Schwerbehindertenausweis
Hallo Jessi
Bedeutung der Merkzeichen und Nachteilausgleiche bei Merkzeichen
Merkzeichen G
Der Mensch mit Behinderung ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt bzw. erheblich gehbehindert . Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bis 100 % und dem Merkzeichen G (gehbehindert) auf ihrem Behindertenausweis haben nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr im Umkreis von 50 km und im Verkehrsverbund. (Verkehrsverbund - siehe hier)
Inanspruchnahme der Kilometerpauschale (ohne Nachweis) von 3000 km á 0,30 €/km = 900,- €/Jahr bei der Steuererklärung oder Geltendmachung der über 3000 km hinausgehenden behinderungsbedingten Fahrten (Nachweis durch Fahrtenbuch): Dazu gehören grundsätzlich alle Kraftfahrzeugkosten, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, also nicht nur die unvermeidbaren Kosten zur Erledigung privater Angelegenheiten, sondern in angemessenem Rahmen auch die Kosten für Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten, soweit die Fahrleistung für Privatfahrten 15 000 km im Jahr nicht übersteigt. Die Fahrtkosten werden mit einem Kilometersatz von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer berücksichtigt. Höhere Aufwendungen sind nicht berücksichtigungsfähig. KFZ Steuerermäßigung, wenn das Fahrzeug auf den Menschen mit Behinderung zugelassen ist. Die Steuerermäßigung wird nicht gewährt, solange das Recht zur unentgeltlichen Beförderung nach § 145 SGB IX in Anspruch genommen wird
Merkzeichen B
Ständige Begleitung des Menschen mit Behinderung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist notwendig. Die Begleitperson fährt auf innerdeutschen Bus- und Bahnstrecken sowie im innerdeutschen Flugverkehr kostenlos mit. bei Besuchen von öffentlichen Veranstaltungen oder Einrichtungen zahlt entweder der Behinderte einen ermäßigten Eintrittspreis oder aber die Begleitperson zahlt weniger oder gar nichts.
Merkzeichen H
Der Mensch mit Behinderung ist hilflos
Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrages bei der Steuererklärung in Höhe von 3.700,- € Auf Antrag werden die Aufwendungen (z.B. Haushaltshilfe), höchstens jedoch ein Betrag von 924 € im Jahr, ohne Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Voraussetzung ist ein GdB von mindestens 45. Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr KFZ Steuerbefreiung wenn das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist Befreiung von der Zahlung der Hundesteuer
Merkzeichen RF
Der Mensch mit Behinderung erfüllt die gesundheitlichen Voraussetzungen (d.h. ist an der Teilnahme an öffentl. Veranstaltungen gehindert) für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und die Nachteilsausgleiche bei den Telefongebühren. - Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung wird formlos beim Sozialamt gestellt - Antrag auf Telefongebührenermäßigung und ermäßigte Anschlussgebühr wird bei der Telekom beantragt
1. Klasse darf mit Fahrausweis 2. Klasse die 1. Klasse in Eisenbahnen benutzen
Epileptische Anfälle
GdB/GdS
Sehr selten: generalisierte (große) und komplex fokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten
40 Prozent Behinderung
Selten: generalisierte (große) und komplex fokale Anfälle mit Pausen von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen
50-60 Prozent Behinderung
Mittlere Häufigkeit: generalisierte (große) und komplex fokale Anfälle mit Pausen von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen
60-80 Prozent Behinderung
Häufig: generalisierte (große) und komplex fokale Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen; kleine und einfach-fokale Anfälle täglich
90-100 Prozent Behinderung
Nach weiteren drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer antikonvulsiver Behandlung
30 Prozent Behinderung
Geh auf jeden Fall zur VDK die helfen dir weiter und es ist nicht teuer. Dir steht auf jeden Fall das B zu und wenn du viele Anfälle hast dann 100 % und das G und evt. das RF. Lass es dir nicht gefallen. Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Lieben Gruß
Brigitte
gesamter Thread:
- Schwerbehindertenausweis -
Jessi,
23.11.2010, 22:29
- Schwerbehindertenausweis -
Gittala,
24.11.2010, 20:15
- Schwerbehindertenausweis - Jessi, 25.11.2010, 20:43
- Schwerbehindertenausweis -
Anton,
25.11.2010, 15:08
- Schwerbehindertenausweis -
Jessi,
25.11.2010, 20:50
- Schwerbehindertenausweis -
Gittala,
26.11.2010, 19:34
- Schwerbehindertenausweis - Jessi, 09.12.2010, 23:07
- Schwerbehindertenausweis -
Gittala,
26.11.2010, 19:34
- Schwerbehindertenausweis -
Jessi,
25.11.2010, 20:50
- Schwerbehindertenausweis -
Gittala,
24.11.2010, 20:15