Autofahren

Musica, Friday, 20.08.2010, 18:25 (vor 5842 Tagen)

Hallo alle zusammen. Was ist eine Autosperre? Muß man die Epi irgendwo angebe LG

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blume, Friday, 20.08.2010, 19:24 (vor 5842 Tagen) @ Musica

Hallo Musica! Bei mir ist das so gewesen, dass der Arzt mir gesagt hatte, dass ich damit meine mitmenschen und mich selbst gefährde. Deswegen habe ich erst gar keinen Füherschein. Na ja wie das bei dir ist, weiss ich ja nicht. Wünsche dir noch nen schönen tag. :-|

lg blume

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Musica, Friday, 20.08.2010, 19:44 (vor 5842 Tagen) @ blume

Liebe Blume, danke Dir. Ich war schon 32 als ich meinen ersten Anfall hatte. Da hatte ich den FS ja schon ewig. Ich bin nie gerne Autogefahren. Auf der Autobahn hatte ich auch schon ohne Epi bisserl Angst. Aber ich bin gefahren. Mit der Epi dann auch, hatte ja 5 Jahre keinen einzigen Anfall. Aber eben nie weit und schon gar nicht schnell. Das tue ich heute noch, zum Einkaufen oder in mal in die Stadt. Ich dachte, Autosperre ist, wenn man als Epi vorübergehend aussetzen muß weil etwas passiert ist..., dann muß es ja auch irgendjemand geben, der die Sperre verhängt. Was mich furchtbar stört: Die teueren Fahrpreise im öffentlichen Verkehr, und natürlich die Abhängigkeit! :-|

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blume, Friday, 20.08.2010, 20:10 (vor 5842 Tagen) @ Musica

Ja ich weis, dass das doof ist, aber was willst du denn anderes machen? Wenn mal was pasiert, dass ist jetzt nicht böse gemeint bist du aber dann schuld an dem unfall, weil du halt diese krankheit hast.:-|

lg blume

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Musica, Friday, 20.08.2010, 20:18 (vor 5842 Tagen) @ blume

Stimmt! LG

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blume, Friday, 20.08.2010, 20:27 (vor 5842 Tagen) @ Musica

Habe es nur gut gemeint.Du musst das ja selber wissen, was du tust. ich an deiner stelle würde es lassen.;-)

lg blume

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Musica, Friday, 20.08.2010, 20:39 (vor 5842 Tagen) @ blume

Ja, ich weiß, dass es gut gemeint ist und Du hast ja recht! Diese Krankheit verhindert so manche Lebensqualität!:-( LG

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blume, Friday, 20.08.2010, 20:41 (vor 5842 Tagen) @ Musica

Damit muss man dann halt leben. ;-)

LG Blume

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Tom vom Berg ⌂, Saturday, 21.08.2010, 07:11 (vor 5842 Tagen) @ Musica

Hallo Musica

und schon gar nicht schnell. :-|

Ach du warst das vor 20 Jahren die mit 30 km/h über die A2 bei Hannover gefahren ist.
Ich war einer der LKW Fahrer hinter dir. :-) :-)
Nimms nicht persönlich ist nur ein Scherz, habe ich damals aber wirklich erlebt!

Hier findest du Antworten auf deine Frage

Bedenke aber immer wenn ein Fahrverbot von einem Arzt ausgesprochen wurde und es passiert dir ein Unfall, auch wenn du nicht Schuld bist, du hast dann immer eine Mitschuld.
Und ob die Versicherung dann zahlt ist sehr fraglich!

Mit freundlichen Grüßen
Tom

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Musica, Saturday, 21.08.2010, 21:24 (vor 5841 Tagen) @ Tom vom Berg

Hallo Tom...genau die war ich...aber eher auf der A 8 Richtung Süden!:-P Wie kann es sein, dass eine Mitschuld zugeschrieben wird, wenn eigentlich niemand weiß, dass es ein Epi ist?? Und wie gehts Dir überhaupt? Schönen Abend und Grüße

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Mondenkind, Sunday, 22.08.2010, 19:39 (vor 5840 Tagen) @ Musica

Wie kann es sein, dass eine Mitschuld zugeschrieben wird, wenn eigentlich niemand weiß, dass es ein Epi ist?? Und wie gehts Dir überhaupt?

