Behinderungsstufe bzw. - ausweis
dancefreak1, Wednesday, 13.10.2010, 19:31 (vor 5788 Tagen)
Hallo ihr Lieben!
Ich bräuchte Eure Hilfe! Und zwar wurde bei mir erst seit Mai 2010 Epilepsie diagnostiziert. Und so interessiert mich, ob man mit dieser Diagnose eine Behinderungsstufe bzw. einen bestimmten Prozentsatz erhält. Welche Vor- und Nachteile habe ich bei der Krankenkasse und der Arbeitsagentur? Werden Epileptiker von der Krankenkasse unterstützt? Werden evtl. die Rechnungen der Medikamente beglichen?
Für mich ist es alles ganz neu und ich kenne mich leider noch gar nicht so gut aus und würde mich vom ganzen Herzen freuen, wenn Ihr mir helfen könntet! Denn bis jetzt hatte ich nur Kontakt zu meinem Neurologen. Und bei ihm habe ich leider das Gefühl, er würde es auf die leichte Schulter nehmen.
Vielen vielen Dank im Voraus!!!
Eure Dancefreak 
Behinderungsstufe bzw. - ausweis
Ela, Wednesday, 13.10.2010, 23:16 (vor 5788 Tagen) @
dancefreak1
bearbeitet von Ela, Wednesday, 13.10.2010, 23:20
Hallo ihr Lieben!
Ich bräuchte Eure Hilfe! Und zwar wurde bei mir erst seit Mai 2010 Epilepsie diagnostiziert. Und so interessiert mich, ob man mit dieser Diagnose eine Behinderungsstufe bzw. einen bestimmten Prozentsatz erhält. Welche Vor- und Nachteile habe ich bei der Krankenkasse und der Arbeitsagentur? Werden Epileptiker von der Krankenkasse unterstützt? Werden evtl. die Rechnungen der Medikamente beglichen?
Für mich ist es alles ganz neu und ich kenne mich leider noch gar nicht so gut aus und würde mich vom ganzen Herzen freuen, wenn Ihr mir helfen könntet! Denn bis jetzt hatte ich nur Kontakt zu meinem Neurologen. Und bei ihm habe ich leider das Gefühl, er würde es auf die leichte Schulter nehmen.Vielen vielen Dank im Voraus!!!
Eure Dancefreak
In den versorgungsmedizinischen Grundsätzen
http://vmg.vsbinfo.de/b/3_1.htm#3.1
ist festgelegt, welche Art von Anfällen in welcher Häufigkeit zu welchem Grad der Behinderung führt:
"Epileptische Anfälle
je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung
sehr selten (generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten) 40
selten
(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen) 50 - 60
mittlere Häufigkeit
(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen) 60 - 80
häufig
(generalisierte [große] oder komplex-fokale Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine und einfach-fokale Anfälle täglich) 90 - 100
nach drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit antikonvulsiver Behandlung
30
Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation drei Jahre Anfallsfreiheit besteht. Ohne nachgewiesenen Hirnschaden ist dann kein GdS mehr anzunehmen."
Mit der Krankenkasse hat das eigentlich weniger etwas zu tun. Der Schwerbehindertenausweis bieten steuerliche Vorteile, die Höhe ist abhängig vom Grad der Behinderung und den Merkzeichen. Je nach Merkzeichen gibt es Vorteile wie kostenlose Freifahrt im Personennahverkehr u.U. auch mit Begleitperson und andere Vergünstigungen.
Gegenüber einem Arbeitgeber (sofern man das Glück hat, einen Arbeitsplatz zu haben) hat man mit einem SB-Ausweis einen besondern Kündigungsschutz sowie Vorteile wie zusätzliche Urlaubstage.
Eine Zuzahlungsbefreiung bezüglich der Medikamente erhält ein chronisch Kranker auf Antrag von der Krankenkasse, wenn man 1 % des Bruttoeinkommens (abzüglich möglicher Freibeträge)für Zuzahlungen bereits geleistet hat. Ein SBA ist keine Voraussetzung für diese Befreiung. Belege über Praxisgebühren,Medikamentenzuzahlungen also unbedingt sammeln und einreichen.
Mit dem Arbeitsamt kenne ich mich nicht aus.
VG
Behinderungsstufe bzw. - ausweis
Mondenkind, Thursday, 14.10.2010, 09:29 (vor 5788 Tagen) @ dancefreak1
Hallo dancefreak,
Ela hat schon das wichtigeste geschrieben.
Bei der Arbeitsagentur ist, wenn du einen Schwerbehindertenausweis hast, dann ein Reha-Berater für dich zuständig.
Dies hat den Vorteil, dass er sich mit den Schwierigkeiten der Arbeitssuche bei Schwerbehinderten (nicht unbedingt Menschen mit Epilepsie...) auskennt.
