Schreiben wegen Rabattverträgen und Medis

Robert, Monday, 28.06.2010, 07:56 (vor 5897 Tagen)

Hallo ihr,
ich hab gehört, es soll ein Schreiben geben aus welchem hervorgeht, daß man als gut eingestellter Patient nicht gezwungen werden kann, sein Medikament aufgrund der sich dauernd ändernden Rabattverträgen der Kassen ständig zu wechseln. Gibts sowas und wenn ja, wo bekomme ich das her?

ICh selber bin bei der DAK und vor drei Monaten bekam ich Carbamazepin von NEuraxpharm nicht mehr - ich konnt mich auf den Kopf stellen. Dann wechselte ich hat murrend zu Ratiopharm. Seit Juni bekomme ich aber kein Ratiopharm nicht mehr sondern hätte nur noch Anrecht auf Carba von drei anderen, noch nie gehörten Firmen. MEiner Apotheke sei Dank kann ich wieder auf das bewährte NEuraxpharm umsteigen.
LEidiges Thema: Da Aut-item will mein Arzt nicht unterzeichnen.

Schreiben wegen Rabattverträgen und Medis

Anton, Monday, 28.06.2010, 08:22 (vor 5897 Tagen) @ Robert

Hallo Robert,

den Ärzten in den Epilepsie-Zentren ist bekannt, dass sogenannte Generika trotz Wirkstoffgleichheit unterschiedlich beim Patienten anschlagen. Es liegt an den vielen Neben-, Herstellungs-, Konservierungs- und Farbstoffen, pp., dass sie nicht 100 %ig gleich sind wie das Originalpräparat. Die Deutsche Gesellschaft für Epileptologie hat dazu einige Zeilen verfasst, die auch für verantwortungsvolle Ärzte verbindlich sein sollten. Im Nachfolgenden sind sie zu lesen.

„Laut Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie (DGfE) soll bei bestehender Einstellung mit Anfalls- und Nebenwirkungsfreiheit ein potentiell riskanter Präparatewechsel unterbleiben. Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist ein Präparatewechsel prinzipiell möglich. Wir empfehlen jedoch, in der Umstellungsphase besonders genau die Anfalls- und Nebenwirkungssituation zu beobachten und gegebenenfalls Serumspiegelkontrollen vorzunehmen und eine mögliche psychische Verunsicherung des Patienten bzw. der Patientin zu beachten“.

Hier noch ein Link, der zu Ausführungen der Bonner Epilepsie-Klinik führt. Auch dort ist man der Meinung, dass Generika in der Epilepsie-Therapie ungeeignet sind.
http://www.dgfe.info/download/mitt/Generika-Empfehlung2008.pdf

Oft ist es aber nur die Vergesslichkeit des verschreibenden Arztes oder auch der Sprechstundenhilfe ist. Was muss gemacht werden, damit Du das Medikament bekommst, dass Du bisher genommen hast? Dafür muss der Arzt das aut idem Kreuz markieren und den Hersteller des Mittels auf das Rezept schreiben. Wenn der Hersteller des Medikaments nicht auf dem Rezept steht, ist es möglich, dass Du einen Re-Import bekommst. Den kann der Apotheker dir nicht, er muss ihn dir herausgeben. Auch er kann Abweichungen vom Original-Medikament haben.

Du musst wissen: Alle Macht liegt beim verschreibenen Arzt. Wenn er das aut-idem-Kreuz vergisst, ist der Apotheker kraft Gesetzes gezwungen, dir ein Ersatzpräparat zu geben. Das „aut idem“ kommt aus dem Lateinischen und heißt „oder ein anderes“.
Also demnächst sofort in der Arztpraxis Deine Wünsche anmelden, dann läuft alles von alleine. Ich wünsche viel Erfolg und gute Besserung.

Liebe Grüße
Anton

Schreiben wegen Rabattverträgen und Medis

thomas ⌂, Wednesday, 30.06.2010, 17:52 (vor 5894 Tagen) @ Robert

Hallo,
natürlich gibt es auch hier auf diesen Seiten diese Informationen.
Hier die offizielle Stellungnahme aller Epilepsie-Patientenvertretungen für den Arztbesuch.
Esa lohnt sich immer mal auf den Seiten nach Informationen zu suchen.

www.epilepsie-online.de/index.php?docid=1844&mid=19&ms1=2&ms2=1

oder

[link]http://www.epilepsie-online.de/index.php?docid=1844&mid=19&ms1=2&ms2=1


Gruss
Thomas
Vorsitzender des Landesverbandes Epilepsie Selbsthilfe NRW, Köln
Redaktion Epilepsie-Online

Schreiben wegen Rabattverträgen und Medis

anonym, Sunday, 04.07.2010, 15:03 (vor 5891 Tagen) @ Robert

Hallo Zusammen,
hier steht auch noch einiges dazu. wie ein arzt mit absprache der kk die regressforderung umgehen kann.

http://www.rbb-online.de/quivive/archiv/quivive_vom_10_03/streit_um_generika.html

gruß
corinna