Schwerbehindertenausweis

Jessi, Raum Leipzig, Tuesday, 23.11.2010, 22:29 (vor 5747 Tagen)

Hallo,

ich habe eine Frage zu dem Schwerbehindertenausweis. Ab wann hat man die möglichkeit so ein Buchstaben, Merkzeichen oder so ähnlichen heißen die, zu erhalten.

Mein Neurologe meinte mal zu mir vor einem halben jahr in etwa, ich sei schwer krank, was mich überraschte es so direkt zu hören. Aber trotz meinem Schwerbehindertenantrag gab man mir "nur" 70%. Bekam keinen Buchstaben.

Beantragte H und B.

Da ich sehr viele Anfälle habe und hierbei leider auch stürtze und aber zugleich auch nie alleine unterwegs bin, immer in Begleitung von freunden oder meinen Eltern. Trotzdem will man mir kein Buchstaben geben.

Muss da noch eine besondere Merkmal passieren das man so ein bekommt oder?

Habe Diabetes seit meinem 6. Lebensjahr und daher schon immer auf meinem Schwerbehindertenausweis bis zum Lebensende 50% und durch die epilepsie wurde es erhöht. Habe auch Herzrhythmusstörungen, diese sind aber nicht weiter dramatisch, sind gut medikamentös zu behandeln und wurden von beginn an nicht in den Schwerbehindertenausweis mit eingerechnet.

LG Jessi

Schwerbehindertenausweis

Gittala, Hallstadt, Wednesday, 24.11.2010, 20:15 (vor 5746 Tagen) @ Jessi

Hallo Jessi

Bedeutung der Merkzeichen und Nachteilausgleiche bei Merkzeichen

Merkzeichen G
Der Mensch mit Behinderung ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt bzw. erheblich gehbehindert . Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 % und dem Merkzeichen G (gehbehindert) auf ihrem Behindertenausweis haben nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr im Umkreis von 50 km und im Verkehrsverbund. (Verkehrsverbund - siehe hier)

Inanspruchnahme der Kilometerpauschale (ohne Nachweis) von 3000 km á 0,30 €/km = 900,- €/Jahr bei der Steuererklärung oder Geltendmachung der über 3000 km hinausgehenden behinderungsbedingten Fahrten (Nachweis durch Fahrtenbuch): Dazu gehören grundsätzlich alle Kraftfahrzeugkosten, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, also nicht nur die unvermeidbaren Kosten zur Erledigung privater Angelegenheiten, sondern in angemessenem Rahmen auch die Kosten für Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten, soweit die Fahrleistung für Privatfahrten 15 000 km im Jahr nicht übersteigt. Die Fahrtkosten werden mit einem Kilometersatz von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer berücksichtigt. Höhere Aufwendungen sind nicht berücksichtigungsfähig. KFZ Steuerermäßigung, wenn das Fahrzeug auf den Menschen mit Behinderung zugelassen ist. Die Steuerermäßigung wird nicht gewährt, solange das Recht zur unentgeltlichen Beförderung nach § 145 SGB IX in Anspruch genommen wird

Merkzeichen B
Ständige Begleitung des Menschen mit Behinderung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist notwendig. Die Begleitperson fährt auf innerdeutschen Bus- und Bahnstrecken sowie im innerdeutschen Flugverkehr kostenlos mit. bei Besuchen von öffentlichen Veranstaltungen oder Einrichtungen zahlt entweder der Behinderte einen ermäßigten Eintrittspreis oder aber die Begleitperson zahlt weniger oder gar nichts.

Merkzeichen H
Der Mensch mit Behinderung ist hilflos

Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrages bei der Steuererklärung in Höhe von 3.700,- € Auf Antrag werden die Aufwendungen (z.B. Haushaltshilfe), höchstens jedoch ein Betrag von 924 € im Jahr, ohne Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Voraussetzung ist ein GdB von mindestens 45. Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr KFZ Steuerbefreiung wenn das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist Befreiung von der Zahlung der Hundesteuer

Merkzeichen RF
Der Mensch mit Behinderung erfüllt die gesundheitlichen Voraussetzungen (d.h. ist an der Teilnahme an öffentl. Veranstaltungen gehindert) für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und die Nachteilsausgleiche bei den Telefongebühren. - Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung wird formlos beim Sozialamt gestellt - Antrag auf Telefongebührenermäßigung und ermäßigte Anschlussgebühr wird bei der Telekom beantragt
1. Klasse darf mit Fahrausweis 2. Klasse die 1. Klasse in Eisenbahnen benutzen

