Fahrverbot

Marvin St., Sunday, 02.10.2011, 14:30 (vor 5434 Tagen)

Hallo, Ich hatte Anfang April einen Krampfanfall und danach nochmal Ende Mai... Bei dem ersten mal wurde mir vom Krankenhaus ein Brief für den Hausarzt gegeben, dass ich 6 Monate Fahrverbot habe, sogar Fahrrad... Bei dem zweiten gab es aber vom Krankenhaus her nichts mehr, kein Brief keine mündliche Äußerung... Bedeutet das, ich jetzt wieder fahren darf, bzw erst mal zu einem Neurologen muss?

Fahrverbot

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Sunday, 02.10.2011, 15:11 (vor 5434 Tagen) @ Marvin St.
bearbeitet von huge88, Sunday, 02.10.2011, 15:15

Hi!

Regelmäßiger Besuch beim Neurologen/Epileptologen, vor allem nach Anfällen, ist, vor allem, wenn Du erst seit kurzem Anfälle hast, wichtig, vor allem um eine mögliche Ursachenforschung betreiben zu können.

Wenn es nicht der erste Anfall ist, gehen die in den Krankenhäusern bisweilen davon aus, dass man die Regelungen bereits kennt und vergessen auf Grund der teilweise unklaren Rechtslage, welche größtenteils auf Urteilen und Begutachtungsrichtlinien basiert, die Erwähnung.

Ich rate Dir allerdings dringend, mindestens die Fristen der Begutachtungsleitlinien bzw. den Ablauf des ärztlichen Fahrverbotes, über welche Dein Neurologe Dich aufklären sollte, einzuhalten, wenn nicht noch länger zu warten. Wenn etwas innerhalb der Frist passiert, hast Du richtige Probleme am Hals - ganz zu schweigen von der Frage, ob Du das dann noch mit Deinem Gewissen vereinbaren könntest, wenn jemand auf irgendeine Weise mehr als "nur materiellen" Schaden nimmt.

Hier findest Du einen Infoflyer aus 2009 von der Charite zu dem Thema:
http://neurologie.med-network.de/patienteninfo/spezialambulanzen/Epilepsie_und_Fuehrerschein.pdf

Edit - Nachtrag:
Geht es wohl bei Dir - wenn ich's recht im Kopf habe, bist Du doch dieses Jahr 16 geworden? Oder war das ein anderer Martin hier? - darum, ob Du den Führerschein machen darfst oder noch warten musst? Da sehen die Regelungen eh noch etwas anders aus.

--
Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil

Fahrverbot

Mondenkind, Monday, 03.10.2011, 19:16 (vor 5433 Tagen) @ huge88

Hi Huge,

Geht es wohl bei Dir - wenn ich's recht im Kopf habe, bist Du doch dieses Jahr 16 geworden? Oder war das ein anderer Martin hier? - darum, ob Du den Führerschein machen darfst oder noch warten musst? Da sehen die Regelungen eh noch etwas anders aus.


wer lesen kann ist klar im Vorteil... ;-) Der Autor hier heißt Marvin, nicht Martin.

LG :-)
Mondenkind

--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)

Fahrverbot

Marvin St., Monday, 03.10.2011, 20:46 (vor 5433 Tagen) @ Mondenkind

Es geht aber trotzdem um den Führerschein ich bin 16 geworden ;)

Fahrverbot

Mondenkind, Tuesday, 04.10.2011, 11:51 (vor 5432 Tagen) @ Marvin St.

Hallo Marvin,

i.d.R. gilt: Ein Jahr Fahrverbot nach einem Anfall (nach dem ersten Anfall meist 1/2 Jahr). Und bei jedem weiteren Anfall fängt das ganze wieder von vorne an.

Also am besten mit deinem behandeltem Arzt besprechen, der kann dir das dann näher sagen.

Liebe Grüße
Mondenkind

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Fahrverbot

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Tuesday, 04.10.2011, 15:39 (vor 5432 Tagen) @ Marvin St.

Dann würde ich an Deiner Stelle erst einmal noch mit dem Führerschein warten - was Du ja wohl oder übel auch müssen wirst - und schauen, wie sich des bei Dir entwickelt. Wäre schad um's Geld, wenn Du den Lappen dann hättest, aber nicht fahren dürftest - und wenn ich aus Erfahrung hinzufügen dürfte: Auto fahren hat zwar seine Vorteile, aber man kommt auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr weit - und manchmal obendrein auch schneller voran.

