Epilepsie Recht auf einen größeren Wohnraum als Hartz IV
anonym, Wednesday, 01.06.2011, 19:04 (vor 5557 Tagen)
Hallo Zusammen,
haben Menschen mit Epilepsie Recht auf einen größeren Wohnraum als Hartz IV Empfänger?
Gruß
Corinna
Epilepsie Recht auf einen größeren Wohnraum als Hartz IV
Susa, Wednesday, 01.06.2011, 23:47 (vor 5557 Tagen) @ anonym
Hallo!
So viel ich weiß: Nicht unbedingt größer, aber es gibt ein Recht auf eine behindertengerechte Wohnung und es gibt auch eine Klausel, laut derer eine Senkung der Mietkosten bei gleichzeitiger Schwerbehinderung nicht verlangt werden kann. Und wenn man trotz Behinderung arbeiten geht, gibt es ab 50% das Recht auf einen Zuschlag zur Grundsicherung von ca. 1/3. Das Geld könnte man dann natürlich auch einsetzen, um eine größere Wohnung zu bezahlen.Überhaupt: man kann ja auch mit hartz IV wohnen wo und wie man will, sofern man das Geld irgendwie aufbringt. Man kriegt allerdings nur den zustehenden Höchstbetrag für seine Situation (z.B. Single)und für das, was als angemessener Wohnraum gilt. Und gerade habe ich im internet gelesen, dass bei Merkzeichen Bl die Wohnung um 15% größer sein darf.
Am besten lässt du dich von einer unabhängigen Stelle(Behindertenbeauftragter, Diakonie, Caritas) mal beraten.
Grüße
Susanne
Epilepsie Recht auf einen größeren Wohnraum als Hartz IV
anonym, Thursday, 02.06.2011, 13:19 (vor 5556 Tagen) @ Susa
Hallo Susa,
danke für Deine Antwort. Für eine Beratung zu diesem wäre da der VDK auch ein guter Ansprechpartner könnte ich mir vorstellen? Eure Erfahrungen!
Gruß
Corinna
Epilepsie Recht auf einen größeren Wohnraum als Hartz IV
Lerche, Thursday, 02.06.2011, 14:31 (vor 5556 Tagen) @ anonym
Liebe Corinna, entschuldige bitte, aber ich versteh diese Frage nicht. Ich überlege hin und her, aber ich komm nicht dahinter, welchen gesundheitlichen Vorteil es mir bringen würde, auf beispielsweise 120 m² zu krampfen, als auf 70 m² ?? Klär mich auf, ich hab kein Abi...
VG
Uwe
Epilepsie Recht auf einen größeren Wohnraum als Hartz IV
anonym, Thursday, 02.06.2011, 17:58 (vor 5556 Tagen) @
Lerche
bearbeitet von anonym, Thursday, 02.06.2011, 18:01
Hallo Uwe,
bei Epilepsien bei dem sich im Sturz jemand verletzt, habe ich in einem Urteil gelesen. Aber sind auch sehr individuelle Entscheidungen.
Hat jemand so etwas schon einmal von Euch beim Arbeitsamt durchbekommen, würde mich interessieren.
Gruß
Corinna