Paragraphen-Wirrwarr...
Mondenkind, Monday, 16.05.2011, 14:10 (vor 5573 Tagen)
Hallo,
vielleicht kann mir ja hier einer von euch helfen, einen Tipp geben...
Ich hatte vor ca. 2 Monaten einen Bescheid bekommen, dass mein Schwerbehindertenausweis weg fällt, ich habe mich daraufhin bei der VdK gemeldet, diese konnten mir aber (leider) nicht weiterhelfen, ist wiederum abgelehnt worden..
Beim durchlesen des Bescheids stand dort:
...
"Mit Schreiben vom 17.03.2011 habe ich Sie auf die erforderliche Neufeststellung nach dem Schwerbehindertenrecht aufmerksam gemacht und Ihnen gemäß § 24 SGB X Gelegenheit gegeben, sich zu der beabsichtigten Änderungen zu äußern.
Hiervon haben Sie bis heute keinen Gebrauch gemacht."
...
Das was da im Paragraphen steht, verstehe ich nicht so ganz...
Vielleicht kann mir da hier jemand helfen??
Schon mal Danke im Voraus!
Lieben Gruß
Mondenkind
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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)
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Anton, Monday, 16.05.2011, 15:16 (vor 5573 Tagen) @ Mondenkind
Hallo Mondenkind,
Du bist vor 2 Monaten aufgefordert worden, zu einer Entscheidung dieser Behörde Stellung zu beziehen und hast das bis heute nicht gemacht.
Der § 24 SGB X ist eine Schutzfunktion des Bürgers. Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
Dein Ausweis war abgelaufen und das Versorgungsamt musste nachfragen, ob er nicht verlängert werden soll. Aus dem Grunde würde ich dort sofort anrufen und fragen, welche Unterlagen für eine Verlängerung beigebracht werden müssen.
Der VdK wird dir nicht helfen wollen. Wenn Du schon der Behörde nicht antwortest, wird er sich hüten, von dir einen Auftrag anzunehmen. Ich wünsche viel Erfolg!
Es grüßt dich herzlich
Anton
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Mondenkind, Monday, 16.05.2011, 16:17 (vor 5573 Tagen) @ Anton
Hallo Anton,
danke für deine Antwort!
Mmh, dann habe ich das alles falsch verstanden... (oder wahrscheinlich nicht richtig durchgelesen...)...
Mein Ausweis gilt noch bis Juli 2011, ist also noch nicht abgelaufen.
Ist alles ziemlich neu für mich... ich habe meinen Arzt gefragt, der sagte, ich solle mich am besten an den VdK wenden. Das habe ich gemacht, und der VdK hat Einspruch erhoben.
Was mich allerdings ein bisschen gestört hat, ist das alles per Brief lief, ich hatte kein einziges persönliches Gespräch (die Anmeldung mal ausgenommen...).
Ich werde dann jetzt den GdB von 40 annehmen, bleibt mir ja nichts anderes über.
Klar, bin ich froh seit anderthalb Jahren anfallsfrei zu sein und ich bereue meine OP keine Sekunde, doch Anfallsfreiheit heißt nicht unbedingt, dass wieder alles in Ordnung ist. Seit meiner OP kann ich "nur" noch 6 Stunden am Tag arbeiten (dann treten Kopfschmerzen und / oder Schwindel auf).
Lieben Gruß
Mondenkind
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Anton, Monday, 16.05.2011, 18:48 (vor 5573 Tagen) @ Mondenkind
Hallo Mondenkind,
einen wunderschönen Tag wünsche ich allseits. Ich möchte dich aufs Allerherzlichste begrüßen und dir einen großartigen Verlauf des heutigen Tages wünschen. Das mache ich natürlich, weil ich es grundsätzlich besser finde, wenn man gute Tage hat und wenn es Leute gibt, die einem das auch ausdrücklich wünschen und weil Du mich beim Lesen meiner ersten Zeilen sofort zackzack ins Herz schließen sollst. Das müsste hoffentlich geklappt haben.
Mir gehen gerade die freundlichen Worte aus, weil ich heute mit einer üblen Übellaunigkeit geschlagen bin, dass es nur so eine Art hat. Ich musste mich für die Begrüßung schon immens am Riemen reißen.
Nochmal zu Deinem Ausweis. Er läuft in 2 Monaten ab. Gut wäre, alle Ärzte zu präparieren, damit sie dem Amt die Auskünfte geben, die gut für dich sind. Ich weiß noch, dass ich damals alle verfügbaren Unterlagen dorthin geschickt habe, das Versorgungsamt hat die Mediziner dann angeschrieben. Ich habe nichts gegen den VDK, wer reich ist und das Geld dafür hat, gerne. Ich muss auch ohne VDK hungern, kann ihn mir nicht leisten.