Liebe Grüße
Mondenkind
--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)
Behinderungsstufe bzw. - ausweis
CunauBenain, Monday, 25.10.2010, 12:16 (vor 5776 Tagen) @ Mondenkind
Hallo Mondkind,
erst einmal bringt der Schwerbehindertenausweis einen Steuerlichen Freibertrag mit sich abhängig von den Merkkennzeichen und Protzentzahl Grad der Behinderung im Schwerbehindertenausweis.
Hier ein paar Beispiele von Merkzeichen :
RF befreit von Rundfunk/ und Fernsehgebüren bei der GEZ
aG Außergewöhnlich Gehbindert erlaubt z.B. die Nutzung eines privaten PKW, KFZ-Steuerbefreiung bzw. Ermäßing (erfragen beim Finanzamt!) sowie die Benutzung der eingerichten Behindertenparkplätzen bei den Kaufhäusern, der öffentlichen Einrichtungen (z.B: Arbeitsamt, Schulen, Banken und Parkhäusern)
G (Gehbehinderung): ergibt eine Ermäßigung im Öffentlichen Personenahverkehr (verbilligte Monatskarten!)Eintrittsermäßigung in Öffentlichen Einrichtungen.
H = Hilfsbedürftigkeit bedeutet der Ausweis ist (Grün / rosa (rötlich) fürt zur kompletten kostenlosen Nutzung des Öffentlichen Personenahverkehrs (ausgeschlossen sind Fernreisen mit Flugzeug, Zug und Schiff)
wird durch einen zweiten Stempel (diagonal zum ersten) das (B) aktiviert fährt deine Begleiteprson in Fernzügen und im Öffentlichen Verkehrsmitteln kostenlos mit in den großen Kinoketten (z.B.: UCI,Cineplex,CineStar) erhält die Begleitperson eine Freikarte (Für Ermäßigungen bei der Musicalkette ist muss GdB min. 70 % betragen!)
liebe grüße
CunauBenain
Behinderungsstufe bzw. - ausweis
Musica, Monday, 25.10.2010, 14:56 (vor 5776 Tagen) @ dancefreak1
Hallo dancefreak, ich komme gerade von der Krankenkasse weil ich die Befreiung von der Rezeptgebühren beantragen will. Sollte man Glück haben, bekommt man 1% vom Bruttoeinkommen, einschl. das des Ehepartners und der im Haushalt lebendenKinder, sollten die schon verdienen! Nachweise aus der Apotheke über bereits geleistetete Rezeptgebühren sowie die Praxisgebühren erbringen. Falls Du das nicht aufgehoben hast, stellt Dir Apotheke sowie der Arzt das aus. Ausserdem habe ich eine Menge Formulare mitbekommen. Aber mindestens 60% Schwerbehinderung sollte ich schon haben! Ich habe nur 50%!Trotzdem darf ich den Ausweis für den Medizinischebn Dienst beilegen.
Es ist nützlich, die Medi`s immer in der gleichen Apotheke zu holen. Solltest Du zufällig zum Wochenende feststellen, dass Du Dir das Rezept nicht rechtzeitig vom Arzt geholt hast, wird Dir von dort so viel gegeben, dass Du für das Wochenende auskommst. Vom Schwerbehindertenausweis habe ich schon Vorteile. Zum einen kann man mir nicht kündigen und ich habe 4 Tage mehr Urlaub im Jahr. Oft bekomme ich Eintritte ermäßigt.Etwa kulturelle oder öffentliche Veranstaltungen, Bibliothek.
Ich bin bei der AOK versichert. Unter aok.de kannst Du Dich zum Thema kundig machen. Mit dem Arbeitsamt kenne ich mich nicht aus. LG und alles Gute, Musica
Behinderungsstufe bzw. - ausweis
CunauBenain, Wednesday, 27.10.2010, 21:34 (vor 5774 Tagen) @ Musica
Vier Urlaubstage mehr? lt. dem Sozialgesetzbuch IX stehen Dir 5 zusätzliche Urlaubstrage zu das bedeutet wenn der Reguläre Urlaub 29 Tage beträgt der Jahresurlaubsanspruch 34 Tage pro Jahr! ich glaube nicht das dies vom Grad der Behiderung abhängig ist!
lg
CunauBenain
Behinderungsstufe bzw. - ausweis
Mondenkind, Thursday, 28.10.2010, 12:04 (vor 5773 Tagen) @ CunauBenain
Hallo CunauBenain,
das mit den Zusatz-Urlaubstagen hängt damit zusammen, wieviele Tage du die Woche arbeitest, du bekommst eine Arbeitswoche mehr Urlaub.
Ich gehe mal davon aus, dass du eine 5-Tage-Woche hast, also hast du 5 Tage Zusatzurlaub.
Vielleicht hat Musica ja eine 4-Tage-Woche??
Viele liebe Grüße
Mondenkind
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(George Bernard Shaw)
Behinderungsstufe bzw. - ausweis
Musica, Thursday, 28.10.2010, 14:57 (vor 5773 Tagen) @ CunauBenain
Stimmt, ich arbeite nur 4 Tage pro Woche. LG