Hallo Musica,

es kann ja sein, dass du im Krankenhaus landest und Medikamente brauchst, oder dass jemand Zeuge des Unfalls ist und von deiner Erkrankung weiß oder ...

Ich war damals 18, war gerade dabei meinen Führerschein zu machen. Eine Woche vorher war ich noch in der Fahrschule. Mein Fahrlehrer hatte seinen Kalender zu Hause vergessen, somit konnte wir keinen Termin für die 1. Fahrstunde machen... in der nächsten Woche lag ich dann im Krankenhaus...

Mittlerweile hab ich den Führerschein - seit 4 Jahren. Ich hatte jahrelang nur nachts Anfälle und durfte ihn dann machen (mit ärztlicher Absprache - Anfälle müssen mindestens 3 Jahre lang nur nachts auftreten), jetzt hängt er schon seit fast 3 Jahren an der Pinnwand - plötzlich traten die Anfälle wieder tagsüber auf...

Jetzt hoffe ich, dass ich irgendwann nächstes Jahr wieder fahren darf. Ich hatte letztes Jahr im September eine OP - seitdem bin ich anfallsfrei.

Darauf freue ich mich schon! Aber bevor mir mein Arzt nicht das OK gibt, werde ich weiterhin (leider) nur auf der Beifahrerseite fahren...

Viele liebe Grüße
Mondenkind

--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

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Franzi91, Niederbayern, Monday, 23.08.2010, 21:33 (vor 5839 Tagen) @ Mondenkind

Ich hab auch den Führerschein gmacht ein dreiviertl jahr ists gut gegangen und dann hab ich wieder Grand mal Anfälle bekommen und wurd für ein halbes Jahr gesperrt jetz muss ich halt warten bis die Frist vorbei is. Aber das wichtigste in diesem Moment is mir meine Gesundheit und nicht dass Autofahren

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kaffeekanne, Saturday, 28.08.2010, 13:33 (vor 5834 Tagen) @ Franzi91

Hallo! Habeauch meine "erfahrungen" mit epilepsie und Führerschein gemacht...meinen Führerschein habe ich damals mit 19 gemacht (vor ca 12Jahren), Epilepsie (grand- mal und alles so blabla) wurde mit 20Jahren diagnostiziert. Mein Arzt hat mir erklärt, dass man zwei Jahre anfallsfrei sein muß, damit man wieder fahren darf, hat mir das aber in die eigene Verantwortung übergeben. Das habe ich mehrere Jahre immer relativ gewissenhaft befolgt, d.h. bin mehrere Jahre nicht gefahren, da ich eben immer wieder Anfälle hatte/habe, die sich auch im Lauf der Jahre veränderten. Als letztes war allerdings vor drei Jahren ein Vor- bzw Unfall während eines Anfalls, was fast richtig böse ausgegangen wäre. Danach mußte ich von offizieller Seite den Führerschein abgeben, mit den gleichen Auflagen. Da ich eine kleine Tochter habe, wurde mir in diesem Moment das erste Mal wirklich real bewußt, mit welchem Risiko ich immer gefahren bin, und welche Gefahren immer von mir ausgegangen sind und auch weiterhin ausgehen werden. So habe ich endgültig beschlossen, den Lappen ad acta zu legen. Es ist nun drei Jahre her und gehört immernoch zu meinen schwersten Entscheidungen in meinem Leben, den es schänkt mich und meine Familie massiv ein! In meinem Beruf bin ich sehr eingeschränkt, was mich unheimlich quält. Aber naja, anders würde ich nicht nur mein Leben und das der Autos gefährden sondern auch massiv das Leben anderer und vor allen Dingen das meiner Tochter, womit ich nicht leben könnte. Meine Epilepsie wird wohl niemals wieder "weggehen", man kann sie nur eindämmen. Es ist nicht immer leicht, aber glücklicherweise kann ich mein Leben einigermaßen normal leben. Ich wünsche allen Mitbetroffenen, dass sie nicht solche Erfahrungen machen müssen, sondern vorher schon vernünftig sind! :-)

