Arbeitsunfall oder nicht?
Hallo,
ich schreibe jetzt einfachmal darauf los.
Meiner Frau ihr großer Sohn (29) leidet seit seiner Kindheit an Epilepsie.
Am 6.01 war er in der Arbeit und hat gemerkt das es ihm nicht gut geht und lies sich von einem Kollegen zum Bahnhof bringen, dort wartet er auf den S-Bahn als diese in den Bahnhof einfuhr stand er auf und ging zur Bahnsteigkante und bekam einen Anfall.Im Anfall fiel er auf die Gleise und die Lokomotive der S-Bahn rollte über ihn hinweg….
Gott sei Dank hat die Lok in nicht erwischt und kein Gliedmaße warn auf den Gleisen gelegen.
Dennoch hat er nicht unerhebliche Verletzungen:
• 3 und 5 Lendenwirbel gebrochen
• Beckenbruch
• 12 cm Kopfplatzwunde
• 4 Rippen gebrochen
• Linke Knie (noch unklar was damit genau ist)
• Etliche schrammenJetzt wurde und in der Klinik gesagt das es nicht um einen Arbeitswegeunfall handelt das der Sturz aufgrund des Anfalls ausgelöst worden ist, ist das richtig?
Du meine Güte, da hat der Sohn deiner Frau noch absolutes Glück im Unglück gehabt. So schlimm wie es ihn auch erwischt hat.
Leider ist die Aussage der Klinik richtig im Sinne des Unfallversicherungsrechts.
Die gesetzliche Unfallversicherung kommt auf für Schäden, die aufgrund eines Unfalles entstanden sind. Der Unfall muss dabei in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Unter Unfall ist versicherungsrechtlich ein von Außen auf den Körper einwirkendes Ereignis zu verstehen. Ein epileptischer Anfall am Arbeitsplatz fällt im Normalfall nicht unter diesen Begriff, denn der Anfall kommt nicht von Außen, sondern ereignet sich aufgrund einer inneren Ursache nämlich einer im Körper vorhandenen Anlage. Ein Anfall ist damit kein Unfall im Sinne des Unfallversicherungsrechts. Das gleiche gilt für einen Arbeitswegeunfall aufgrund eines epileptischen Anfalls.
Eine Ausnahme kann vorliegen wenn der Anfall jedoch aufgrund ganz besonderer belastender Umstände am Arbeitsplatz ausgelöst wird.Das dürfte hier jedoch wohl nicht vorliegen.
Dem Sohn deiner Frau wünsche ich von Herzen gute Besserung.
LG
P.S. Vereinzelt gibt es Versicherungsgesellschaften, die zumindest bei einer privaten Unfallversicherung die Regulierung von Schadensfällen aufgrund epileptischer Anfälle nicht von vornherein ausschließen.Das nutzt euch leider nur im Moment nichts.
Tut mir sehr leid!
P.P.S.:
Zur Verdeutlichung: Wäre er über irgendetwas gestolpert oder auf etwas ausgerutscht und hätte der epiletische Anfall nach dem Sturz stattgefunden, wäre es versicherungsrechtlich ein (Wege-)Unfall gewesen.
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chatgod,
08.01.2011, 15:02
- Arbeitsunfall oder nicht? - Ela, 08.01.2011, 15:42