Behindertenausweis

Musica, Friday, 07.01.2011, 22:30 (vor 5702 Tagen) @ DARKON32

Hallo, einen Behindertenausweis erhält man über das Versorgungsamt bzw. Zentrum Familie und Soziales. Es handelt sich um § 69 Sozialgesetzbuch-Neuntes Buch-SGB IX. Vom behandelnden Arzt werden Diagnosen eingeholt, anschl. wird man zum Versorgungsarzt eingeladen. Dieser muß die Behinderung feststellen. i.d.R.erhalten Epi`s 50 %, der Ausweis gilt 4 Jahre. Dann wird neu überprüft. Den Ausweis selbst erhält man von der zuständigen Gemeinde am Wohnort. Grüße, Musica


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