welche wohl vollständig verheilt ist) aufgetreten ist, kein Fahrzeug für ein Jahr führen darf? Ich will und kann mir das nicht vorstellen! Da dürfte ja ein Schlaganfallpatient auch nicht mehr fahren.

Kennt sich jemand mit den Gesetzen aus und könnte uns weiterhelfen?


Vielen Dank für jegliches Feedback,

gruß B.

ein Epileptischer Anfall - Fahrtauglichkeit

Green, Friday, 09.04.2010, 20:12 (vor 5976 Tagen) @ tgp

Hallo
einmal niemand kann dir verbieten Auto zufahren auch hier im Forum liest man oft das Leute noch Auto fahren obwohl sie das nicht dürfen.
Wer hat Ihn den gezwungen so etwas zu unterschreiben?
Oder kann es sein das in diesem Schreiben steht das er darauf hin gewiesen wurde
das er kein Autofahren darf.
So etwas wird auch manchmal gemacht um sich (die Ärzte) ab zusichern das sie den Patienten darauf hin gewiesen haben.
Vorne auf diesen Seiten steht unter Beraten was zum Thema Führerschein.
Man sollte jedenfalls niemals den Führerschein abgeben sondern nur in die Schublade legen.....und falls man wieder fahren darf muss man Ihn da nur wieder raus nehmen ohne auf irgendwelche Behörden angewiesen zu sein.
Über die moralische Seite und Versicherungsseite brauchen wir ja erst nicht anfangen zureden.das er gibt sich von selbst.
Alles Gute
Green

ein Epileptischer Anfall - Fahrtauglichkeit

Mondenkind, Friday, 09.04.2010, 21:01 (vor 5976 Tagen) @ tgp

Hallo,

erst einmal "Herzlich Willkommen" :-)

Bissspuren und Blutungen hatte ich auch selten bei einem Anfall, die treten meines Wissens i.d.R. auch nur bei einem Grand-Mal-Anfall auf.

Dass dein Vater jetzt ein Jahr kein Auto fahren darf, ist alles nur zu seiner und "unserer" Sicherheit. Es besteht immerhin die Gefahr, dass wieder ein Anfall auftreten kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies im 1. Jahr nach dem 1. Anfall geschieht ist, ist am höchsten.

Wie Green auch schon geschrieben hat, ich kenne ebenfalls zwei, die trotz Anfälle immer wieder Auto fahren, getreu dem Motto "Ich hab doch immer eine Aura (Vorgefühl) bevor der Anfall kommt".

Aber ich habe auch einen Bekannten, der ist auch trotz der Wahrscheinlichkeit, dass Anfälle auftreten könnten Auto gefahren. Er hatte einen Unfall, zum Glück nur Blechschaden und "nur" er hatte einige Verletzungen, die aber alle wieder verheilt sind.

Das hat ihm aber die Augen geöffnet. Er ist seitdem kein Auto mehr gefahren. Er hat einfach Glück gehabt, dass keiner über den Bürgersteig gelaufen ist, ein paar Sekunden später wäre es vielleicht anders gewesen...

Denn, was dein Vater auch bedenken sollte, es zahlt keine Versicherung, wenn herauskommt, dass dein Vater den ärztlichen Rat (was anderes ist es nicht - es wird ja nirgends gemeldet) bekommen hat, ein Jahr kein Auto zu fahren - auch dann nicht, wenn er keine Schuld am Unfall hat.

Ich habe mal nachgeschaut. I.d.R. gilt für Menschen, die einen Schlaganfall hatten, dasselbe, wie für Menschen, die einen epileptischen Anfall hatten. Man muss vom Arzt das ok bekommen, wieder Auto zu fahren und verschiedenes fällt meist auch ganz weg (z.B. alles aus Klasse 2, Taxi)
siehe: http://www.schlaganfall-hilfe.de/index.php?option=com_content&task=view&id=622&Itemid=401

und ganz wichtig:
Beachten Sie aber dass die Möglichkeiten sich wieder ans Lenkrad zu setzen so unterschiedlich wie der „Schlaganfall" selbst sind und nur jeweils für den Einzelnen aus der Sicht der Ärzte, und der Behörden beantworten werden können.

Sie benötigen vor allem ein Gutachten eines Neurologen mit „Verkehrsmedizinischer Qualifikation“ welches Sie dann der Führerscheinstelle vorlegen müssen.

siehe: http://www.schlaganfall-hilfe.de/index.php?option=com_joomlaboard&Itemid=76&func=view&catid=2&id=39


Das unter den ersten beiden Treffern bei google Schlaganfall, Autofahren

Und statt "Schlaganfall" kann man da genauso gut "Epilepsie" einsetzen. (wobei ich mir nicht sicher bin, ob ich es wirkich der Führerscheinstelle vorlegen muss, denn wie gesagt, es wird ja nirgends gemeldet..)

Ist dein Vater Besitzter der Firma? Kann ihn ggf. jemand seiner Angestellten dabei begleiten? Hat er einen Schwerbehindertenausweis (beantragt)?

Soweit von mir. ;-)
Ich wünsche dir (trotz allem) ein schönes Wochenende! :-)

Liebe Grüße
Mondenkind

--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

ein Epileptischer Anfall - Fahrtauglichkeit

tgp, Saturday, 10.04.2010, 09:21 (vor 5976 Tagen) @ tgp

Guten Morgen,

vielen Dank für eure Ausführungen.

Wir sind ja zumindest froh, das er kein Schlaganfall hatte. Es steht halt nur noch dieser einmalige epileptischer Anfall aufgrund der Gehirnentzündung im Raum.

Da er jetzt Antiepileptika nimmt (obwohl eigentlich ausgeschlossen ist, dass er noch einen Anfall bekommt) müßte es doch möglich sein Auto zu fahren?
Er ist ja quasi kein Epileptiker, nach Aussage der Ärzte.

Da wir in einer Kleinstadt wohnen, ist das Gerede von den Leuten natürlich unerträglich. (jedem muss erklärt werden warum er kein Auto fahren soll)

Wir warten jetzt noch den Abschlussbericht der Rehaklinik ab und danach werden wir uns um die Fahrtauglichkeit kümmern. Vielleicht gibt's ja noch irgendwelche "Schlupflöcher".

Nochmals vielen Dank für eure Antworten,

gruß B.

ein Epileptischer Anfall - Fahrtauglichkeit

WhoMadeWho, Saturday, 10.04.2010, 12:28 (vor 5976 Tagen) @ tgp

Hi tgp,

was dein Vater unterschrieben hat, ist wirklich nur eine Absicherung für die Ärzte (genauso wie 'Green' es beschrieben hat). Das Recht einen Wagen zu führen hat er dadurch nicht verloren.
Übrigens kann niemand deinen Vater zwingen, irgendetwas zu unterschreiben !!
Probleme mit der Versicherung würde es auch nur dann geben, wenn dein Vater aufgrund eines Epi-Anfalls einen Unfall verursacht, dann ist der Versicherungsschutz nicht gegeben. Das könnte natürlich teuer werden. Bei allen anderen Unfällen besteht weiterhin der ganz normale Versicherungsschutz.
Definitiv besteht für deinen Vater kein Fahrverbot, sonst hätte er umgehend seinen Führerschein abgeben müssen.
Gruß WhoMadeWho

ein Epileptischer Anfall - Fahrtauglichkeit

tgp, Saturday, 10.04.2010, 12:50 (vor 5976 Tagen) @ WhoMadeWho

Hallo,

vielen Dank für deinen Beitrag.

Wie sieht den eigentlich der Werdegang aus? Es wird doch niemand darüber informiert das eine "Fahruntauglichkeit" vorliegt. Die Polizei hat keine Kenntnis darüber, Flensburg :-) auch nicht.
Es müßte also bei einem Unfall die Versicherung des Gegner's oder die eigene Haftpflicht ein Gesundheitszeugniss anfordern, indem bestätigt wird, das der Unfall aufgrund eines epileptischen Anfall's aufgetreten ist.

Und da mein Vater Antiepileptika nimmt und der einmalige Anfall aufgrund der Gehirnentzündung aufgetreten ist, ist doch ein weiterer Anfall eigentlich ausgeschlossen.

Gibt es den irgendwo eine richtige "öffentlich rechtliche" Aussage oder Gesetzgebung bzw. Richtlinie, was im Ernstfall passiert?

