Epilepsie Recht auf einen größeren Wohnraum als Hartz IV
Hallo!
So viel ich weiß: Nicht unbedingt größer, aber es gibt ein Recht auf eine behindertengerechte Wohnung und es gibt auch eine Klausel, laut derer eine Senkung der Mietkosten bei gleichzeitiger Schwerbehinderung nicht verlangt werden kann. Und wenn man trotz Behinderung arbeiten geht, gibt es ab 50% das Recht auf einen Zuschlag zur Grundsicherung von ca. 1/3. Das Geld könnte man dann natürlich auch einsetzen, um eine größere Wohnung zu bezahlen.Überhaupt: man kann ja auch mit hartz IV wohnen wo und wie man will, sofern man das Geld irgendwie aufbringt. Man kriegt allerdings nur den zustehenden Höchstbetrag für seine Situation (z.B. Single)und für das, was als angemessener Wohnraum gilt. Und gerade habe ich im internet gelesen, dass bei Merkzeichen Bl die Wohnung um 15% größer sein darf.
Am besten lässt du dich von einer unabhängigen Stelle(Behindertenbeauftragter, Diakonie, Caritas) mal beraten.
Grüße
Susanne
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- Epilepsie Recht auf einen größeren Wohnraum als Hartz IV -
anonym,
01.06.2011, 19:04
- Epilepsie Recht auf einen größeren Wohnraum als Hartz IV -
Susa,
01.06.2011, 23:47
- Epilepsie Recht auf einen größeren Wohnraum als Hartz IV - anonym, 02.06.2011, 13:19
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Lerche,
02.06.2011, 14:31
- Epilepsie Recht auf einen größeren Wohnraum als Hartz IV - anonym, 02.06.2011, 17:58
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Susa,
01.06.2011, 23:47