Schwitzen bei Lamotrigin

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Sunday, 25.09.2011, 19:35 (vor 5441 Tagen) @ unbekannt
bearbeitet von huge88, Sunday, 25.09.2011, 19:38

Meinst Du bei einem Urlaub im Ausland oder in Deutschland?

Grundsätzlich ist die Sache eigentlich doch bei nicht-Notfällen die, dass die 10 € Praxisgebühr vom zuerst behandelnden Arzt in einem Quartal kassiert werden und man dafür ja auch eine Quittung(sehr praktisch für die Steuererklärung) bekommt. Dieser Arzt ist im Normalfall dann ja auch der, von dem man primäre Überweisungen zu anderen Ärzten bekommt - ich nehm da z.B. grundsätzlich meinen Hausarzt.
Wenn man nicht zumindest die Quittung bei einem anderen Arzt vorlegen kann können/müssen die Ärzte die 10€ als Sicherheitsleistung erheben und nur von diesem kannst Du sie auch wieder gegen Überweisung bekommen.

Mit Kliniken hatte ich was das anging immer nur gute Erfahrungen. Einmal, als die von mir die 10€ wollten, ohne dass dazu Grund bestand, hab ich mich erst einmal nicht weiter mit denen gestritten - in dem Moment "wollte" ich ja was von denen. Eine Woche später hatte ich ein Schreiben von deren Verwaltung, wohin sie mir denn mein nicht zuzuordnendes Guthaben bei ihnen hinüberweisen sollten.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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