Strahlenschutzausbildung verweigert wegen Epilepsie

Jack, Tuesday, 06.09.2011, 08:23 (vor 5460 Tagen)

Hallo

Arbeite in einem KH als Röntgenassistent. Machte früher auch die sogenannte Konstanzprüfung bei den Röntgengeräten und führte kl.einere Reparaturen bei aufgetretenen Fehlern selbst durch. Mir gefiehl die Arbeit dort konnteich alleine arbeiten und meine Ideen verwirklichen. Nun aber behördliche Kontrolle und der Hinweis dass meine Strahlenschutzausbildung abgelaufen sei. Ich ging zum Chef und machte ihn drauf aufmerksam. Da hieß es dann dass ich wegen meiner Epilepsie keine Strahlenschutzausbildung mehr bräuchte weil ich ohnehin keine Nachtdienste mache. Die Prüfungen macht nun ein kollege weil ich sie ohne Ausbildung nicht mehr durchführen darf. Da heiß es Sie sind als Epileptiker nicht in der Lage Konstanzprüfungen an Strahlern durchzuführen. dabei hatte ich sogar Abnahmeprüfungen durchgeführt die eigentlich Technikern vorbehalten sind. Ich bin sozusagen landesweit der einzige der das kann. Doch im öffentlichen Dienst bringt das wohl nichts. Man kann die ärgste Pfeife sein wenn man sich einschleimt kriegt man alles. Das hat mein früherer Chef immer gesagt. Das mit der Epilepsie ärgert mich am meisten wurde oft genug blöd angeredet deshalb. Sie muss jetzt dafür herhalten dass sie mir die Strahlenschutzausbildung verweigern. Mein ganzes System was ich in all den Jahren aufbaute hab ich allerdings mit nach Hause genommen. Wenn sie es wollen müssen sie es kaufen.

Grüße jack

Strahlenschutzausbildung verweigert wegen Epilepsie

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Tuesday, 06.09.2011, 09:33 (vor 5460 Tagen) @ Jack

Hast Du Dich schon einmal bei einer Beratungsstelle erkundigt, wie denn da die rechtliche Situation im Bezug auf Deinen Beruf aussieht? Gibt durchaus Fälle, in denen die direkten Vorgesetzten nur das Wort Epilepsie hören und Panik bekommen, dass das einmal zu Problemen führen könnte, ohne eigentlich richtig Bescheid zu wissen.
Gewisse Arbeiten im Krankenhaus sind natürlich für einen Epileptiker unter Umständen allein schon versicherungstechnisch von Arbeitgeberseite her problematisch.

Hast Du eigentlich einen Schwerbehindertenausweis? Das bringt einem in einigen Bereichen bei öffentlichen Arbeitgebern Vorteile, weil einige davon in ihren Statuten stehen haben, dass bei gleicher Qualifikation bis zu einer gewissen Quote Leute mit GdB zu bevorzugen seien, so ihre gesundheitlichen Einschränkungen während der Arbeit keine zusätzlich erhöhte gesundheitliche Gefährdung für sich und/oder andere mit sich bringt - oder so ähnliche Formulierungen gibt es da mitunter.

Was meinst Du damit, wenn Du sagst, Du hättest Dein ganzes System, das Du aufgebaut hast, mitgenommen? Wenn Du es während Deiner Arbeitszeit für Deine Arbeit mit Mitteln Deines Arbeitgebers gebaut hast, dann müsste es meines Wissens nach Eigentum Deines Arbeitgebers sein, da Du ja durch Dein Gehalt entlohnt worden bist. Die Entwendung von etwas aus dem Besitz eines Unternehmens ist etwas, für das man auf jeden Fall abgemahnt, in schweren Fällen auch fristlos gekündigt werden kann.
Ich verstehe ja, dass Du sauer bist, aber durch dieses Verhalten verbesserst Du Deine Situation unter keinen Umständen. Vielmehr solltest Du Dein System nutzen, um zu verdeutlichen, wie viel wertvolle und gute Arbeit Du bisher geleistet hast - und vielleicht auch darauf, wie viel Geld Du Deinem Arbeitgeber durch Dein System erspart hast? Vielleicht wären die deutlich teurer weggekommen, hätte es an eine externe Firma vergeben werden müssen.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

Strahlenschutzausbildung verweigert wegen Epilepsie

teilchenschubse, Tuesday, 06.09.2011, 11:32 (vor 5460 Tagen) @ Jack

Hallo Jack,

kannst Du Dich nicht an eine höhere Stelle wenden? Dein Chef hat doch bestimmt auch einen Chef ...

