Ärztliche Zweifel an Arbeitsfähigkeit Arbeitsamt mitteilen?

Kermit, Sunday, 17.10.2010, 18:46 (vor 5784 Tagen)

Hallo,

ich war neulich bei einem (nicht neurologischen) Facharzt, der mich von früher kennt.

Nach dem fachärztlichen Termin sagte er mir, daß er erschrocken war, als er mich sah und daß er mich als allgemein behandelnder Arzt arbeitsunfähig geschrieben hätte.

Anfang Dezember läuft mein ALGI aus. Da mein Freund, mit dem ich auf 140m² zusammen lebe, gut verdient, werde ich nach meinem Verständnis kein ALGII bekommen und nicht einmal krankenversichert sein. Ich habe wegen meiner Epilepsie GdB50 und bin im alten Beruf seit Verschlimmerung berufsunfähig. Jetzt habe ich evtl. nach langer frustrierender Suche (bisher nur Absagen nach vielen persönlichen Bewerbungsgesprächen) eine neue Arbeitsstelle gefunden, sicher ist aber weder, daß ich diese tatsächlich bekommen werde und wenn ja ob nur mit oder ohne Eingliederungszuschuß.

Morgen habe ich einen Termin beim Arbeitsamt (Rehaabteilung) und deswegen diese dringende Fragen.

1. Soll ich die ärztlichen Zweifel an meiner Arbeitsfähigkeit dem Arbeitsamt mitteilen?
2. Ist diese Mitteilung in irgendeiner Art hilfreich für den Fall, daß ich nach kurzer Zeit wieder gekündigt würde?
3. Ist diese Mitteilung in irgendeiner Art nicht hilfreich für meinen Fall?
4. Sollte ich sonst noch etwas aufgrund meiner oben geschilderten Situation bedenken?

Ich danke euch für alle Antworten!


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