Epileptische Anfälle
GdB/GdS

Sehr selten: generalisierte (große) und komplex fokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten
40 Prozent Behinderung

Selten: generalisierte (große) und komplex fokale Anfälle mit Pausen von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen
50-60 Prozent Behinderung

Mittlere Häufigkeit: generalisierte (große) und komplex fokale Anfälle mit Pausen von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen
60-80 Prozent Behinderung

Häufig: generalisierte (große) und komplex fokale Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen; kleine und einfach-fokale Anfälle täglich
90-100 Prozent Behinderung

Nach weiteren drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer antikonvulsiver Behandlung
30 Prozent Behinderung


Geh auf jeden Fall zur VDK die helfen dir weiter und es ist nicht teuer. Dir steht auf jeden Fall das B zu und wenn du viele Anfälle hast dann 100 % und das G und evt. das RF. Lass es dir nicht gefallen. Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Lieben Gruß

Brigitte

Schwerbehindertenausweis

Jessi, Raum Leipzig, Thursday, 25.11.2010, 20:43 (vor 5745 Tagen) @ Gittala

Hallo,

danke für deine Antwort.

Ich weis, was jeder Buchstabe für dich bedeutet, aber bekam leider keinen, was ich aber versuchen möchte zu ändern.

Als Kind hatte ich bis zu meinem 16.Lebensjahr das "H" wegen Diabetes Typ I das bekommt jeder, der den Ausweis auch beantragt. Aber irgendein Gesetz hat beschlossen dass das H dann wieder weg muss, weil man dann, für sich sorgen kann und nicht mehr Hilflos ist. Aber naja durch die Epilepsie sehe ich das halt wieder anders, habe immer jemand bei mir und der mir dann auch Hilft wärend und auch nach einem Anfall. Also würde ich versuchen H aufjedenfall und B. Rf muss nicht sein, jedoch wenn ich es bekommen könnte, sage ich nicht nein, aber das ist nicht mein Ziel jedes Merkzeichen zu bekommen, nur die die mir helfen.

LG Jessi

Schwerbehindertenausweis

Anton, Thursday, 25.11.2010, 15:08 (vor 5745 Tagen) @ Jessi

Hallo Jessi,

ich schließe mich inhaltlich den Ausführungen meiner Vorrrednerin an. Es liegt mir vor Link, der zu Vorgaben führt, nach welchen Kriterien das Versorgungsamt die Einschränkungen bemisst.
http://vmg.vsbinfo.de/b/3_1.htm#3.1

Herzliche Grüße
Anton

Schwerbehindertenausweis

Jessi, Raum Leipzig, Thursday, 25.11.2010, 20:50 (vor 5745 Tagen) @ Anton

Hallo,

habe mir es grad durch gelesen, die Seite die du mir gabst und musste dabei feststellen, das es wirklich sehr viele Voraussetzung gibt wegen GdB und das nicht nur die Epileptischen Anfälle mein Probleme sind bzw. allgemein mit rein genommen werden.
Damals kannte mein Neurologe mich nicht wirklich gut als ich eine erhöhung beantragte. Da wusste auch noch keiner was von den starken Schlafstörungen die inzwischen sehr ausgeprägt sind oder auch Motorik und Gleichgewichtsstörungen. Wo die her kommen kann mir keiner wirklich 100%ig sagen, aber mein neurologe meinte es wären kleine Anfälle, die ich dann aber jedoch jeden Tag habe mehrfach und verschieden Stark.

Danke für deine Antwort

LG Jessi

Schwerbehindertenausweis

Gittala, Hallstadt, Friday, 26.11.2010, 19:34 (vor 5744 Tagen) @ Jessi

Hallo Jessi,

dann stehen dir auf jeden Fall mindestens 90 % und das B und das H und das G zu, bitte lass dir das nicht gefallen im schlimmsten Fall such dir einen Rechtsanwalt, aber wie gesagt geh zur VDK die helfen dir. Viel Glück!!!!


Lieben Gruß


Brigitte

Schwerbehindertenausweis

Jessi, Raum Leipzig, Thursday, 09.12.2010, 23:07 (vor 5731 Tagen) @ Gittala

Hallo,


konnt leider nicht eher antworten und mich auch grad nicht weiter drum kümmern um den Schwerbehindertenausweis, da es mir zu schlecht ging. War jetzt auch 2 Wochen krank geschrieben. Habe auch ein KH Termin bekommen durch mein Neurologen wo ich komplett neu eingestellt werden soll bzw. ein drittes medikament ausprobiert werden soll. Und mit dem üblichen dazu EEG und so.

LG Jessi