40% , wat nu?

Tom vom Berg ⌂, Monday, 14.06.2010, 15:21 (vor 5911 Tagen)

Hallo Forengemeinde

Wen man ein GdB von 40% hat und damit zum Chef geht, kann er einen deswegen kündigen?
Da doch der Kündigungsschutz erst ab 50% greift.
Oder sollte man erst einen Gleichstellungsantrag stellen um auf 50% zukommen?
Stellt das Amt den Chef erst zur rede, ob eine kündigung droht?
Oder bleibt der Arbeitgeber erstmal aus dem Spiel?

Euer fragend
Tom
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Jeder muss seinen Weg selber gehen,erwarte nicht,das andere dich tragen.

40% , wat nu?

Sylke, Monday, 14.06.2010, 16:00 (vor 5911 Tagen) @ Tom vom Berg

erst mal Einspruch einlegen gegen die 40 % und versuchen mehr rauszuholen :-)

Solange Deine Epi nicht komplett unterdrückt ist durch die Medis stehen dir mehr zu wie nur 40 %

Wegen Arbeitgeber kann ich dir auch nix sagen.....hab ja "nur" nen Epi-Kind....mit vollen 100 % und G,B und H

40% , wat nu?

Sassi, Monday, 14.06.2010, 17:12 (vor 5910 Tagen) @ Tom vom Berg

Ich habe eine Frage, wieso hast du nur 40% bekommen, wure dir das aufgelistet?
LG Sassi

40% , wat nu?

Green, Monday, 14.06.2010, 19:05 (vor 5910 Tagen) @ Tom vom Berg

Hallo
Schwerbehindert bedeutet----Minderung der Erwerbsfähigkeit------- d.h.
ja auch habe ich einen Anfall im Leben sieht meine Erwerbsfähigkeit besser aus als mit Leuten die öfter oder täglich Anfälle haben.
Mehr infos unter anderem unter www.epilepsie.sh dann Epilepsie Aspekte dann Schwerbehinderung.
Green

40% , wat nu?

Achim74, Friday, 18.06.2010, 20:30 (vor 5906 Tagen) @ Tom vom Berg

Hallo

Eine Antrag auf Gleichstellung ist bestimmt sinnvoll. Bis Feb.2010 hatte ich auch nur 40% und wurde dann auf 50% hochgestuft. Ein neuer Antrag war notwendig, damit eine Hochstufung erreicht werden konnte.
Meinem Chef habe ich auch erst etwas mitgeteilt, nachdem ich die 50% "in der Tasche" hatte. Wegen der befürchteten Kündigung würde ich mich vielleich noch bei einem Fachmann (Rechtsanwalt) oder vielleicht auch beim "VdK" erkundigen. Die haben sicherlich auch Experten, die man ansprechen kann.

Viele Erfolg!

Achim

40% , wat nu?

Sassi, Friday, 18.06.2010, 21:46 (vor 5906 Tagen) @ Achim74

Nur eine Frage: Was meinst du mit Antrag auf Gleichstellung?

40% , wat nu?

Tom vom Berg ⌂, Sunday, 20.06.2010, 01:04 (vor 5905 Tagen) @ Sassi

Hallo Sassi


Was versteht man unter Gleichstellung?
Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können.

Das kannste aber hier nochmal nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
Tom

40% , wat nu?

Sassi, Sunday, 20.06.2010, 12:44 (vor 5905 Tagen) @ Tom vom Berg

Ah ok, ja ich habe nur nachgefragt weil es mir nichts gesagt hat, aber das liegt wahrscheinlich daran weil ich genau 50% habe und auch somit keine Gleichstellung brauche.

Aber danke dir:-)
Lg Sassi