Attest für den Arbeitgeber?

Anton, Saturday, 30.10.2010, 10:35 (vor 5772 Tagen) @ Tacoma

Hallo Tacoma,

ich schließe mich den Ausführungen meiner Vorredner an. Die Zeitarbeitsfirma, in diesem Fall „verantwortlich“ für Deinen Freund, muss die für Arbeitgeber vorgeschriebenen Pflichten erfüllen, damit versicherungsrechtlich alles in Ordnung ist.

Epilepsie mit Anfällen und der Beruf des Elektrikers passen nur begrenzt zusammen. Wenn bereits längere Zeit Anfallsfreiheit besteht, ist zu prüfen, ob die Gefahr eines Unfalls, bei dem die Epilepsie ursächlich wäre, noch besteht.

Es geht um die Sicherheit des Arbeitnehmers. Weil er kraft Gesetzes zweimal versichert ist. Krankenkasse und Berufsgenossenschaft. Die Krankenkassen sind Trägerschaften des Öffentlichen Rechts. In der Hierarchie steht die Berufsgenossenschaft über der Krankenversicherung. Sie ist der Staat. Wenn die Zeitarbeitsfirma sich etwas zu Schulden kommen lässt, muss sie ihren Laden dicht machen.

Im besagten Fall reicht schon das „Gutachten“ eines Neurologen. Besser ist es vom Chefarzt der Ambulanz in Bethel. Er hat bundesweit einen Namen. Wird es aber nur zum Freundschaftspreis machen bei Patienten, die er genau kennt von den regelmäßigen Besuchen. Weil es dann nicht mehr als ein Übertrag aus der laufenden Dokumentation ist.

Wenn der behandelnde Neurologe bestätigt, dass er vierteljährlich zu den Untersuchungen kommt, dass das EEG unter Provokation keine anfallstypischen Merkmale aufweist, dass ihm nicht bekannt ist, dass es Anfälle oder Auren gegeben hat, ist es schon ausreichend.

Wenn, wie in diesem Fall, der Arbeitgeber von der Krankheit weiß, bleibt zu prüfen, ob eine Schwerbehinderung vorliegt und sie dem Arbeitgeber bekannt ist. Von einer möglichen Entlassung müsste dann auch das Versorgungsamt erfahren. Wenn das nicht der Fall ist, sollte ein Weg mit dem Arbeitsamt besprochen werden, denn ihm kann nur daran liegen, dass er die Arbeit behält. Das Arbeitsamt hat Kontakt zu den Amtsärzten.

Liebe Grüße
Anton


gesamter Thread: