Attest für den Arbeitgeber?

Tacoma, Friday, 29.10.2010, 14:54 (vor 5772 Tagen)

Hallo ihr Lieben!

Mein Freund arbeitet seit einem halben Jahr bei einer Zeitarbeitsfirma als Elektiker,sein Chef weiß auch von seiner Krankheit!Seit seinem letzten Krampf vor 4 Wochen,der auf Arbeit passierte,verlangt sein Chef ein Attest von seinem Neurologen über eine Arbeitsfähigkeit!Sein Neurologe meint,er könnte meinem Freund nur ein Gutachten ausstellen,was zwischen 100-200 Euro kosten soll!

Kennt ihr eich mit dem Thema aus?Darf ein Arbeitgeber sowas überhaupt verlangen und is es richtig das es kein Attest sondern ein kostenpflichtiges Gutachten vom Arzt gibt?

Danke schonmal für eure Antworten!!!:-)

Attest für den Arbeitgeber?

blume, Friday, 29.10.2010, 15:23 (vor 5772 Tagen) @ Tacoma

Hallo Tacoma! Ich arbeite in einer Behindertenwerkstatt, und bei mir ist das so, dass ich meine ärztliche Bescheinigung kostenlos bekommen habe. Es kommt darauf an, wie lange dein Freund arbeitet. Ich arbeite ja nur von 07:30 uhr bis 12:30 Uhr. Also ich an deiner Stelle würde mir das Attest aus stellen lassen. Ich bin ja in Bethel, und der Chefarzt aus der Epilepsieambulanz hat mir das ärztliche Arttest ausgestellt. Frage doch einfach mal nach.

Schönes Wochenende mfg blume;-)

Attest für den Arbeitgeber?

dancefreak1, Friday, 29.10.2010, 16:34 (vor 5772 Tagen) @ Tacoma

Hallo Tacoma!

Also, ich musste auch schon mal so ein Attest besorgen, um mein Diplom zu bekommen!:-( Das Regierungspräsidium verlangte eins, sonst wünrden sie mir kein reines Diplom ausstellen. Sie verlangten, dass mein Arzt reinschreibt, dass er mich für voll einsatzfähig hält und keine Bedenken wg. Epilepsie hat.

1. Ja, das stimmt, dass der Arbeitgeber ein Attest verlangen kann! Denn er muss sich ja irgendwie absichern, aber den Gefalen macht ihm KEIN Arzt der Welt. Sonst bürgt der Arzt für Dich! (wenn jetzt z.B. der Arbeitgeber vor Gericht gehen sollte etc.)
2. Allerdings kann Dir das KEIN Arzt 100% versichern, dass man keine Anfälle mehr haben kann/ wird. Er kann eigentlich nur eine positive Prognose reinschreiben!!
3. ja, ich musste für dieses kleines bissl Papier auch zahlen und zwar 20€:-( Traurig aber wahr!

Ich kenn das aber auch so, dass man zahlen muss. Aber bestimmt keine 200€! Denn der hohe Betrag kommt mir etwas seltsam vor.

Wäre schön von Dir zu hören und zu erfahren was rauskommt!!!

LG Dancefreak;-)

Attest für den Arbeitgeber?

Anton, Saturday, 30.10.2010, 10:35 (vor 5772 Tagen) @ Tacoma

Hallo Tacoma,

ich schließe mich den Ausführungen meiner Vorredner an. Die Zeitarbeitsfirma, in diesem Fall „verantwortlich“ für Deinen Freund, muss die für Arbeitgeber vorgeschriebenen Pflichten erfüllen, damit versicherungsrechtlich alles in Ordnung ist.

Epilepsie mit Anfällen und der Beruf des Elektrikers passen nur begrenzt zusammen. Wenn bereits längere Zeit Anfallsfreiheit besteht, ist zu prüfen, ob die Gefahr eines Unfalls, bei dem die Epilepsie ursächlich wäre, noch besteht.

Es geht um die Sicherheit des Arbeitnehmers. Weil er kraft Gesetzes zweimal versichert ist. Krankenkasse und Berufsgenossenschaft. Die Krankenkassen sind Trägerschaften des Öffentlichen Rechts. In der Hierarchie steht die Berufsgenossenschaft über der Krankenversicherung. Sie ist der Staat. Wenn die Zeitarbeitsfirma sich etwas zu Schulden kommen lässt, muss sie ihren Laden dicht machen.

Im besagten Fall reicht schon das „Gutachten“ eines Neurologen. Besser ist es vom Chefarzt der Ambulanz in Bethel. Er hat bundesweit einen Namen. Wird es aber nur zum Freundschaftspreis machen bei Patienten, die er genau kennt von den regelmäßigen Besuchen. Weil es dann nicht mehr als ein Übertrag aus der laufenden Dokumentation ist.

Wenn der behandelnde Neurologe bestätigt, dass er vierteljährlich zu den Untersuchungen kommt, dass das EEG unter Provokation keine anfallstypischen Merkmale aufweist, dass ihm nicht bekannt ist, dass es Anfälle oder Auren gegeben hat, ist es schon ausreichend.

Wenn, wie in diesem Fall, der Arbeitgeber von der Krankheit weiß, bleibt zu prüfen, ob eine Schwerbehinderung vorliegt und sie dem Arbeitgeber bekannt ist. Von einer möglichen Entlassung müsste dann auch das Versorgungsamt erfahren. Wenn das nicht der Fall ist, sollte ein Weg mit dem Arbeitsamt besprochen werden, denn ihm kann nur daran liegen, dass er die Arbeit behält. Das Arbeitsamt hat Kontakt zu den Amtsärzten.

Liebe Grüße
Anton

Attest für den Arbeitgeber?

Tacoma, Saturday, 30.10.2010, 13:29 (vor 5771 Tagen) @ Anton

Vielen Dank für eure Antworten...sehr hilfreich:-)!!!!!

@Dancefreak...werde Bericht erstatten;-)

Allen ein schönes We!

Attest für den Arbeitgeber?

CunauBenain, Monday, 01.11.2010, 12:44 (vor 5769 Tagen) @ Tacoma

Er kann verlangen das er ein ausführlicheres A-Test vom Neurologen (Facharzt) vorlegt wo bescheinigt wird das der Beruf aus Sicht des Arztes gefahrlos ausgeübt werden kann. Aber auf ein richtiges Gutachten (100 - 200 €uro) hat der Arbeitgeber "KEIN" Anspruch.

Da dieses unter anderem auch Daten Angaben zur Epilepsie enthalten könnte die der Ärztlichen Schweigepflicht und dem Bundesdatenschutzgesetz unterliegen und den Arbeitgeber nichts angehen.