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fumlr, Sunday, 29.08.2010, 10:15 (vor 5834 Tagen) @ Musica

Die Sache mit dem Autofahren ist klar geregelt (Gruppe 2 dürfte für die meisten relevant sein):

Das Straßenverkehrsgesetz legt fest, dass eine Fahrerlaubnis nicht erteilt werden darf oder zu entziehen ist, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. (§2,Abs.1 Straßenverkehrsgesetz).
Welche Bedeutung diese Regelung für Menschen mit Epilepsie hat, ist den Begutachtungsrichtlinien (BLL) des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin zu entnehmen.
Für den gesamten Text den Link:

Hier der relevante Auszug:
3.9.6 Anfallsleiden
Leitsätze:

Gruppe 1:
Wer unter persistierenden epileptischen Anfällen oder anderen anfallsartig auftretenden Bewusstseinsstörungen leidet, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 gerecht zu werden, solange ein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven besteht.
Gleiches gilt bei nicht-epileptischen Anfällen mit akuter Beeinträchtigung des Bewusstseins oder der Motorik wie narkoleptischen Reaktionen, affektiven Tonusverlusten, kardiovaskulären Synkopen, psychogenen Anfällen u. ä.
Ausnahmen von der Regel sind unter anderem gerechtfertigt
• bei einfachen fokalen Anfällen, die keine Bewusstseinsstörung und keine motorische, sensorische oder kognitive Behinderung für das Führen eines Fahrzeuges zur Folge haben und bei denen nach mindestens einjähriger Verlaufsbeobachtung keine relevante Ausdehnung der Anfallssymptomatik und kein Übergang zu komplex-fokalen oder generalisierten Anfällen erkennbar wurde,
• bei ausschließlich an den Schlaf gebundenen Anfällen nach mindestens dreijähriger Beobachtungszeit.
Ein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven ist nicht anzunehmen
• nach einem einmaligen Anfall (nach einer Beobachtungszeit von 3 - 6 Monaten),
• wenn der Anfall an bestimmte Bedingungen geknüpft war (Gelegenheitsanfall) - wie z. B. an Schlafentzug, Alkoholkonsum oder akute Erkrankungen (Fieber, Vergiftungen, akute Erkrankungen des Gehirns oder Stoffwechselstörungen) - und der Nachweis erbracht wurde, dass jene Bedingungen nicht mehr gegeben sind, Bei Gelegenheitsanfällen im Rahmen einer Alkoholabhängigkeit ist eine zusätzliche Begutachtung durch Fachärzte für Neurologie, Psychiatrie oder Rechtsmedizin erforderlich.
• wenn die neurologische Abklärung weder Hinweise auf eine ursächliche morphologische Läsion noch auf eine beginnende idiopathische Epilepsie ergeben hat,
• wenn der Betroffene ein Jahr anfallsfrei geblieben ist und kein wesentliches Risiko weiterer Anfälle besteht. Bei langjährig bestehenden, bislang therapieresistenten Epilepsien beträgt die erforderliche anfallsfreie Zeit 2 Jahre. Das Elektroenzephalogramm (EEG) muss dabei nicht von den für Epilepsie typischen Wellenformen frei sein. Eine massiv ausgeprägte Spike-wave-Tätigkeit im EEG, eine im Verlauf nachgewiesene Zunahme von generalisierten Spike-wave-Komplexen und fokalen Sharp waves sowie die Persistenz einer Verlangsamung der Grundaktivität können Indikatoren für eine Rezidivneigung sein.
• nach Anfällen, die nur kurze Zeit (etwa 2 Wochen) nach Hirnoperationen oder Hirnverletzungen aufgetreten sind, nach einem anfallsfreien Intervall von einem halben Jahr.

