Was bekommt man günstiger von einem GDB von 50%?

Ela, Thursday, 14.10.2010, 18:21 (vor 5787 Tagen) @ Mondenkind

Beim Lohnsteuerjahresausgleich/ Einkommenssteuererklärung kann man bei einem Gdb von 50 % den Behindertenpauschbetrag geltend machen.

Eine Übersicht über den Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung findest du hier:

http://www.charite.de/schwerbehindertenvertretung/download/info_nachteilausgleich_gdb_tabelle.pdf

Vergünstigte Eintrittspreise, wie Mondenkind bereits schrieb, im Einzelfall möglich (aber eher die Ausnahme..."interessanter" wird es, wenn man ein oder mehrere Merkzeichen zuerkannt bekommen hat).

Grüße


gesamter Thread: