GdB 70
anonym, Tuesday, 19.10.2010, 18:30 (vor 5782 Tagen)
Hallo Zusammen,
seit einer Woche wurde mir ein GdB von 70 zugestanden. Eine Frage an euch, welche Vergünstigen kann ich für mich jetzt in Anspruch nehmen. Ich bin auf diesem Gebiet nämlich noch komplett unerfahren. Wie sieht es z.B. aus mit einer Wertmarke die ich gebenfalls zum vergünstigen Fahrener erwerben darf.
Danke
Gruß
Corinna
GdB 70
bananamama, Tuesday, 19.10.2010, 19:56 (vor 5782 Tagen) @ anonym
hallo Corina
günstiger fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln kannst Du
nur wenn Du zB das Merkzeichen G oder AG hast , hast Du keins
gibts auch keine Vergünstigungen . Was Du auf jeden Fall hast ist
5 tage extra Urlaub , Kündigungs Schutz , und Steuervorteile .
an Deiner Stelle würde ich mich beim IFD ( integrations Fachdienst )
melden , die helfen Dir bei allen Fragen zu Arbeit , Behinderung ,
Steuern etc. Steht im Telefon Buch , hat mit dem Versorgungsamt zu tun
Liebe Grüße Monika
GdB 70
Mondenkind, Tuesday, 19.10.2010, 23:16 (vor 5782 Tagen) @ anonym
Hallo Corinna,
du bekommst zum Teil Vergünstigungen z.B. in Museen oder Schwimmbädern. Einfach dort mal nachfragen.
Liebe Grüße
Mondenkind
--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)
GdB 70
Gittala, Hallstadt, Wednesday, 20.10.2010, 19:35 (vor 5781 Tagen) @ anonym
Hallo Corinna,
hier ein kleiner Ausschnitt von deinen Erleichterungen.
GdB 30
Gleichstellung möglich
Steuerfreibetrag 310 €
Kündigungsschutz und andere arbeitsrechtliche Vorteile bei Gleichstellung
Hilfe im Arbeitsleben durch Integrationsfachdienste
GdB 40
Steuerfreibetrag 430 €
GdB 50
Schwerbehinderteneigenschaft
Steuerfreibetrag 570 €
Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung
Kündigungsschutz
begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Freistellung von Mehrarbeit
Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche
Schutz bei Wohnungskündigung
Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60
Altersrente mit 60 bzw. 63
Befreiung von der Wehrpflicht
Sonderregelungen für Lehrer nach § 8 bay. Lehrerdienstordnung
Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten
Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst
Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: 924 €
Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit: 2.100 €
Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.200 €
Ermäßigung bei Kurtaxe (je nach Ortssatzung)
GdB 60
Steuerfreibetrag 720 €
Reduzierung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen
GdB 70
Steuerfreibetrag 890 €
Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten
Abzugsbetrag für Privatfahrten bei Merkzeichen G: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €
Erwerb der Bahn Card 50 zum halben Preis
dann kommt des noch drauf an was du für Merkzeichen hast. Ich denke mal das B, da darf deine Begleitperson immer umsonst überall mit hin, z.B. Kino oder Schwimmbad. Falls du noch mehr wissen willst dann sag mal noch was du für Merkzeichen dazu hast.
Lieben Gruß
Brigitte
GdB 70
anonym, Wednesday, 20.10.2010, 21:58 (vor 5781 Tagen) @ Gittala
Hallo Gittala,
danke für deine Information, hat mir schon sehr weitergeholfen. Ein Merzeichen im Ausweis wurde mir bisher leider noch nicht zugestanden, habe aber die Hoffnung noch nicht aufgeben.
Gruß
Corinna
GdB 70
Gittala, Hallstadt, Sunday, 24.10.2010, 12:34 (vor 5777 Tagen) @ anonym
Hallo Corinna,
ich weiss das dir mindestens das "B" zustehen muss. Lass dir das nicht gefallen, bei Epilepsie must du das "B"haben, weil du ja eine Begleitperson haben musst, wenn du z.B. ins Schwimmbad gehst. Bitte erkundige dich und lege Widerspruch ein, kannst auch zum VDK gehen, der kostet nicht viel im Monat( denke 7 Euro). Die hefen dir dabei. Das steht dir zu und auch das G. Also viel Glück dabei, wir brauchten 2 Jahre bis meine Tochter ales hatte. Nicht aufgeben!!!!!
Lieben Gruß
Brigitte
GdB 70
anonym, Friday, 29.10.2010, 21:40 (vor 5772 Tagen) @
Gittala
bearbeitet von anonym, Friday, 29.10.2010, 21:46
Hallo Gittala,
wurde ein Gutachten vom Neurologen ausgestellt. Mir wurde jetzt geraten mich an meinen Neurologen zu wenden der noch einmal alles genau dokumentieren soll. Zwei Jahre das ist wirklich eine lange Zeit, aber ihr habt durchgehalten und ich werde es auch versuchen.
Ach so, weißt du ob man ein entprechendes Gutachten auch bezahlen muß. Hier im Forum ließt man ab und zu das z.B. für Atteste bzw. auch Gutachten Geld dafür genommen wird.
Gruß und danke im vorraus
Corinna
GdB 70
Ela, Friday, 29.10.2010, 23:34 (vor 5772 Tagen) @ anonym
Hi Corinna,
wenn du der Meinung bist, dass dir Merkzeichen zustehen aufgrund deines Gesundheitszustandes musst du unbedingt die Fristen beachten und innerhalb eines Monats nach Zugang des Schwerbehindertenbescheides Widerspruch einlegen.
Es reicht zunächst ein formloses Schreiben an das ausstellende Amt:
„Gegen den Bescheid vom 00.00.0000 –
Geschäftszeichen: xyz
erhebe ich hiermit Widerspruch.
Die schriftliche Begründung folgt."
Damit gewinnst du Zeit für einen ausformulierten, begründeten Widerspruch.
Du kannst selber ein Schreiben aufsetzen, in dem du ausführlich begründest, warum du meinst, dass dir ein Merkzeichen zusteht.
Beispielsweise beim Merkz.B eine Beschreibung, dass du des öfteren während deiner Anfälle in den falschen Bus/Zug gestiegen oder falsch ausgestiegen bist. Dass es während der Fahrt zu Anfällen gekommen ist, die eine Verabreichung eines Notfallmedikamentes notwendig werden ließ.Oder ein Nicht- mehr- Festhalten-können im Bus während der Anfälle,oder ein auf die Straße laufen während komplex-fokaler Anfälle wäre auch ein Grund (das sind alles ja nur Beispiele, ich weiß ja nicht, wo deine Probleme genau liegen)
Das müsste man dann schon ausführlich begründen.
Viele bitten in solchen Fällen ihren Arzt um Unterstützung. Etliche Ärzte sind durchaus bereit -so auch unser- Bescheinigungen oder Schreiben ohne Kosten fertigzustellen, die die eigenen Angaben untermauern. Da könntest du nachfragen.Ob das Ding nun unbedingt Gutachten heißen muss?! Gutachten hört sich schon nach Kosten an.
Wenn du im VDK Mitglied bist...auch die helfen bei Widersprüchen, wenn man sich selber in solchen Belangen nicht so sicher fühlt.
Das Wichtigste wäre jetzt erst einmal der formlose Widerspruch.
Viele Grüße
Ela
GdB 70
anonym, Saturday, 30.10.2010, 22:49 (vor 5771 Tagen) @ Ela
Hallo Ela,
danke schon einmal für Deine Antwort. Ein Änderungsantrag würde es nicht gleichen Sinn und Zweck erfüllen, wenn ich nicht ab sofort nachhacken kann, denn bei meinem Neurologen wo ich die ganze Hoffnung darauf setze, habe ich erst einen Termin Anfang nächsten Jahres. Auch so was ist den der Unterschied zwischen einen Änderungsantrag und einem Widerspruch.
Gruß
Corinna
GdB 70
Ela, Saturday, 30.10.2010, 23:57 (vor 5771 Tagen) @ anonym
Hallo Corinna,
einen Änderungsantrag stellt man, wenn die Erkrankung sich verändert im Sinne von verschlimmert hat oder andere gesundheitliche Probleme hinzugekommen sind, die bei der ursprünglichen Antragsstellung noch nicht vorgelegen haben.Nachweisbar sollte so etwas durch Arztbriefe/Atteste neueren Datums sein.
Einen Widerspruch legt man ein, wenn man der Ansicht ist, das Amt hätte die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entsprechend berücksichtigt bzw. ein Merkzeichen zu unrecht nicht anerkannt.
Was bei dir zutrifft kann ich schlecht beurteilen, vermutlich eher letzteres.
Viele Caritas Stellen bieten auch eine Unterstützung bei Widerspruchsverfahren in Schwerbehindertenangelegenheiten an. Eventuell könntest du dich da erkundigen.
Eher einen Arzttermin zu bekommen, dürfte vermutlich schwierig sein, vielleicht versuchst du es aber doch noch mal.
Viele Grüße
Ela
GdB 70
Mondenkind, Monday, 01.11.2010, 11:17 (vor 5769 Tagen) @ Ela
Hallo Corinna,
versuche deinen Arzt anzurufen (Telefonnummern steht glaube ich auf dem Zettel mit dem nächsten Termin) oder ihm eine Email zu schreiben (findest du auf der Seite der Uni-Klinik Bonn, musst ein bisschen suchen...) - hab ich auch schon gemacht und hab innerhalb von ein paar Tagen eine Antwort bekommen.
Vielleicht reicht das ja und er ist damit einverstanden, wenn er dir schriftlich etwas zusendet.
Viel Glück & liebe Grüße
Mondenkind
--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)