Gruppe 2:
Die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 bleibt nach mehr als 2 epileptischen Anfällen in der Regel ausgeschlossen. Als Ausnahme gilt eine durch ärztliche Kontrolle nachgewiesene 5jährige Anfallsfreiheit ohne antiepileptische Behandlung. Nach einem einmaligen Anfall im Erwachsenenalter ohne Anhalt für eine beginnende Epilepsie oder eine andere hirnorganische Erkrankung ist eine anfallsfreie Zeit von 2 Jahren abzuwarten. Nach einem Gelegenheitsanfall ist bei Vermeiden der provozierenden Faktoren nach 6 Monaten keine wesentliche Risikoerhöhung mehr anzunehmen.
Bei Fahrerlaubnisinhabern beider Gruppen sind Kontrolluntersuchungen in Abständen von 1, 2 und 4 Jahren erforderlich. Mit zunehmender Dauer der Anfallsfreiheit verlieren EEG-Befunde an Bedeutung.

Autofahren und Führerschein,

Joe40, Thursday, 21.10.2010, 21:28 (vor 5780 Tagen) @ fumlr

würde mir da nicht mehr so viele gedanken machen.Denn in nur noch wenigen Jahren werden auch Epilepsiebetroffene Autofahren dürfen !!! Genauso wie Diabetiker,Asmatiker,Herzkranke und alle anderen auch !!! Denn die Autos werden immer sicherer !!! Schliesslich gibt es bereits Navis,Einparkhilfen, Fahrassistenten usw die das Fahren sicherer machen !!! neulig war bereits ein Bericht im TV in dem ein Auto erprobt wurde das fast ohne Fahrer auskam !!! Es wird also nicht mehr lange dauern und wir werden alle über Fahrverbote lachen :-) :-) :-)

Autofahren und Führerschein,

Tom vom Berg ⌂, Friday, 22.10.2010, 05:24 (vor 5780 Tagen) @ Joe40

Wenn Blinde Auto fahren können, war letztens auch im TV.
Warum den kein Epileptiker/-in? :-)

Warum dürfen wir eigendlich nicht Pilot werden?
Es gibt doch den Autopilot! :-) :-) :-) :-)
Und es gibt doch noch den Co-Pilot soll der umsonst da rum sitzen? ;-) ;-)

Euer
Icke

Autofahren und Führerschein,

Joe40, Friday, 22.10.2010, 09:12 (vor 5780 Tagen) @ Tom vom Berg

Blinde dürfen bereits fahren ??? Das war mir neu,das hab ich nicht gesehen :-( Aber dann wird es auch nicht mehr lange dauern dann dürfen wir mit Epi auch fahren !!! Wie Du ja schon schreibst es gibt ja auch Autopiloten ausserdem Navis und andere Fahrassistenten und wenn die alle miteinander verbinden würde müßte das irgendwann klappen

Autofahren und Führerschein,

Tom vom Berg ⌂, Saturday, 23.10.2010, 23:14 (vor 5778 Tagen) @ Joe40

Hallo Joe40

Da war vor ein paar Monaten mal eine Reportage über einen Blinden.
Dieser ist auf einer Rennstrecke gefahren.
Ein Freund als Copilot der ihn sagte wohin er lenken soll usw.

Aber er ist Auto gefahren.

Geh mal nicht davon aus das ein Epileptiker/-in trotz technischen Mitteln autofahren darf.
Aber träumen und wünschen darf man ja.

Ich träume und wünsche mir das man die Epilepsie wie eine Grippe mit Medikamenten heilen kann.
Und man in seinem Beruf weiter arbeitet.

Euer träumende
Tom

Autofahren und Führerschein,

Joe40, Sunday, 24.10.2010, 19:40 (vor 5777 Tagen) @ Tom vom Berg

Hallo Tom,stimmt träumen und gedanken darüber kann man sich ja schon mal machen. Schliesslich geht das mit der Technik heute immer schneller vorran !!! Was die Testfahrt mit dem Blinden betrifft.So wird es irgendwann auch OP möglichkeiten geben,so das es keine Blinden mehr geben wird !!! Wie ich unter Wer kennt wen gelesen habe dürfen sogar schon Hörgeschädigte bzw ertaubte mit einem Zusatzaussenspiegel Autofahren !!! Und auch andere mit anderen Handicaps dürfen fahren.Und irgendwann wird es auch so sein das Epilepsiebetroffene Autofahren dürfen !!! Wir sind eben einige Jahre zu früh geboren und haben das pech das die Technik jetzt zu unserer zeit noch nicht soweit fortgeschritten ist !!!