Wenn Du nichts anderes hast, als die Epilepsie in dem augenblicklichen Zustand ist, wird er nicht hoch liegen. Ich drücke die Daumen, dass die Epilepsie noch besser wird und Du sonst auch nichts hast. Du weißt aber, dass jede Kleinigkeit extra gerechnet wird.
Ich z. B. hatte bei der letzten Bemessung des Nachteilsausgleich einen GdB von 160. Da es nicht mehr als 100 gibt, liegt er dort mit dem Merkzeichen „G“.
Es ist kein Körperzustandsbericht, sondern es wird damit die Höhe der Nachteilsausgleiche festgelegt. Bei 40 bist Du nicht mehr Schwerbehinderter im Sinne des Gesetzes. Also Kündigungsschutz, Steuererleichtungen und Mehrurlaub etc. entfallen.
Ein persönliches Gespräch steht dir zu, aber nur, wenn Du es verlangst. Der Brief gilt als zugegangen, selbst wenn er als „Normal-Brief“, also nicht als Einschreiben, Zustellungsurkunde oder Einschreiben/Rückschein gekommen ist.
Das zu wissen ist wichtig für Personen, die per Brief vom Gericht als Zeuge geladen sind. Entschuldigungen bei Nichterscheinen, den Brief nicht erhalten zu haben, gilt nicht. Es kommt zum Säumnisurteil mit den daraus folgenden Konsequenzen. Im Wiederholungsfall zur richterlichen Vorführung.
Zu der postoperativen Entwicklung. Ich wundere mich jeden Tag, dass es gar nicht so viele sind, die nach der OP anfallsfrei bleiben. Für die Betroffenen muss das sehr hart sein. Tun mir richtig leid.
Vielleicht gibt es hier noch weitere Patienten, die über ihre Erfahrungen nach dem operativen Eingriff berichten möchten.
Wann bist Du operiert worden? Du weißt ja, es dauert sehr lange, bis man wieder fit ist. Nicht die OP schlaucht, sondern das „böse“ Erwachen nach der OP. Die postoperative Zeit. Es wird einem vieles bewusst. Mann muss es verkraften. Ich wünsche einen guten Weg.
Liebe Grüße
Anton
PS.: Deine Signatur finde ich sehr schön. In dem Spruch steckt Wahrheit.
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anonym, Monday, 16.05.2011, 21:59 (vor 5573 Tagen) @
Anton
bearbeitet von anonym, Monday, 16.05.2011, 23:58
Hallo Mondenkind,
bist Du beim VDK Mitglied geworden?. Das ist die Wahrscheinlichlkeit das der VDK sich für dich bewegt auch etwas geringer. Dann solltest Du eine andere Stelle aufssuchen, die dich berät.
http://www.rechtspraxis.de/ausweis.html
Wie wird Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt?
Sind Sie bei einem ablehnenden oder ungünstigen Bescheid der Meinung, daß Ihnen ein höherer Grad der Behinderung oder bestimmte Merkzeichen zustehen, so können Sie gegen den Bescheid innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel ein Monat) Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen. Dazu genügt ein formloses Schreiben.
Das Landesversorgungsamt überprüft die Entscheidung des Versorgungsamtes und schickt Ihnen einen Widerspruchsbescheid zu. Diesem ist zu entnehmen, ob Ihrem Widerspruch stattgegeben wurde oder nicht.
[Image]
Wie wird gegen den Bescheid geklagt?
Wurde der Bescheid des Versorgungsamtes auch nach Ihrem Widerspruch wiederum nicht revidiert, bleibt Ihnen die Möglichkeit auf dem Klagewege den Bescheid anzufechten. Dies geschieht durch Einreichen einer Klage von Ihnen/Ihrem Anwalt beim zuständigen Sozialgericht.
Sind sie wirtschaftlich nicht in der Lage die Kosten für ein Rechtsberatung bei ihrem Anwalt oder ein Klageverfahren aufzubringen, können Sie Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Anwaltssuche Sozialrecht Deutschland http://www.anwalt-suchservice.de/ass/rar/rechtsanwalt_sozialrecht.html
Ich schätze mal Du musst das gegen den Bescheid klagen. Beim VDK musst Du ca. 70 Euro für die Klage bezahlen. Allerdings ist die Klage auch ohne Anwalt möglich.
Gruß
Corinna
Paragraphen-Wirrwarr...
Mondenkind, Tuesday, 17.05.2011, 16:29 (vor 5572 Tagen) @ anonym
Hallo Corinna,
danke für deine Antwort!
Meines Wissens muss ich beim VdK "nur" den Jahresbeitrag zahlen, zumindest hab ich das so verstanden.
Ich werde morgen da mal persönlich hingehen, denn irgendwie stand im ersten Bescheid was drin, was jetzt nicht mehr drinsteht (Tinnitus)...
Bin daher etwas verwirrt und möchte das gerne persönlich mit denen klären.
Lieben Gruß
Mondenkind
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