Schwerbehindertenausweis

Mondenkind, Monday, 15.08.2011, 11:15 (vor 5482 Tagen)

Hallo,

nach vielem hin und her (und Dank der VDK) hab ich jetzt einen unbefristet gültigen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50 (mehr hatte ich auch nicht erwartet).

Jetzt zu meiner Frage:
Unter Mitteilungspflichten steht u.a. dass ich es melden muss, wenn ich meinen Wohnsitz ändere.

In fernerer Zukunft (so in 1,5 Jahren) werden mein Mann und ich umziehen, wahrscheinlich auch weiter weg, also aus meinem jetzigen Landkreis raus. Was ist, wenn ich z.B. nach Dresden ziehe. Wird dann dort der Schwerbehindertenstatus sang und klanglos übernommen oder geht das ganze dann von vorne los (also neu beantragen, testen etc.)???

Schon mal Danke für eure Antwort!

Lieben Gruß
Mondenkind

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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

Schwerbehindertenausweis

Andre, Monday, 15.08.2011, 20:37 (vor 5482 Tagen) @ Mondenkind

Nein-Keine sorge ,wird anerkannt.Man prüft alle ca 5 jahren den Gesundheitszustand.Kurzes Attest vom Neurologen und alles ist gut


Gruß Andre

Schwerbehindertenausweis

Snowbell, Tuesday, 16.08.2011, 16:46 (vor 5481 Tagen) @ Mondenkind

Hallo,

ich habe mal eine Praktikum in einem Amt für Schwerbehinderte gemacht. Dort wurden auch die Schwerbehindertenausweise ausgeben und die Anträge verwaltet. Dort erfuhr ich das wenn man umzieht, die Akte von demjenigen der von dort einen Schwerbehindertenausweis erhalten hat mit umzieht in die neue Region wo man dann wohnt.

Ach Übrigens hast Du eine Wertmarke, denn ab September kann man damit in ganz Deutschland mit den Regionalzügen fahren. Die Beschränkungen für den gewissen Zeitraum entfallen.

Schwerbehindertenausweis

handwerker, Friday, 19.08.2011, 21:13 (vor 5478 Tagen) @ Snowbell

hallo snowbell
kannst du das nochmal erklären mir der Wertmarke für die Regionalbahn und wo bekommt man die weil ich einen Ausweiss von 50% habe und im moment öfters mit dem Zug fahre

Schwerbehindertenausweis

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Saturday, 20.08.2011, 10:06 (vor 5477 Tagen) @ handwerker

Korriegiert mich bitte, falls sich da irgendetwas geändert haben sollte, das ich nicht mitbekommen habe, aber die Grundvorraussetzung für den Erwerb der Wertmarke für den ÖPNV ist doch nach wie vor das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis, oder? http://www.seh-netz.info/ausweis/seite2.php

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

Schwerbehindertenausweis

Jessi, Raum Leipzig, Sunday, 21.08.2011, 22:21 (vor 5476 Tagen) @ huge88

Ab wann bekommt man denn überhaupt ein G oder ein H auf derm Schwerbehindertenausweis wegen der Epilepsie?
Habe die beiden beantragt, da ich wöchentlich große Anfälle habe und täglich kleine und bekam eine absage, da ich zu gesund dafür sei....

Schwerbehindertenausweis

teilchenschubse, Monday, 22.08.2011, 09:52 (vor 5475 Tagen) @ Jessi

Hallo Jessi,

hast Du Widerspruch eingelegt?
Hast Du einen Arzt, der Dich unterstützt?

LG
die teilchenschubse

--
Ich habe das Asperger-Syndrom und manchmal eine Meinung, die nicht allen gefällt. ;o)

Schwerbehindertenausweis

Jessi, Raum Leipzig, Monday, 22.08.2011, 21:46 (vor 5475 Tagen) @ teilchenschubse

Hallo,

nein leider nicht, habe keinen wiederspruch eingelegt und ist inzwischen auch schon wieder 3 Jahr her, wo ich diesen Beantragt habe. Bekam jedoch 70% gesamt, habe aber schon vorher 50% gehabt als Grundbasis, da ich Diabetes mellitus Typ 1 habe.

Schwerbehindertenausweis

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Monday, 22.08.2011, 10:58 (vor 5475 Tagen) @ Jessi

Hier eine Aufstellung der wichtigsten Richtlinien zur Vergabe der Prozente wegen Epilepsie und des Merkzeichens G.
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Epilepsie---Schwerbehinderung-561.html

Lass mich raten, was in der Ablehnungsbegründung des Merkzeichens stand: Irgendein netter Satz darüber, dass Du nicht mit einem Unterschenkelamputierten gleichzusetzen bist? Das muss, nach allem was ich bei der Beratungsstelle der Rummelsbacher gehört habe, eine der häufigsten, i.d.R. nicht auf Epileptiker anwendbaren Begründungen der Ablehnung von dem Merkzeichen sein. Meist nicht anwendbar, weil eine primär physiologische Beeinträchtigung mit einer neurologischen verglichen wird.