Die Ärzte tun ja so, als ob man ein Fahrzeug nicht mehr führen darf.

Wir hoffen auf das Beste,

gruß B.

ein Epileptischer Anfall - Fahrtauglichkeit

WhoMadeWho, Saturday, 10.04.2010, 13:14 (vor 5976 Tagen) @ tgp

Hi tgp,

natürlich hat niemand eine Info über eine 'Fahruntauglichkeit', kann ja auch nicht, denn es besteht ja keine.
Zu deiner Frage bzgl. des Unfalls:
Die Beamten die den Unfall aufnehmen, spielen dann die Hauptrolle, denn die haben die Aufgabe den Unfallhergang zu rekonstruieren. Wenn denen bzgl. des Unfalls etwas auffällt, was nicht so einfach zu erklären ist, dann wird in verschiedene Richtungen weiter ermittelt (besonders wenn Personen zu Schaden kommen).
Auch die Beobachtungen von Zeugen spielen eine große Rolle, wenn die z.B. eine Aussage machen, die in Richtung Epilepsie gehen, dann.....!

Gruß WhoMadeWho

ein Epileptischer Anfall - Fahrtauglichkeit

miss007, Saturday, 10.04.2010, 12:56 (vor 5976 Tagen) @ tgp
bearbeitet von miss007, Saturday, 10.04.2010, 13:01

hey tgp,

ich hatte im August 2009 meinen ersten und bisher/ künftigen einzigen Grand-mal Anfall. Ich hatte als Baby eine übelste Hirnentzündung. Die ist natürlich auch prima geheilt und ich hab zum Glück nix zurückbehalten. Nun kam nach 23 Jahren der epileptische Anfall. Bin jetzt mit Medikamenten eingestellt. Habe im August auch die Fahrunfähigkeits-Belehrung unter übelsten Tränen unterschrieben. Ich liebe mein Auto und meine Unabhängigkeit (bin auf dem Dorf aufgewachsen) und es für ein Jahr stehen zu lassen, konnte ich mir nicht vorstellen. Meine Ärztin hat mir jetzt nach 7,5 Monaten wieder Fahren erlaubt. Ehrlich gesagt, ich bin auch schon ein paar Wochen eher gefahren. Schließlich musste mein Leben nach der Diagnose weitergehen und mein Studium konnte nicht ewig auf mich warten. Bin aber immer mit dem Bewusstsein gefahren, hoffentlich passiert nix. Habe Nachtfahren und Fahrten unter Stress vermieden. Es ist schließlich jedem seine Sache, ob und wann er sich wieder hinters Lenkrad setzt. Und statistisch gesehen haben Epilepsie-Patienten nicht mehr Unfälle als alle anderen Fahrer auch. Aber glaub mir, es fährt sich sicherer, wenn man offiziell wieder fahren darf :-P
Bei mir wissen z.B. nicht alle von der Epilepsie - manche denken immernoch, dass ich nicht fahren durfte, weil ich ein kleiner Verkehrsrowdie war;-)
Jetzt genieße ich die Unabhänigkeit umso mehr.
L*G* miss007

ein Epileptischer Anfall - Fahrtauglichkeit

WhoMadeWho, Saturday, 10.04.2010, 13:21 (vor 5976 Tagen) @ miss007

Hi miss007,

es hat für dich nie ein Fahrverbot gegeben, diese Belehrung, die du unterschrieben hast, ist kein Fahrverbot !!!
Sonst hättest du umgehend deinen Führerschein abgeben müssen.

Gruß WhoMadeWho

ein Epileptischer Anfall - Fahrtauglichkeit

cango, Thursday, 15.04.2010, 14:02 (vor 5971 Tagen) @ WhoMadeWho

hey leute hab mal ne frage ich hab schon seit jahren epelepsie aber schon seit 6 jahren keinen krampfanfall mehr gehabt und jetzt vor kurzem leider wieder einen bekommen wie siehts aus mit meinem führerschein?


DANKE

MFG

ein Epileptischer Anfall - Fahrtauglichkeit

Green, Thursday, 15.04.2010, 14:35 (vor 5971 Tagen) @ cango

Hallo
vorne auf diesen seiten gibt es den Punkt Beraten und dann Führerschein.....
genauer kann es hier keiner Beschreiben.
Green