Packungsgrößen
Hallo zusammen,
meines Wissens nach sind es die Rabattverträge zwischen der Pharmaindustrie und den Krankenkassen. Sie sind gesetzlich dazu gezwungen worden, die unpraktischen Größen zu führen.
Somit stehen wirtschaftliche Interessen vor dem Wohl des Patienten. Es ist bekannt, dass antikonvulsive Mittel im Rahmen der gesetzlichen Auflagen wirkstoffgleich sind, durch Herstellungs-, Konservierungs- und Nebenstoffe von der Wirkung des Originals aber abweichen.
Auch bei medizinischer Indikation greift es seit Beginn des Jahres den Etat des verschreibenden Arztes an. Hat er zuviel, zahlt er drauf.
Bei Keppra von UCB betrifft es den Patienten nicht so hart. Der Objektschutz von Keppra läuft ab. UCB bringt ein eigenes Generikum von Keppra heraus. Es wird zu 100 % der Wirkstoff von Keppra sein: Levetiracetam.
Viele Grüße
Anton
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podi,
14.07.2011, 14:20
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14.07.2011, 15:58
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14.07.2011, 23:03
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