Deiner Beschreibung der Anfallshäufigkeit nach müsstest Du, Jessi, in meinen Augen auf jeden Fall die 60% bekommen und hättest damit auch die Vorraussetzung für das Merkzeichen G. Die Formulare entsprechend auszufüllen, um die Beeinträchtigungen richtig zu formulieren, ist allerdings, wie ich selbst erfahren habe, oft nicht ganz einfach. Ich hab meinen GdB-Antrag mit Hilfe einer Beratungsstelle(Rummelsbacher Werke - kann ich wärmstens empfehlen), ausgefüllt und nur per Post eingesandt. Wenn ich beim Amt an nem guten Tag persönlich auftauchgetaucht wäre, sähe ich viel zu gesund aus. Das wäre meinem Antrag vermutlich eher hinderlich gewesen.

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Schwerbehindertenausweis

Jessi, Raum Leipzig, Monday, 22.08.2011, 21:48 (vor 5475 Tagen) @ huge88

Hallo,

habe insgesamt 70% stehen auf meinem Schwerbehindertenausweis, wobei aber 50% grundbasis sind für mich, weil ich Diabetes mellitus seit meinem 6. Lebensjahr habe. Aber eben kein anspruch auf G oder H habe, weil mir eben kein bein fehlt, so als beispiel wie du es schon gesagt hattest.

LG

Schwerbehindertenausweis

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Monday, 22.08.2011, 22:06 (vor 5475 Tagen) @ Jessi

Dann würde ich den GdB an Deiner Stelle einmal mit den aktuellen Daten "aktualisieren" lassen. Was Du als Basis-GdB wegen etwas anderem hast, ist für das Merkzeichen G erst einmal weitgehend uninteressant, solange es da nicht auch gewisse Erwerbsmöglichkeiten für das Merkzeichen gibt, da sich die Prozente und so nicht 1 zu 1 addieren. Wie das bei Diabetes ist - keine Ahnung.
Für das Merkzeichen G wegen Epilepsie würde meiner Ansicht nach schon die Feststellung ausreichen, dass Du durch die Epilepsie alleine 60% bekommen würdest. Lass Dich einfach nicht abwimmeln und vor allem von einer Beratungsstelle unterstützen, wenn die mit dieser Beingeschichte argumentieren.

Was mir z.B. die Rummelsbacher Werke geraten haben, ist eine Liste dem Antrag beizulegen, in dem ich möglichst genau protokolliert habe, wann ich einen wie stark gearteten Anfall hatte und die so von meiner Neurologin, teils auch durch Notarztprotokolle, bestätigt wurde. Außerdem hatte ich ein optionales Anschreiben zum Antrag beigefügt, in dem ich ganz gezielt geschildert habe, wie sich die Epilepsie auf mein persönliches Leben - sozial, beruflich, psychisch auswirkt.

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Schwerbehindertenausweis

Mondenkind, Monday, 22.08.2011, 11:45 (vor 5475 Tagen) @ Jessi

Hallo Jessi,

erst einmal danke für alle eure Antworten! :-)

Nun zu dir:

Wie ich schon geschrieben habe, hat mir die VDK sehr geholfen. So wie sich mein Arzt angehört hatte, hatte ich nicht allzu große Hoffnungen darauf, dass ich einen GdB von 50 bekomme.

Dass die Buchstaben bei mir wegfallen, dass war mir klar, schließlich bin ich jetzt seit fast 2 Jahren anfallsfrei (dank OP).

Ich weiß nicht, ob du noch in der Zeit bist, wo du Widerspruch einlegen kannst? Ansonsten warte 1, 2 Jahre seitdem du den Ausweis hast und leg und versuche es dann noch einmal - diesmal vielleicht mit Hilfe der VDK??

Liebe Grüße
Mondenkind

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Jessi, Raum Leipzig, Monday, 22.08.2011, 21:52 (vor 5475 Tagen) @ Mondenkind

Hallo,

habe den Schwerbehindertenausweis vor 3 Jahren beantragt, bzw. die erhöhung der Gradzahl auf den Ausweises. Habe daher nun 70% und vor 3 Jahren 50% gehabt. Bin weiterhin nicht Anfallsfrei. Also könnte und würde ich es mal über die VDK in Leipzig versuchen.

Danke für deinen Ratschlag.

LG

Schwerbehindertenausweis

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Tuesday, 16.08.2011, 20:12 (vor 5481 Tagen) @ Mondenkind

Solange man alles richtig beim Abmelden am alten Wohnort macht bzw. beim Anmelden im Neuen - ich weiß nicht wie's woanders ist, aber in Bayern übernehmen die Meldeämter bei denen man sich anmeldet inzwischen die Abmeldung - dürfte es da keine Probleme geben und die Akten müssten, wie Snowbell sagt, automatisch nachgeschickt werden.