Ich drück Dir aber ganz fest die Daumen, dass Du keine weiteren mehr bekommst und sich das bei Dir dann alles in Wohlgefallen auflöst.

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Fahrverbot

Mondenkind, Tuesday, 04.10.2011, 17:52 (vor 5432 Tagen) @ huge88

Hallo Huge,

Auto fahren hat zwar seine Vorteile, aber man kommt auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr weit - und manchmal obendrein auch schneller voran.

Das ist zwar einerseits richtig, andererseits gibt es auch Orte aus denen es schwer ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln wegzukommen. Ich spreche da aus eigener Erfahrung - hab die ersten 20 Jahre in so einem Ort gelebt. Da war abends nichts mit weggehen, wenn die Eltern einen nicht gefahren haben, oder eben später die Freunde abgeholt...

Liebe Grüße
Mondenkind

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Marvin St., Tuesday, 04.10.2011, 18:13 (vor 5432 Tagen) @ Mondenkind

Das ist richtig, wohne auch in einem kleinem Ort, zwar gibt es eine Bahnverbindung jedoch fährt diese ab 23:00 Uhr nicht mehr... Also wäre ein Führerschein um in die nächst gelegene Stadt( 9Km) zu kommen sehr hilfreich ;)

Fahrverbot

Mondenkind, Tuesday, 04.10.2011, 18:46 (vor 5432 Tagen) @ Marvin St.

Na ja, es ist ja noch ein bisschen, bis du den Führerschein machen kannst (1 Jahr?). Hoffen wir, dass alles gut geht und du dann den Führerschein machen kannst.

(23 h ist ja noch ganz human - bei mir fuhr der letzte Bus um 19:30 h... ;-) )

LG
Mondenkind

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gwurgl, Tuesday, 04.10.2011, 19:37 (vor 5432 Tagen) @ Mondenkind

Das mit dem Wohnen Abseits ist eine Sache für sich. Mein Bruder hat seit zwei Wochen aufgrund von Anfällen (nach Schlaganfall) ein Fahrverbot von einem Jahr. Er wohnt auf einem Dorf, das nur einmal täglich von einem Bus angefahren wird. Zu seiner Arbeitsstelle käme er damit eine Stunde zu spät. Für 16 km Entfernung müsste er zweimal umsteigen. Wer kennt sich aus, welche Hilfen es in einem solchen Fall gibt? Er hat bereits 50 % Schwerbehinderung. Wegen der Epilepsie könnten noch Prozente hinzukommen.

Fahrverbot

Marvin St., Tuesday, 04.10.2011, 22:03 (vor 5432 Tagen) @ Mondenkind

Begleitetes Fahren mit 17 Jahren ;)

Fahrverbot

koalabär5, Thursday, 06.10.2011, 03:40 (vor 5431 Tagen) @ Marvin St.

hallo marvin St.

das Fahrverbot gilt weiterhin. Das sechsmonatige Fahrverbot heißt, dass du 6 Monate anfallsfrei sein mußt. Nachdem du im Mai deinen letzten Anfall hattest kannst du frühest Anfang Dezember wieder mit dem Fahrrad fahren. Das Fahrverbot fürs Auto gilt allerdings zwei Jahre.

Fahrverbot

Mondenkind, Thursday, 06.10.2011, 12:41 (vor 5430 Tagen) @ koalabär5

Hallo Koalabär,

Das Fahrverbot fürs Auto gilt allerdings zwei Jahre.

Das ist nicht richtig. Seit gut 2 Jahren gilt nur noch ein Jahr Anfallsfreiheit.

Lieben Gruß
Mondenkind

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Fahrverbot

Marvin St., Friday, 07.10.2011, 07:07 (vor 5429 Tagen) @ koalabär5

Was ich nicht verstehe, mein Neurologe hat mir bestätigt, wenn ich anfallfrei bin kann ich Ende des Jahres mit meinem Führerschein anfangen und anschmiedend mit 17 Auto fahren...

Fahrverbot

Mondenkind, Friday, 07.10.2011, 10:49 (vor 5429 Tagen) @ Marvin St.

Hallo Marvin,

bei einem einmaligen Anfall gibt es meist "nur" ein halbes Jahr Fahrverbot. Da bei dir aber jetzt noch ein zweiter dazugekommen ist, weiß ich nicht, wie dein Arzt entscheidet. Im Zweifel am besten nochmal nachfragen.

Nicht dass hinterher etwas schief geht...

Lieben Gruß
Mondenkind

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