Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50%

Tom vom Berg ⌂, Saturday, 31.07.2010, 10:11 (vor 5864 Tagen)

Hallo

Habe einen Antrag auf Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten bestellt.
Nun ist dort eine Frist bis wann der Antrag abgeschickt werden muß.
Denn Antrag hab ich nun noch nicht abgeschickt.
Aus folgenden Grunde.

Der Behindertenbeauftragte meiner Firma meinte man könnte mit meinem Betriebsleiter reden kann das ich meinen jetzigen Job eventuell behalten könnte.
Mit der Gleichstellung könnte meine Firma aber querschiessen und sagen, es gibt keinen Job für mich. Und eine Kündigung droht.

Nun die Frage zum Antrag:
1.) Kann man diesen Antrag kündigen, und eventuell später wieder beantragen?
2.) Warum gibt es diese Frist?
3.) Gibt es im Internet Infos über diese Frist? Habe im Netz gegoooooogelt und in dieser Beziehung nichts gefunden.

Euer gegoooooooooogelte
Tom

PS.:

Tom vom Berg ⌂, Saturday, 31.07.2010, 10:21 (vor 5864 Tagen) @ Tom vom Berg

PS.: Meinen Behindertenbeaufragte kann ich nicht fragen der hat Urlaub.

MfG
Tom

Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50%

Mondenkind, Saturday, 31.07.2010, 10:47 (vor 5864 Tagen) @ Tom vom Berg

Hallo Tom,

wenn ich das richtig verstehe, hast du einen GdB von 50, oder??

Denn dabei musst du dich nicht gleichstellen lassen, ab GdB 50 giltst du als schwerbehindert.

Oder hast du niedriger (also GdB 30 bzw. 40) und möchtest dich gleichstellen lassen??

Na ja egal wie (ob du GdB 50 hast oder ob du dich gleichstellen lassen willst) ist es so:

Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts (§ 85 SGB 9). Dies gilt auch für den Schwerbehinderten gleichgestellte behinderte Menschen.

(siehe auch hier)

Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen?!

Ein schönes Wochenende und
viele liebe Grüße wünscht

Mondenkind

--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50%

anonym, Saturday, 31.07.2010, 17:18 (vor 5863 Tagen) @ Mondenkind
bearbeitet von anonym, Saturday, 31.07.2010, 17:29

Hallo Tom,
wie habe ich das zu verstehen, willst Du als Schwerbindeter in Deiner Firma anerkannt werden um die Vorzüge zu bekommen oder nicht?. Deinen jetztiger Arbeitsplatz in Firma ist nicht mehr so ganz sicher bzw. der Gdb soll es noch kurz vor knapp retten?

Da kann der Behindertenberater dir nur die richtigen Tipps geben, inwieweit der Behindertenausweis für Dich sinvoll ist und für Dich in Deinem Job nicht im Wege steht.;-) Alles andere ist sonst nur Spekulation, was gut und was schlecht ist.

Aber wie gesagt mit einem GdB von 50 mußt Du Dich nicht vom Arbeitsamt gleichstellen lassen, das wäre nur bei GdB von 30 bzw. 40 notwendig.;-) Ich würde mich aber freuen, wenn Du schreibst, wie das alles sich bei Dir dann noch so entwickelt;-).

Gruß und alles Gute
Corinna

Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50%

Tom vom Berg ⌂, Sunday, 01.08.2010, 08:17 (vor 5863 Tagen) @ anonym

Hallo ihr beiden

Als erstes Danke für den Link werde mich da durch forsten.

Zu meinem GdB der ist 40% des wegen möchte ich mich ja Gleichstellen lassen.
Nur wegen den Kündigungsschutz, mehr Vergünstigungen hat man da nicht.
Nicht mehr Urlaub oder den Schwerbehindertenausweis usw.

Die beim Betriebsrat meinten zu dem Kündigungschutz das ist ja alles schön und gut. Da kann die Firma aber trotzdem sagen wir haben keine arbeit für ihn, und man liegt trotzdem auf der Strasse.

Den Job den ich nun mache war früher ein Behindertenarbeitsplatz.
Da die Firma an allen Enden und Kanten spart, wurde als der letzte in Rente ging der Posten mit einer Arbeitskraft belegt die den Job in 1 1/2h erledigt.
Das ist zwar in dieser Zeit nicht möglich nur das nötigste wird erledigt und der Rest gammelt so vor sich hin und verrottet mit der Zeit und muß später ersetzt werden. Was am Ende teuerer ist aber das sieht die Rechnungsstelle nicht so.

Das ich diesen Job mache hab ich nur meinem super :-D Betriebsleiter :-D zu verdanken.
Der hatte gemerkt, wen er mir nicht hilf, ich euch nicht mehr schreiben könnte. So eine feine Nase hat er für diese Dinge.

Werde mich nun in den Link vertiefen :-)
Danke nochmals
Tom

Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50%

anonym, Sunday, 01.08.2010, 23:34 (vor 5862 Tagen) @ Tom vom Berg

Hallo Tom,
hast Du eigentlich ein Teilzeit oder Vollzeitstelle?


gruß
corinna

Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50%

Tom vom Berg ⌂, Monday, 02.08.2010, 16:00 (vor 5862 Tagen) @ anonym

Hallo Corinna

Habe eine Vollzeitstelle.

Die wirklich genug arbeit macht für 8h.
Aber leider wurde der Posten weg rationalisiert, vor Jahren.

Mit frundlichen Grüßen
Tom

Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50%

anonym, Monday, 02.08.2010, 22:33 (vor 5861 Tagen) @ Tom vom Berg

Hallo Tom,
ist deine Tätigkeit trotz allem die gleiche geblieben oder hat sich in deinem arbeitsbereich etwas geändert?


gruß
corinna

Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50%

Tom vom Berg ⌂, Tuesday, 03.08.2010, 23:31 (vor 5860 Tagen) @ anonym

Hallo Corina

Meine Tätigkeit hat sich vollständig geändert.
Früher Lokführer und Stellwerker.
Heute Babu (Mädchen für alles), Putz, wisch und Flickefrau (mann).
Meinen früheren Job habe ich zu 105% gerne gemacht.
Und diesen neuen genauso.

Gruß
Tom

Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50%

anonym, Monday, 09.08.2010, 00:11 (vor 5855 Tagen) @ Tom vom Berg

Hallo Tom,
ich habe vor zwei Tagen einen Behindertenausweis beantragt. Ich bin mal gespannt, was ich für ein Grad der Behinderung bekomme. Vielleicht gibt es einige Vergünstigen auch für mich. Stehe zur Zeit aber nicht im Berufsleben.

gruß
corinna