Gibt es bei Euch einen Betriebsarzt, der ein Gutachten erstellen kann? Ansonsten würde ich mich an den Amtsarzt der Stadt bzw. des Kreises wenden. Das kann zwar auch negativ für Dich ausgehen, aber dann hast Du es schwarz auf weiß und nicht mehr diese unklare Situation. Denn das Argument "keine Nachtdienste wegen Epilepsie" finde ich schon ein bißchen weit hergeholt.

Eigentlich müßtest Du mit Deiner Erfahrung doch ganz problemlos einen anderen Arbeitgeber finden?

Viel Erfolg!

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Ich habe das Asperger-Syndrom und manchmal eine Meinung, die nicht allen gefällt. ;o)

Strahlenschutzausbildung verweigert wegen Epilepsie

Jack, Tuesday, 06.09.2011, 12:14 (vor 5460 Tagen) @ teilchenschubse

Hallo

Danke für Eure Antworten. Erstellt habe ich das ganze System in meiner Freizeit zu 95 %. Auch die ganzen Materialien und Normen außer den Messmitteln hab ich aus eigener Tasche bezahlt. Somit ist es mein eigentum sagte sogar die Behörde. An den verwaltungsdirektor hab ich mich früher schon mal gewandt weil sie mich nicht in Ruhe ließen. Von seiner Seite aus war es kein Problem und der Chef bekam sogar Anweisung betreffende Mitarbeiter in die Schranken zu weisen. doch leider ist der verwaltungsdirektor von damals nicht mer da und der neuen ist es egal. Schwerbehindertenausweis hab ich mit einem GdB von 50 %. So muß der Arbeitgeber auch weniger zahlen. der Arbeitgeber als solcher wär auch gar nicht das Problem sondern die lieben Kolleginnen die ständig jammern weil sie ach soviel deswegen mehr arbeiten müssen. Nun das mit der ausbildung und schließlich platzte mir der Kragen. Ständig muss meine Epilepsie für etwas herhalten. Die Arbeit ist im grunde nicht gefährlich da die strahlung sofort unterbrochen wird wennn etwas passiert wie z.B ein Anfall. Nur offene Radioaktivität wäre ein problem da strahlende Stoffe austreten könnten wenn das Reagenzglas bei einem Anfall zerbrechen oder umfallen würde. doch offene Stoffe haben wir nicht. Damit ist die Arbeit ungefährlich. versteh die Welt nicht mehr.

Grüße Jack

Strahlenschutzausbildung verweigert wegen Epilepsie

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Tuesday, 06.09.2011, 14:13 (vor 5460 Tagen) @ Jack

Dann würde ich mich teilchenschubse völlig anschließen:

Versuch erst einmal ein Gutachten von einem Betriebsarzt/Amtsarzt bei Euch machen zu lassen. Wenn laut dem keine Bedenken bzgl. der Auffrischung der Ausbildung bzw. der Arbeitstätigkeit, welche diese mit sich bringt, besteht, ist das Argument wegen der Epilepsie hinfällig und damit die Ablehnung Deiner Auffrischung, unabhängig von der Arbeitszeit.

Hast Du die Ablehnung der Ausbildung schriftlich oder nur alles mündlich gemacht? Ein schriftlicher Antrag auf die Ausbildung mit der schriftlichen Ablehnung wäre sicherlich nützlich. Mündlich lässt sich im Nachhinein noch schnell ein zusätzlicher Grund hinzufügen.

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